GZ_Doelsach_2019_11

Seite 22 Dölsacher Dorfzeitung November 2019 Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner- halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech- tigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Aufhebung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 63, 64 und 76/1 und 76/2, KG Göriach (Theresa Nußbaumer, Franz Müllmann und Martin Mayerl). Auf der Gpn. 76/2, KG Göriach, sind diverse Zu- und Umbauten im bestehenden Stall- und Wirtschaftsge- bäude geplant. Im Zuge der Vorprüfung gegenständli- chen Bauvorhabens wurde festgestellt, dass der gültige Bebauungsplan nicht über die erforderlichen Mindest- anforderungen verfügt. Für diesen Bereich gilt ein all- gemeiner und ergänzender Bebauungsplan mit Plan- datum 18. Mai 2005 in denen u. a. die offene Bauweise 0,4 und eine Geschoßflächendichte (M und H) festge- legt ist. Da der Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 die Mindestfestlegungen nach dem TROG 2016 nicht ent- hält, wäre dieser seitens des GR abzuändern oder der allgemeine und ergänzende Bebauungsplan für die Bauplätze Gp. 63, 64 und 76 (heute 76/1 und 76/2), KG Göriach, aufzuheben. Da der Gebäudebestand nach den Bestimmungen der TBO 2016 genehmigt ist, empfiehlt sich die Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen und ergän- zenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 63, 64 und 76 (heute 76/1 und 76/2), KG Göriach, mit Plandatum vom 18. Mai 2005. Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Vize- Bgm. Martin Mayerl beraten und gefasst. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Clemens Straganz, Gödnach 89 Klaus Egger, Göriach 1 DI Michael Hatzer, Dölsach 242 Harald und Simone Oberkofler, Dölsach 48c Darüber hinaus hat Herr Robert Moser ein Ansuchen gestellt, den gewährten Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % der Abgabe auf 50 % Gewerbeförde- rung zu erhöhen. Dadurch würde er eine Nachzahlung von 1.775,60 € erhalten. Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % der anfallenden Erschließungskosten und Herrn Moser gegenständliche Gewerbeförderung zu gewähren. Das Protokoll der Sitzung vom 29. Juli 2019 wird ge- nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Die Aufschließung Vöstl-Feld ist bis auf die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch zur Bahnhofstraße eine Wasserleitungsringleitung hergestellt. – Der LWL-Ausbau nach Stribach wurde durch die Fa. OSTA begonnen. – Das Museums Café/restaurant inAguntum öffnet mit 23. Oktober 2019. – Der pensionistenausflug findet am 26. September 2019 nach Mittersill/Krimmler Wasserfälle statt. – Der Bürgermeister informiert über Erhebungen der Fa. Revital bezüglich der Gewässerentwicklung (Drau). raumordnung Dölsach a) Änderung des Bebauungsplanes und des ergän- zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 212/10, 212/11, 212/14, 212/16, 212/17 und 967, KG Dölsach (rainer, Dietrich, Lobenwein, pos- senig, Tigewosi). Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan, welche die Mindest- anforderungen nicht mehr erfüllen (HG – Gebäude- höhe). Geplant sind mehrere Nachverdichtungen durch Zubauten bzw. Aufstockung (Gpn. 967, 212/14 und 212/17). Um die Basis dafür zu schaffen, ist nachste- hende Erlassung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 212/10, 212/11, 212/14, 212/16, 212/17 und 967, KG Döl- sach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 29. Juli 2019, Zahl 707w212/10EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 12. September bis einschließlich 11. Oktober 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu- legen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be- bauungsplanes gefasst. DIENSTAG, 10. SEPTEMBER 2019

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