GZ_Doelsach_2019_11

Seite 20 Dölsacher Dorfzeitung November 2019 sowie rund 362 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 16, Festlegung Erläuterung: Maschinen- und Gerätehalle weiters Grundstück 465/1 KG 85009 Dölsach rund 86 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 16, Festlegung Erläuterung: Maschinen- und Gerätehalle sowie rund 136 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 16, Festlegung Erläuterung: Maschinen- und Gerätehalle sowie rund 151 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Freiland § 41 weiters Grundstück 465/2 KG 85009 Dölsach rund 20 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude undAnlagen § 47, Festlegung Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 16, Festlegung Erläuterung: Maschinen- und Gerätehalle Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Diese Angelegenheit wird unter Vorsitz von Vize- Bgm. Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair beraten und beschlossen. d) Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 212/10, 212/11, 212/14 und 967, KG Döl- sach (rainer, Dietrich, Lobenwein). Dieser Tagesordnungspunkt muss verschoben wer- den, da Unterlagen nicht rechtzeitig eingelangt sind. e) Behandlung einer Stellungnahme zur Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 63/7, KG Stribach (Anton Schneider). Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2018 wurde die Auflage der Erlassung eines Bebauungs- planes im Bereich des Gst. 63/7, KG 85034 Stribach, beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 1. Juli 2019 wurde eine Änderung des gegenständlichen Be- bauungsplanes auf der Gp. 63/7, KG Stribach, be- schlossen. Die zweiwöchige Auflage erfolgte vom 3. Juli bis einschließlich 18. Juli 2019. Innerhalb der Auflegungsfrist bzw. der einwöchigen Nachfrist ist eine Stellungnahme zur Erlassung des Bebauungspla- nes eingelangt und zwar von: – Wolfgang Koleritsch (Stribach 87) am 19. Juli 2019 (Unternehmerisches Einzelinteresse wird über die Interessen vieler Familien gestellt, es werden mas- sive Mauer- und Geländeanpassungen ermöglicht, Ausblickeinschränkungen sowie Dauerbeschattung und damit Verschlechterung der Wohnqualität wird befürchtet, die erarbeitete Kompromisslösung ist zu gering); Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die recht- zeitig eingelangte Stellungnahme vollinhaltlich zur Kenntnis. Nach kurzer Diskussion mit einigen Wortmeldungen gelangt der Gemeinderat schlussendlich zur Auffas- sung, den Bebauungsplan betreffend der Gp. 63/7, KG Stribach, entsprechend dem GR-Beschluss vom 1. Juli 2019 zu erlassen und auf den seinerzeitigen Beschluss zu beharren. Der Gemeinderat fasst bei einer Stimmenthaltung (Werner Greil) und 14-Ja-Stimmen folgenden Be- schluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die Erlassung des von der Architek- tengemeinschaft Lienz vom 26. April 2019, mit der Planungsnummer 707w63-7BBp.dwg ausgearbeite- ten Entwurfes eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 63/7, KG Stribach. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben:

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