GZ_Doelsach_2019_11

November 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19 weiters Grundstück 179/3 KG 85012 Göriach rund 426 m² von Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbe- stimmung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) stand- ortgebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Er- läuterung: Sonderfläche Hofstelle sowie Sonderfläche Gastgewerbebetrieb mit Beherbergung von Gästen mit höchstens 25 Gästebetten und einer höchstzuläs- sigen Nutzfläche von 220 m² in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 465/2, 465/1 und 223/4, KG Döl- sach (Kurt Mair). Herr Kurt Mair plant im Bereich seines Schafstalles in Dölsach die Errichtung einer Halle für landwirt- schaftliche Maschinen und Ernteprodukte. Dazu sind verschiedene Grundstücksänderungen geplant und macht nachstehende Änderung des Flächenwid- mungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Vizebürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Archi- tektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 1. Juli 2019, mit der Planungsnummer 707-2019- 00013, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 223/4, 465/2, 465/1, KG 85009 Dölsach (zum Teil), ist durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 223/4 KG 85009 Dölsach rund 132 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnut- zung § 40 (6) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 2, Festlegung Erläuterung: 2a-Wohn- und Nebenge- bäude Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 179/1 und 179/3, KG Göriach (Klaus Egger). Herr Klaus Egger plant im Bereich seiner Hofstelle in Göriach die Errichtung einer Halle für landwirt- schaftliche Maschinen und Ernteprodukte. Dazu sind verschiedene Grundstücksänderungen geplant und macht nachstehende Änderung des Flächenwid- mungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 17. Juni 2019, mit der Planungsnummer 707-2019-00011, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 179/1, 179/3, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 179/1 KG 85012 Göriach rund 629 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Erhöhung der zul. Wohn- nutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestim- mung, insb. gem. § 44 (11) [iVm. § 43 (7) standort- gebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläuterung: Sonderfläche Hofstelle sowie Sonder- fläche Gastgewerbebetrieb mit Beherbergung von Gästen mit höchstens 25 Gästebetten und einer höchstzulässigen Nutzfläche von 220 m²

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