GZ_Virgen_2019_11

11 Gemeinde Virger Zeitung auszubauen; Zugeständnisse bei der Miete wären denkbar sitzung 26. september 2019 •Flächenwidmungsplan – Beauf- tragung des örtlichen Raumpla- ners, Dr. Thomas Kranebitter, mit der vorgeschriebenen Über- arbeitung des Flächenwidmungs- planes nach § 31a Abs. 2 TROG 2016, geschätzter Aufwand netto 1.703,40 € •Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich der Gpn. 4905, 3205, 3204, 3200 – Arrondie- rungswidmungen im Bereich Obermauern Nr. 12 bis 15 •Bebauungsplan für den Bereich der Gp. 3204 (Steiner, Ober- mauern 14) •Klima- und Energiemodellregion- Projekt „Klimawandelanpassung in der Gemeinde“ – Bericht von AlpS „Dokumentation der Risiko- & Klimaanalyse Gemeinden Prä- graten a. G. und Virgen“ wird zur Kenntnis genommen •LWL-Ortsnetz – Abschluss eines Vertrages mit dem Land Tirol über die Nutzung von Leerver- rohrungen der TIWAG •Genehmigung der außerordent- lichen Benützung von Straßen- grund im Bereich der Gp. 614 (Grabenweg) zur Verlegung einer Telekommunikationsleitung (Wibmer, Grabenweg 8) •Erneuerung Elektroinstallatio- nen im Feuerwehrgerätehaus Mitteldorf – Beauftragung Fa. AGEtech, Kosten ca. 2.650,00 € •Verkehrssicherungsmaßnahmen – Bushaltestelle Virgen/Kirche – Einbringung eines Antrages bei der zuständigen Stelle, die bestehende Busbucht durch eine Fahrbahnhaltestelle zu er- setzen, um die Aufstandsfläche für die Fahrgäste sowie die Ver- kehrssicherheit zu verbessern – Anbringung eines Verkehrs- spiegels im Bereich der Kreu- zung Lindenweg/Sonnenweg zur Verbesserung der Sichtver- hältnisse – Gegen eine Anbringung eines Verkehrsspiegels zur Verbesse- rung der Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt vom Haus Mühlenweg 4 in den Mühlenweg bestehen keine Einwände – es handelt sich hier um eine Privatangelegenheit (Aufstellung/ Erhaltung); ein möglicher Standort ist im Einver- nehmen mit der Gemeinde und dem Grundeigentümer abzustim- men, sodass eine Beeinträchti- gung des Verkehrs auf dem Müh- lenweg nicht zu erwarten ist – Zur Verbesserung der Sichtver- hältnisse im Einmündungsbe- reich des Mühlenweges in die Virgental Landesstraße ist nach Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer, ein Verkehrsspiegel anzubringen – Prozessionsweg – eine Ausnah- meregelung vom saisonalen Fahrverbot für den Radver- kehr ist bei der Bezirkshaupt- mannschaft zu beantragen, um den Radfahrern die Nutzung dieser Straße ganzjährig zu er- möglichen – Tratteweg südlich des Fellach- weges; hinsichtlich einer mög- lichen Verkehrsbeschränkung für die Wintermonate ist beim Land Tirol eine Rechtsaus- kunft einzuholen – zur Kenntlichmachung des Be- ginns bzw. Endes des Ortsge- bietes südlich der Einmün- dung des Fellachweges in den Tratteweg ist bei der Bezirks- hauptmannschaft die Erlas- sung einer entsprechenden Verordnung zu beantragen •Schülerbeförderung Welzelach – Beauftragung der Fa. Bstieler OG, Virgen, und Übernahme der von der Finanzlandesdirek- tion nicht ersetzten Kosten in der Höhe von ca. 7.550,00 € „narrenhände beschmieren tisch und Wände“ so ein alter volksspruch – in diesem Fall sind es wohl „narrenfüße“ gewesen, die sich auf der kürzlich gestrichenen Wand in der tiefgarage abzeichnen. ein sinnloser vandalenakt, dessen Beseitigung wieder unnötige Kosten für die Öffentlichkeit verursacht. Foto: gemeinde virgen

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