GZ_Assling_2019_10

 Beteiligungsschlüssel für Kauf, Kosten Erschließung und Kommunal- steuer: 50% für Standortgemeinde, 50% für die 15 Verbandsgemeinden  Erlös durch Grundstückverkäufe: 100% an Standortgemeinde  75% Förderung der Erschließungs- kosten durch das Land Tirol  die Entscheidung, welcher Betrieb angesiedelt wird, obliegt der Standortge- meinde des Gewerbegebiets  es wird keine Clusterbildung für bestimmte Sparten (zB Holz) festgelegt  wenn Assling als Standortgemeinde fungiert, sind bei Betriebsansiedelungen die beschlossenen Maßnahmen des ÖROK der Gemeinde Assling (umwelt- und energietechnisch) umzusetzen Ankauf von Pressen für den Recyc- linghof Es wird beschlossen, für den Recycling- hof stationäre Pressen sowie Wechsel- container zum Preis von € 39.990,00 lt. Angebot der Firma M.B.T. Maschinen- handel GmbH anzuschaffen. Bildung einer Rücklage für die Feuer- wehr Feuerwehrkommandant Manuel Ober- wasserlechner hat sich nach der Mög- lichkeit erkundigt, nicht verbrauchte Budgetmittel der Feuerwehr des laufen- den Kalenderjahres auf die Folgejahre zu übertragen, welche dann z.B. für grö- ßere Anschaffungen der FF verwendet werden können. Es wird beschlossen, eine entsprechende Rücklage aus den nicht verbrauchten Budgetmitteln zu bil- den, die Freigabe der Mittel erfolgt im Bedarfsfall durch den Bürgermeister. Ankauf eines neuen Fahrzeug für den Bauhof Altersbedingt muss der Kastenwagen ausgetauscht werden. Angeschafft wird nun ein neuer Kastenwagen vom Auto- haus Lackner um ca. € 40.000,00. Seite 12 10/2019 Sprechstunde des Bürgermeisters Terminvereinbarungen unter 04855/8209-10 Sprechstunden des Gemeindewaldaufsehers Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr Tel. Nr.: 8209 Durchwahl 23 oder Mobiltel. 0664/5318409 Sprechstunden der Pflegedienstleitung des Sozialsprengels Montag bis Freitag von 10:30 bis 11:30 Uhr im Sprengelbüro Telefonische Anmeldung unter: 04855-8133 Fortsetzung: Aus dem Gemeinderat Amtliche Mitteilung Eintragungsverfahren Volksbegehren „Bedingungs- loses Grundeinkommen“ Stimmberechtigte können von Montag, 18.11.2019, bis einschließlich Montag, 25.11.2019, in jeder Gemein- de in den Text samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung durch ihre Unterschrift erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfol- gen, sondern kann auch online getätigt werden ( www.bmi.gv.at/volksbegehren ). Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintra- gungsverfahrens das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung 16. Lebensjahr, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14.10.2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde ein- getragen ist. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unter- stützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Im Gemeindeamt Assling können Eintragungen wäh- rend des Eintragungszeitraumes an folgenden Tagen und Zeiten vorgenommen werden: Mo, 18.11.2019 von 08:00 bis 20:00 Uhr Di, 19.11.2019 von 08:00 bis 20:00 Uhr Mi, 20.11.2019 von 08:00 bis 16:00 Uhr Do, 21.11.2019 von 08:00 bis 16:00 Uhr Fr, 22.11.2019 von 08:00 bis 16:00 Uhr Sa, 23.11.2019 von 08:00 bis 10:00 Uhr Mo, 25.11.2019 von 08:00 bis 16:00 Uhr Online können Eintragungen bis 25.11.2019, 20:00 Uhr, durchgeführt werden.

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