GZ_Assling_2019_10

Delegierung von Pachtverträgen an den Gemeindevorstand Der Gemeinderat beschließt gemäß § 30 Abs 1 lit p Tiroler Gemeindeordnung 2001 den Abschluss von Pachtverträgen betreffend Liegenschaften, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, an den Gemeindevorstand zu delegieren. Durchführung Vermessungsurkunde Neumayr GZ 9596/2019 KG Burg- Vergein Herr Mag. Josef Vergeiner (ehemals Kristeinwirt) plant ein Bauvorhaben. Im Vorfeld wurde festgestellt, dass die Wegparzelle der Gemeinde in der Kata- stralmappe nicht dem Verlauf des Natur- bestandes entspricht. Deshalb wurde von der Vermessungskanzlei Neumayr ein Teilungsplan erstellt, der den Naturbe- stand darstellt und gleichzeitig einen flä- chengleichen Tausch zwischen der Gemeinde Assling und Herrn Vergeiner beinhaltet. Die Durchführung dieser Tei- lungsurkunde wird beschlossen. Ankauf der Liegenschaft EZ 6 KG Thal, vulgo Thurler In dieser Sache gab es bereits mehrere Gespräche und Verhandlungen und nun gibt es die Möglichkeit, die Liegenschaft Thurler zu kaufen. Das Schätzgutachten legt einen Verkehrswert von € 409.000,- fest. Ermittelt wird noch der Wert des grundbücherlichen Wassernutzungs- rechtes, welcher jedoch aufgrund des Alters der Wasserversorgungsanlage wahrscheinlich nicht wesentlich ist. Es wird beschlossen, die Liegenschaft EZ 6 KG Thal zum genannten Verkehrswert zu erwerben. Sollte sich der Verkauf zeitlich verschieben, wird beschlossen, den Kaufpreis zu indexieren. Aufteilungsschlüssel bei Beteiligung am Gewerbegebiet des PV 36 Ein Projekt des PV 36 sieht vor, dass alle Mitgliedsgemeinden gemeinsame Gewerbegebiete ausweisen, damit Gemeinden, die keine Möglichkeit der Ausweisung haben, durch eine Beteili- gung am Projekt nachhaltig Einnahmen aus der Kommunalsteuer erzielen kön- nen. Von der Fa. ISK wurden verschie- dene Beteiligungsmodelle errechnet. Es wird beschlossen, sich unter folgenden Voraussetzungen zu beteiligen: Seite 11 10/2019 Fortsetzung: Aus dem Gemeinderat Fortsetzung nächste Seite

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