GZ_Assling_2019_10

Durchführung der Vermessungsurkunde Neumayr 24.05.2016, Lukasser-Weitlaner 2014 wurde der Verkauf von Grundstücksflächen aus Öffentli- chem Gut an Robert Lukasser Weitlaner beschlossen. Damals lag aber die endgültige Vermessungsurkunde und somit die genauen Flächenanteile nicht vor. Die Durchführung der end- gültigen Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr vom 24. Mai 2016, GZl. 5364 A /2014, Plannummer 5364A_14-2, wird beschlossen. Ansuchen Franz Vergeiner, Mittewald 151, um Grunder- werb Die Gartenmauer des Franz Vergeiner steht zum Teil (ca. 3 m²) auf Gst 592/1 KG Kosten (Gemeinde Assling). Herr Ver- geiner sucht um Ankauf dieser Fläche an, um eine einheitliche Bauplatzeignung für sein Gst 592/11 herzustellen. Der Ver- kauf lt. Naturbestandsplan DI Neumayr, Zahl 9390/2019, Plan 9390_19-1LP, vom 25. Juli 2019 und die Durchführung der Vermessungsurkunde GZl. 9390/2019 werden beschlossen. Kaufpreis: € 71,93/m². Änderung Flächenwidmungsplan Gst 592/11 KG Kosten - Vergeiner Franz Die Gartenmauer soll durch Ankauf von 3 m² Grundfläche zur Gänze auf dem Grundstück 592/11 liegen und die Bauplatz- widmung für das Grundstück nicht verloren gehen. Da die Flä- che mit der Gartenmauer bebaut ist, wird sie nicht als Verkehrsfläche genutzt. Damit ändert sich gegenüber dem Bestand nichts und es können sowohl eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs als auch anderer Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung ausgeschlos- sen werden. Die Umwidmung von rund 3 m² aus Gst 592/1 KG Kosten von Freiland in Wohngebiet wird beschlossen. Erlassung Bebauungsplan Gste 459/4, 459/5 KG Schrot- tendorf – J. u. A. Rauchegger Der Baubestand soll baurechtlich saniert werden, dazu wird das neue Gst 607 KG Schrottendorf aus je einer Teilfläche der Gste 459/4 und 459/5 KG Schrottendorf gebildet. Aufgrund der Höhe des im Westen bestehenden Nebengebäudes und der damit erforderlichen Grenzabstände reicht das vorgeschlagene Grundstück in die Gefahrenzonen Wildbach gelb und Wild- bach rot. Daher wird die Erlassung eines Bebauungsplans mit einer absoluten Baugrenzlinie entlang der roten Zone beschlossen. Die übrigen Festlegungen im Bebauungsplan sol- len erreichen, dass die Aufschließungsstraße zu den Grund- stücken 459/4, 459/6 und 459/10 KG Schrottendorf unbebaut bleibt (nicht öffentlicher Privatweg). Änderung Flächenwidmungsplan Gst 459/5 KG Schrotten- dorf – J. u. A. Rauchegger Aufgrund der vorgenannten Grenzänderungen geht die ein- heitliche Bauplatzwidmung verloren, daher wird beschlossen rund 82 m² aus Gst 459/4 und rund 87 m² aus Gst 459/5 von Freiland in Wohngebiet zu widmen. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 240 KG Dörfl - Stocker Reinhold Geplant ist die Errichtung eines Zubaus zum bestehenden Wohnhaus der Hofstelle „Huber“ auf Grundstück 303 KG Dörfl. Dadurch soll eine zweite Wohneinheit geschaffen wer- den. Das Grundstück soll Richtung Süden erweitert werden, da die betroffene Fläche auch genutzt bzw. mit einem Neben- gebäude bebaut ist (Garten bzw. Manipulationsfläche). Durch die Grundstücksänderung gibt eine keine einheitliche Wid- mung mehr, daher wird die Umwidmung von rund 338 m² von Freiland in Sonderfläche landwirtschaftliche Hofstelle beschlossen. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 157/2 und 153/3 KG Thal - Unterweger Früchteküche 2014 erfolgte die Umwidmung einer Teilfläche des Gst 153/3 KG von Wohngebiet in Sonderfläche „Parkplatz und Lage- rung von Gütern in einem Lagergebäude“ (SPpLGLg). Das Gebäude wurde bisher nicht errichtet und deshalb würde die Befristung der Widmung im November auslaufen. Nun soll das Grundstück 153/3 KG Thal zulasten des Grundstückes 157/2 KG Thal vergrößert werden, da sich das Bauvorhaben im Zuge der Planung geändert hat. Dadurch verliert das Grundstück 153/3 die einheitliche Bauplatzwidmung und damit die Bauplatzeigenschaft. Weder ist dies sinnvoll noch eine Rückwidmung, da die Umsetzung des Bauvorhabens 2020 geplant ist. Daher wird beschlossen, rund 171 m² aus Gst 157/2 von Wohngebiet in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Zähler 5: Parkplatz und Lage- rung von Gütern in einem Lagergebäude zu widmen. Weiters wird die gültige Widmung auf Gst 153/3 „Sonderfläche stand- ortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Parkplatz und Lagerung von Gütern in einem Lagergebäude“ mit dem Zähler 5 ergänzt. Bedingung für die Umwidmung ist weiters, dass bei der Pla- nung des Bauvorhabens unbedingt die Sichtradien lt. Straßen- verkehrsordnung berücksichtigt bzw. eingehalten werden müssen. Werden im Zuge des Bauverfahrens im Bereich der steilen Gemeindestraße (Zufahrten zu den Häusern Thal-Aue 24 und 70) Geländeanpassungen, Absturzsicherungen, Lärm- schutzeinrichtungen etc. notwendig, sind diese ausschließlich auf Kosten des Bauwerbers zu errichten. Ansuchen Gerald Lukasser um Sondergebrauch von Stra- ßengrund im Berreich der Gp. 962, KG Oberassling, Son- nenhang Gerald Lukasser hat um Sondergebrauch von Straßengrund auf Gst 962 KG Oberassling während seines Bauvorhabens zur Errichtung eines Wohnhauses im Sonnenhang angesucht. Diesem Ansuchen wurde stattgegeben. Abschluss Pachtvertrag mit Richard Walder Die erworbenen Flächen auf dem Sonnenhang müssen bis zur endgültigen Bebauung bewirtschaftet bzw. gemäht werden. Mit Richard Walder wurde im Zuge der Eigentumsübertra- gung vereinbart, einen diesbezüglichen Pachtvertrag (Laufzeit 3 Jahre, Pachtzins jährlich € 150,00) abzuschließen, welcher in der Sitzung beschlossen wird. 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