GZ_Kals_2019_10
FODN - 72/02/2019 17 INFORMATION AUS DER GEMEINDE verschafft Ihnen zudem einen guten Überblick über Ihre täglichen Aus- gaben. Sie können die Eintragungen ins Haushaltsbuch auch bequem online vornehmen – auf jedem PC mit Inter- netzugang und mit unserer App auf Ihrem Smartphone. Was ist zu tun? BeantwortungdeserstenFragebogens mit Erhebungsperson 14 Tage Haushaltsbuchführung, wahl- weise auf Papier oder elektronisch Beantwortung des zweiten Fragebo- gens Datenschutz Statistik Austria erstellt im öffentli- chen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen über die Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs. Datenschutz und Geheimhaltung haben dabei obers- te Priorität und unterliegen strengen ge- setzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage: Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2019/20. Praktische Hinweise Für eine rasche und genaue Beant- wortung einiger Fragen kann es sinnvoll sein, Unterlagen, etwa über regelmäßi- ge Ausgaben (z.B. für Wohnen, Energie, Versicherungen), zur Hand zu haben. Während der 14-tägigen Haushalts- buchführung hilft Ihnen das Sammeln von Kassabelegen dabei, alle Ausgaben vollständig aufzuzeichnen. Haben Sie noch Fragen? DasErhebungsteambeantwortetIhnen gerne Ihre Fragen zu dieser Erhebung: Telefon: (01) 71128 8338 (Mo‒Fr 9:00‒15:00 Uhr), E-Mail: erhebungsin- frastruktur@statistik.gv.at . Von Gemeinde Kals am Großglockner D er einmalige Zuschuss wurde auf EUR 250,00 pro Haushalt erhöht. ACHTUNG: Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, de- nen im vergangenen Jahr der Heiz- kostenzuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antrag- stellung erforderlich. Für die Neu- und Folgeantragstellung ist ausschließlich das Formular des Landes Tirol zu ver- wenden, die Gemeinde hat dies mel- derechtlich zu bestätigen. Gerne sind die Mitarbeiter im Gemeindeamt bei der Antragstellung behilflich, wenn gewünscht. Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: EUR 890,00 pro Monat für allein- stehende Personen EUR 1.360,00 pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaften EUR 220,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und EUR 140,00 Heizkostenzuschuss des Landes Tirol - Winter 2019/20 Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses für den kommenden Winter kann zwischen 1. Juli und 30. November 2019 angesucht werden. für jedes weitereim gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberech- tigte Kind mit Anspruch auf Fami- lienbeihilfe EUR 490,00 pro Monat für die ers- te weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 330,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens, das sind alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt le- benden / gemeldeten Personen zuflie- ßen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlun- gen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich be- zogen werden (z. B. Unterhalt, AMS- Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinder- betreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei Rückfragen bitte bei Petra Tem- bler im Gemeindeamt melden: 04876 8210-12
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