GZ_Kals_2019_10

FODN - 72/02/2019 17 INFORMATION AUS DER GEMEINDE verschafft Ihnen zudem einen guten Überblick über Ihre täglichen Aus- gaben.  Sie können die Eintragungen ins Haushaltsbuch auch bequem online vornehmen – auf jedem PC mit Inter- netzugang und mit unserer App auf Ihrem Smartphone. Was ist zu tun?  BeantwortungdeserstenFragebogens mit Erhebungsperson  14 Tage Haushaltsbuchführung, wahl- weise auf Papier oder elektronisch  Beantwortung des zweiten Fragebo- gens Datenschutz Statistik Austria erstellt im öffentli- chen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen über die Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs. Datenschutz und Geheimhaltung haben dabei obers- te Priorität und unterliegen strengen ge- setzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Angaben ausschließlich statistischen Zwecken dienen. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage: Datenschutzinformation für die Konsumerhebung 2019/20. Praktische Hinweise Für eine rasche und genaue Beant- wortung einiger Fragen kann es sinnvoll sein, Unterlagen, etwa über regelmäßi- ge Ausgaben (z.B. für Wohnen, Energie, Versicherungen), zur Hand zu haben. Während der 14-tägigen Haushalts- buchführung hilft Ihnen das Sammeln von Kassabelegen dabei, alle Ausgaben vollständig aufzuzeichnen. Haben Sie noch Fragen? DasErhebungsteambeantwortetIhnen gerne Ihre Fragen zu dieser Erhebung: Telefon: (01) 71128 8338 (Mo‒Fr 9:00‒15:00 Uhr), E-Mail: erhebungsin- frastruktur@statistik.gv.at . Von Gemeinde Kals am Großglockner D er einmalige Zuschuss wurde auf EUR 250,00 pro Haushalt erhöht. ACHTUNG: Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, de- nen im vergangenen Jahr der Heiz- kostenzuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antrag- stellung erforderlich. Für die Neu- und Folgeantragstellung ist ausschließlich das Formular des Landes Tirol zu ver- wenden, die Gemeinde hat dies mel- derechtlich zu bestätigen. Gerne sind die Mitarbeiter im Gemeindeamt bei der Antragstellung behilflich, wenn gewünscht. Für die Gewährung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:  EUR 890,00 pro Monat für allein- stehende Personen  EUR 1.360,00 pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaften  EUR 220,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und EUR 140,00 Heizkostenzuschuss des Landes Tirol - Winter 2019/20 Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses für den kommenden Winter kann zwischen 1. Juli und 30. November 2019 angesucht werden. für jedes weitereim gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberech- tigte Kind mit Anspruch auf Fami- lienbeihilfe  EUR 490,00 pro Monat für die ers- te weitere erwachsene Person im Haushalt  EUR 330,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens, das sind alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt le- benden / gemeldeten Personen zuflie- ßen, berücksichtigt. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlun- gen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich be- zogen werden (z. B. Unterhalt, AMS- Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinder- betreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei Rückfragen bitte bei Petra Tem- bler im Gemeindeamt melden: 04876 8210-12

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3