GZ_Kals_2019_10

FODN - 72/02/2019 13 INFORMATION AUS DER GEMEINDE Von Gemeinde Kals am Großglockner D abei sind unterschiedliche An- sprüche an den Raum abzustim- men, Konflikte auszugleichen und langfristige Entwicklungsoptionen offen zu halten. Raumplanung dient der Raumordnung im Hinblick auf zukünf- tige Entwicklungen. Zwischen Raum- ordnung und Raumplanung bestehen jedoch viele inhaltliche und historische Querverbindungen. Derzeit wird an der ersten Fortschrei- bung des örtlichen Raumordnungskon- zeptes (ÖROK) der Gemeinde Kals am Großglockner gemeinsam mit dem Raumplaner DI Wolfgang Mayr gear- beitet. Dazu haben bereits mehrere Tref- fen stattgefunden. Bereits in der letzten Gemeindever- sammlung wurde über Zweck und Aus- wirkung des ÖROK für Bauvorhaben und räumliche Entwicklung im Ge- meindegebiet referiert. Dort versuchten wir den Bogen von Raumordnung bis zur Kulturlandschaft und darin befind- liche Gebäude zu spannen. Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumord- nungskonzeptes dessen Fortschreibung zu beschließen. Für unser Konzept wur- de bereits um Verlängerung angesucht und auch vom Land Tirol genehmigt. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1 TROG 2011 für das gesamte Ge- meindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten. Aufruf Sollte ein Grundbesitzer Fragen oder Widmungswünsche haben, wird die Möglichkeit geboten, dies in einem per- sönlichen Gespräch im Gemeindeamt mit dem Raumplaner zu diskutieren. Ergebnisse sollten in das neue Konzept eingearbeitet werden. Dazu bitten wir bis zum 1. Oktober 2019 um Mitteilung, damit Termine festgelegt werden kön- nen (Stefan Warscher@kals.at) . In einer Klausur des Gemeinderates werden auch die Ausrichtung und Ziele des neuen ÖROK besprochen, die Anre- gungen aus der Bevölkerung gesammelt und dann wird bis Dezember 2019 ein Entwurf ausgearbeitet. Dieser wird den Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in Kals am Großglockner. Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Ge- bietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen. (Quelle: Wikipedia) So wird Raum geplant Ämtern (WLV, BBA, Amt für Land- wirtschaft, etc.) zur Vorprüfung vor- gelegt. Spätestens Anfang März 2020 wird vom Gemeinderat die Fortschrei- bung beschlossen. Danach liegt das Konzept während 7 Wochen zu Einsicht im Gemeinde- amt auf, mit der Möglichkeit Stellung- nahmen abzugeben. Eine erneute Be- schlussfassung im Gemeinderat wird im April 2020 erfolgen. Das neue ÖROK sollte mit Mitte Mai 2020 Gültigkeit haben.

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