GZ_Kals_2019_10

FODN - 72/02/2019 11 AUS DEM GEMEINDERAT Bericht über ordentliche Gemeindeprüfung BH Lienz 2019 Vom 14.05. bis 27.06.2019 fand die überörtliche Prüfung der Kasse und Verwaltung der Gemeinde durch die Re- visoren der BH Lienz, Ronald Wallensteiner und Norbert Lenzhofer statt. Der darüber verfasste Bericht wird dem Gemeinderat vollin- haltlich zur Kenntnis gebracht. Zusammenfassung des Prüfberichtes:  Die finanzielle Lage der Gemeinde ist als geordnet zu be- zeichnen, jedoch ist auf eine sparsame Haushaltsführung und Vermögensverwaltung zu achten, einmalige und au- ßerordentliche Ausgaben sind erst zu tätigen, wenn deren Bedeckung gesichert ist.  Besonders auf die Wahrnehmung aller Einnahmequellen und kostendeckende Gebührengestaltung ist Bedacht zu- nehmen.  Sowohl die Kassenführung als auch Buchhaltung, sowie die Verwaltung im Allgemeinden sind in Ordnung und sind alle bestrebt, ihre Aufgabe in bestmöglicher Weise zu er- füllen. Keinerlei Unkorrektheiten oder Unregelmäßigkeiten wurden festgestellt  Einzelne Feststellungen die der Verbesserung dienen soll- ten werden empfohlen (Einhebung von Außenständen)  Die getroffenen Maßnahmen sind innerhalb von drei Mona- ten der BH Lienz schriftlich mitzuteilen.  Es wird der Gemeinde ein positives Zeugnis ausgestellt, vermerkt die Bürgermeisterin. Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Stille Beteiligung 2007 - Zur Kenntnis 2007 wurde zur Finanzierung der Schischaukel Kals-Mat- rei Bedarfszuweisungen vom Land Tirol gewährt, die als stille Beteiligungen eingebracht wurden. Dies wurde 2006 vom Gemeinderat beschlossen und auf- sichtsbehördlich genehmigt. Das Vertragsverhältnis endet am 30.04.2018 und ist dies dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Kassaprüfung Bericht Überprüfungsausschuss Kassaprüfung Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG Dazu übergibt die Bürgermeisterin das Wort an den Ob- mann Michael Linder: Dieser bringt den Bericht über die Kas- senprüfung von Gemeinde und Gemeinde Kals Immobilien KG vom 26.08.2019 dem Gemeinderat zur Kenntnis: Gemeinde Kals am Großglockner: Überprüfungszeitraum vom 01.05.2019 bis 31.07.2019, Be- leg-Nr. 755 – 1277 /2019. Zweitkonten: 2 - 40, Steuern/Abga- ben: Beleg Nr. 130 - 647/2019. Überschreitungen in einer Gesamthöhe von € 170.144,77 sind im Bericht angeführt und werden erläutert und vom GR einstimmig genehmigt (Bedeckung durch Mehreinnahmen und Minderausgaben im HH-Jahr 2019 bzw. durch Bedarfszu- weisungen vom Land Tirol). Beschluss einstimmig. Gemeinde Kals Immobilien KG: Überprüfungszeitraum vom 25 bis 46/2019 (Überprüfungs- zeitraum: 01.05.2019 bis 31.07.2019. Im Übrigen siehe den Bericht, der dieser Niederschrift angeschlossen ist. Beschluss einstimmig. Bedarfszuweisungen 2020 Beratung und Beschlussfassung Für Dorfplatz Großdorf werden die für 2019 zugesagten € 100.000 auf 2020 verschoben, somit 150.000, für LWL Aus- bau Eigenmittel Backbone Errichtung werden für 2020 € 48. bestätigt, die zugesagten Mittel für Schutzbauten WLV UP Runsen werden auf Sanierung Erbrachtweg umgeschichtet, da eine Ausführungszeitpunkt lt. WLV aufgrund des großen FWP Projektes nicht eingeschätzt werden kann, ein diesbe- zügliches Vorgespräch in der Abteilung Gemeinden wurde geführt und für das FWP Kalsertal Vaia Windwurf wurden für 2019, 220 jeweils 100.000, 2021 € 110.000 und 2022, 2023 jeweils € 61.000 zugesagt Änderung Zinskonditionen Aufgrund der Entwicklung am Zinsmarkt (Negativzinsen) haben wir bei unseren Kreditinstituten um Änderung der Zinskonditionen nachgefragt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung betreffend Weiterga- ben von Negativzinssätzen an Gemeinnützige Organisationen und Verbände werden diese nicht ausbezahlt, jedoch geht man von einer weiteren Niedrigzinsperiode aus. Es sollte versucht werden in Form von Gesprächen oder Neuausschreibung die Konditionen zu verbessern. Errichtung Geogitter Gp. 3989/2 Beratung und Beschlussfassung Zustimmungserklärung Errichtung Geogitter Gp. 3989/2 Die im Jahr 2012 eingereichte Stützmauer beim BV Kollnig Anna und Rogl Petronilla auf Gp. 3989/2 zu 4576 wurde mit geringen Abweichungen in Lage und Höhe ausgeführt. Dazu war eine Grundteilung weniger als 1 m² notwendig und ist für eine nachträgliche Genehmigung die Zustimmung der Ge- meinde nötig. Kosten der Grundübertragung übernimmt An- tragsteller. Beschluss einstimmig. Aus dem Bauamt, Gebühren, Beiträge Aus aktuellem Anlass informiert die Bürgermeisterin, dass es immer wieder Beschwerden über Vorschreibungen der Ge- meinde im Bauverfahren, Erschließungskosten, Anschlussge- bühren, etc. gibt. Dazu folgende Information: Wie schon im

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