GZ_Kals_2019_10

10 FODN - 72/02/2019 AUS DEM GEMEINDERAT Gemeinderatssitzung am 05. September 2019 Errichtung Glasfasernetz Kals Beratung und Beschlussfassung Ver- gabe Planungsauftrag und Ausfüh- rungsarbeiten Backbone LWL Zu diesem TOP hat Bgm.in von der Fa. LWL Markus Luschin und Ing. Ro- bert Trenkwalder eingeladen, die über die weitere Vorgangsweise ausführlich informieren. Die Fa. LWL Lichtwellenleiter Com- petence Center ist mit der Planung der Herstellung des Kalser Glasfasernetzes beauftragt worden. Nun liegen Ange- bote für Planung und Koordination vor und sollten diese beauftragt werden:  Fasermanagement FTTH LWL Netz EUR 5.896,80 inkl. Mwst.  Ausführungsplanung und Projekt- koordination Call 5 EUR 92.882,22 inkl. Mwst.  Herstellung Hausanschluss/Haus EUR 51,00 Nicht in der Auftragssumme enthal- ten sind Planung und Einreichung Bun- desförderprojekt, Ausschreibung, Ört- liche Bauaufsicht, Rechnungskontrolle, Planung von Hausanschlüssen, Con- sulting Besprechung Provider. Nach Möglichkeit und Absprache mit LWL Competence Center werden diese, wie bereits in einer vorherigen Sitzung mit- geteilt vom Büro Ing. Robert Trenkwal- der vor Ort abgewickelt um Synergien zu nutzen und Wissen vor Ort zu haben. Dieser legt ein Angebot vor und wird er wie üblich einen Stundensatz von € 46,00/netto verrechnen. Abrechnung lt. Aufwand. Der GR beschließt einstimmig, dass der GV im laufenden Projekt die Ver- gabe von Teilaufträgen beschließen darf um schneller zu reagieren, die Be- schlüsse werden dem GR im Nachhin- ein vorgelegt. Beschluss: Vergabe an Ing. Robert Trenkwalder einstimmig- Ebenso wurden 2 Angebote für die Ver- gabe der Ausführungsarbeiten an der Backbone-Leitung bis zur Ortszentrale Ködnitz (Glocknerhaus) eingeholt:  Fa. Frey EUR 86.680,21  Fa. Habau EUR 92.366,86 Vorschlag Vergabe an Fa. Frey. Be- schluss Vergabe einstimmig. Örtliches Netz Ausbau in Arnig – Nutzung Mitverlegung bei A1 Leer- rohr lt. Robert Trenkwalde r  Mitverlegung Künette A1 EUR 9.700,00  Künette – Verteilerkasten Gp. 4648 EUR 6.000,00  Ortsnetz bis Hausanschluss EUR 9.300 (KEM)  oder Angebot Frey auf Regie: Beschluss einstimmig. Flächenwidmungen Beratung und Beschlussfassung Än- derung FWP Tfl. Gp. 4085/2 und 4086/2, KG Kals Geplant ist die Errichtung eines wei- teren Gebäudes auf Grundstück 4086/2, KG. Im Zuge dessen wurde festgestellt, dass es sich um keinen Bauplatz im Sinne des §2 Abs. 12, TBO 2018, LGBl. 28/2018, handelt. Das ursprüngliche Grundstück 4086/2, KG. Kals am Großglockner, wurde Richtung Norden erweitert und im Zuge dessen auf der Erweiterungs- fläche eine Sonderfläche Hofstelle nach §44 Abs. 1, TROG 2016, gewid- met. Auf dem ursprünglichen Bauplatz gilt jedoch eine Sonderfläche Hofstelle nach §44 Abs. 2, TROG 2016, mit ei- ner höchstzulässigen Wohnnutzfläche von 450m². Durch die Vereinigung der beiden Flächen verlor das Grundstück 4086/2, KG. Kals am Großglockner, die einheitliche Bauplatzwidmung. Diese ist jedoch Voraussetzung für die Ertei- lung einer Baubewilligung. Das geplante Gebäude wird als Hof- käserei genutzt, wobei ausschließlich Eigenmilch verarbeitet werden soll. Deshalb wird nun lediglich die vergrö- ßerte Wohnnutzfläche auf das gesamte Grundstück erweitert. Aufgrund des baulichen Bestands und der beste- henden Sonderfläche kann die gegen- ständliche Sonderfläche im Sinne der Aufgaben und Ziele der örtlichen Raum- ordnung argumentiert werden. Beschluss mehrheitlich, 1 Enthaltung (Befangenheit) Änderung des Flächenwidmungs- plans im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 4085/2, KG. Kals am Großglockner, von derzeit Sonderfläche Hofstelle mit Zähler Nr. 1 – höchstzu- lässige Wohnnutzfläche von 450m² nach § 44 Abs. 2 in künftig Freiland nach § 41 sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 4086/2, KG. Kals am Großglockner, von derzeit Sonderfläche Hofstelle nach §44 Abs. 1 in künftig Sonderfläche Hofstelle mit Zähler Nr. 1 – höchstzulässige Wohnnutzfläche von 450m² nach § 44 Abs. 2, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016. Beratung und Beschlussfassung Än- derung BBPl. Gp. 3761/2, KG Kals Ein allgemeiner und ergänzender Be- bauungsplan aus dem Jahre 1997 ent- spricht nicht mehr den heutigen Festle- gungen und muss der höchstzulässige Punkt definiert sein. Im Haus wird für Wohnzwecke eine 3. Wohneinheit auf der Gp. 3761/2, Groder Kevin, Dominik sowie Siegfried geschaffen, dazu sollte das DG mit Gaupen und Erweiterung Balkon vergrößert werden. Dies ist nur mit Festlegung BW 0,4 TBO möglich und gilt dies auch für das Nachbar- grundstück 3761/5. In unmittelbarer Umgebung auf Gp. 3761/4 gibt es eben- falls eine BW 0,4 TBO. Die Vergrößerung der Dachaufbauten beeinträchtigt aus Sicht des örtlichen Raumplaners das Orts- und Straßenbild nicht. Die Bürgermeisterin ersucht um Än- derung und Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 3761/2 und 3761/5, KG. Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf von archMAYRro, 9920 Sillian 86a. Beschluss einstimmig.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3