GZ_Obertilliach_2019_05

Rund ums Dorf Seite 7 Mai 2019 Gemeinderatssitzung vom 17. Jänner 2019 1. Änderung des Flächenwidmungsplans Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Grundstückes 3022, KG Obertilliach, von derzeit „Frei- land“ gemäß § 41 TROG 2016 in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude und Anlagen ge- mäß 47 TROG 2016, Festlegung Gebäudearten oder Nut- zungen, Festlegung Zähler: 2, Festlegung Erläuterung: Feldstadel mit Abstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte, entsprechend der Ausführung des eFWP. Gleich- zeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Be- schluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. 2. Infrastrukturpaket 2019 Der Gemeinderat hat ein Infrastrukturpaket für die Ober- tilliacher Bergbahnen GmbH und die Langlauf- und Biath- lonzentrum Osttirol GmbH beschlossen. Die Finanzierung sollte in Form einer Darlehensaufnahme erfolgen und ist im Voranschlag 2019 veranschlagt. Zur Finanzierung des Infrastrukturpaketes 2019 wird von der Gemeinde Obertilliach bei der Raiffeisenbank Sillian, Marktplatz 10, 9920 Sillian, ein Darlehen in der Höhe von € 300.000,00 aufgenommen. 3. Sachverständigenbeirat nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 Die Gemeinde Obertilliach wird für die Bestellung in den Sachverständigenbeirat nach dem SOG als Mitglied  GR. Obrist Peter, Dorf 166/4 und als Ersatzmitglied  Bgm. Scherer Matthias, Dorf 119a namhaft ma- chen. 4. Ausbau LWL-Ortsnetz Gemeinde Obertilliach 2019 Bürgermeister Scherer bringt dem Gemeinderat das An- gebot über die Durchführung von Ingenieurleistungen im Zuge des Ausbaues des LWL Ortsnetzes der Gemein- de Obertilliach im Jahr 2019 zur Kenntnis. Er gibt einen kurzen Bericht über die Vorgangsweise bei der Errichtung der Backbone-Leitung (FttH-Netz) – Gemeinschaftspro- jekt „Kartitsch-Obertilliach-Untertilliach“ sowie über die grundlegende Errichtung von Backbone-Leitungen und dem Zusammenschluss mit dem PV 36. In diesem Zuge sollen auch mögliche Teilstücke des Ortsnetzes im An- schlussbereich der Backbone-Leitung errichtet werden. Der Planungsverband 35 hat die Leistungen bereits im Jahr 2018 ausgeschrieben und an die Fa. Stemberger ver- geben (Bestbieter). Es erfolgt keine Pauschalabgeltung – es wird nach Laufmetern, udgl. abgerechnet. Dabei wur- de fixiert, dass die Gemeinden mit den gleichen Preisen, wie der Planungsverband 35, seitens des Büros Stember- ger abgerechnet werden. Die örtliche Bauleitung im Rahmen der Errichtung des LWL-Ortsnetzes in der Gemeinde Obertilliach wird an das Büro Stemberger zur Angebotssumme von € 13.692,00 vergeben. 5. Kostenbeitrag Bergsteigerdörfer Der Gemeinderat ist einstimmig der Meinung, dass der Kostenbeitrag Bergsteigerdörfer in der Höhe von € 3.103,00 nochmals geleistet werden sollten. Die künfti- ge Entwicklung und die Aktivitäten „Bergsteigerdörfer“ muss jedoch hinterfragt werden. Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach Bearbeitung: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer Grafiken zu Punkt 1: Flächenwidmungsplan Grafiken: Gemeinde Obertilliach

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