GZ_Obertilliach_2019_05

Rund ums Dorf Seite 6 Mai 2019 hinsichtlich der Fassadengestaltung, sowie der Gestal- tung der Dachlandschaften getroffen: „Für Hauptgebäu- de sind lediglich Satteldächer mit ortsüblichen Vordä- chern zulässig, mit einer Dachneigung von höchstens 18 – 30 °. Dabei ist die Firstrichtung grundsätzlich von Nor- den nach Süden bzw. in Falllinie auszurichten. Die Farbge- bung der Fassaden hat in entsprechenden Farbtönen mit einem Weißanteil von mind. 80 % zu erfolgen, Holzfas- saden sind zulässig. Deckungsmaterialien sind in grauen bzw. dunklen Farbtönen in Hartmaterial herzustellen und dürfen keine Spiegelungen verursachen.“ 4. Änderung Dienstverhältnis Gemeindearbeiter Herrn Obmascher Fabian Das mit 10. Dezember 2018 befristete Dienstverhältnis mit Herrn Obmascher Fabian wird auf ein Dienstverhält- nis auf unbestimmte Zeit geändert. 5. Fördervertrag – Landeskofinanzierung Die Fördervereinbarung zwischen dem Land Tirol, dem Planungsverband 35, sowie den beteiligten Gemeinden Obertilliach, Kartitsch und Untertilliach für das Projekt „FttH Netz Gemeinschaftsprojekt Kartitsch – Unter- und Obertilliach“ mit förderbaren Gesamtkosten in Höhe von € 2.304.972,00 (projektierter Kostenanteil Gemeinde Obertilliach – € 209.215,00; maximaler Förderanteil Ge- meinde Obertilliach – € 52.304,00) wird genehmigt und die Fördervereinbarung unterfertigt. Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach Bearbeitung: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer Grafiken zu Punkt 3: Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes Gp. 2985/1, KG Obertilliach Grafiken: Gemeinde Obertilliach Tabelle zu Punkt 5: Förderantag - Landeskofinanzierung Tabelle: Gemeinde Obertilliach

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