GZ_Obertilliach_2019_05

Rund ums Dorf Seite 11 Mai 2019 ten Versorgungsleitungen vom Antragsteller bzw. dem jeweiligen Eigentümer der Gst. 3479 und 3480, beide KG Obertilliach und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten. Für den Sondergebrauch der Gp. 2770 – Gemeindestraße „Ortsraum – Dorf – Gst. 2770“ – ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. 4. Änderung des Dienstverhältnisses Das mit 01. Mai 2019 befristete Dienstverhältnis mit der Verwaltungsassistentin Frau Scherer Daniela wird in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit geändert. 5. Lehrlingsförderungen für das Jahr 2018 An die nachstehend angeführten Betriebe werden fol- gende Lehrlingsförderungen gewährt. Lugger Josef, Hotel Unterwöger € 324,87 Mitterdorfer Johann, Autohaus € 500,14 Scherer Magdalena, Hotel Weiler € 329,83 Scherer KG, Almfamilyhotel € 973,78 = Lehrlingsförderungsbeitrag 2018 € 2.128,72 6. Bildung eines Ausschusses für die Ausarbeitung örtlicher Bauvorschriften Bürgermeister Scherer gibt einen kurzen Bericht über die Notwendigkeit für die Einrichtung eines Beirates, welcher sich mit der Ausarbeitung von örtlichen Bauvorschriften für das Gemeindegebiet Obertilliach befasst. Derzeit gel- ten für die Schutzzone besondere Bestimmungen (SOG). Er hat mit verschiedenen Personen Kontakt aufgenom- men (DI Hannes Mitterdorfer, DI Walter Hauser, Lugger Josef – Unterwöger). Es könnte aus dem Titel „Dorfer- neuerung“ für deren Tätigkeit unter Umständen ein Ho- norar lukriert werden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind eingeladen im Beirat mitzuarbeiten. Seitens des Gemeinderates werden folgende Mitglieder namhaft gemacht. Die Bestellung dieses Beirates erfolgt einstimmig. • Bgm. Scherer Matthias • Vize.Bgm. Mitterdorfer Andreas • GR. Obrist Peter • GR. Obererlacher Markus • DI Hannes Mitterdorfer und DI Walter Hauser, Lug- ger Josef – Unterwöger, werden als beratende Mit- glieder in den Beirat kooptiert. 7. Sondergebrauch öffentliches Gut Der außerordentlichen Benützung (Sondergebrauch nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gemeindestraße „Orts- raum – Dorf – Gst. 2770“ (öffentliches Gut unter der Ver- waltung der Gemeinde Obertilliach) für die Verlegung eines Abwasserkanals (Hausanschluss zwischen dem Wohngebäude „Dorf 61“ und dem Wirtschaftsgebäude auf dem Gst. 3473 (Eigentümer Johannes Preßl, Dorf 61) wird zugestimmt. Der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes (Straße- nerhalter der Gemeindestraße „Ortsraum – Dorf – Gst. 2770“) ist bei erforderlichen Arbeiten an der Weganlage (z.B. Verlegung und Betreuung von Ver- und Entsorgungs- leitungen) im Bereich der geplanten Entsorgungsleitung (Hausanschluss Abwasser) vom Antragsteller bzw. dem jeweiligen Eigentümer des Gst. 3473, KG Obertilliach und dessen Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten. Für den Sondergebrauch der Gp. 2770 – Gemeindestraße „Ortsraum – Dorf – Gst. 2770“ – ist mit dem Verwalter des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertil- liach) eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach Bearbeitung: Bgm-Stv. Andreas Mitterdorfer Grafik zu Punkt 7: Sondergebrauch öffentliches Gut - Verlegung einer Entsorgungsleitung Grafik: Gemeinde Obertilliach

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