GZ_Assling_2019_08

Seite 7 08/2019 Änderung Flächenwidmungsplan Gst 581 KG Unterass- ling - Theurl Leimholzbau Dazu wurden der Flächenwidmungsplan und das örtliche Raumordnungskonzept geändert und ein Bebauungsplan erlas- sen. Nun soll der Weg auf Gst 595 KG Unterassling Richtung Osten verlängert werden. Im neuen Entwurf für einen Bebau- ungsplan wird ein zumindest 4,80 m breiter Streifen entlang der Südgrenze des künftigen Grundstücks 290/4 KG Unterass- ling mit einer Straßenfluchtlinie abgegrenzt. Damit ist die Nut- zung entsprechend eingeschränkt. Entsprechend dieser Straßenfluchtlinie erfolgt die Abgrenzung des künftigen Grundstückes 595 KG Unterassling. Damit kann verhindert werden, dass das Grundstück 581 KG Unterassling durch die geplante Änderung der Grundstücksgrenzen zwischen den Grundstücken 290/4 und 581 seine rechtlich sichergestellte Zufahrt verliert. Durch die geplante Änderung der Grundstücksgrenzen sind die raumordnerischen Interessen sichergestellt. Die Flächen- widmung wird durch GR-Beschluss entsprechend geändert. Änderung Bebauungsplan im Bereich Theurl Leimholzbau Geplant ist die Errichtung einer Lagerhalle. In den Sitzungen vom 14.02.2018 und 03.07.2018 wurden diesbezüglich bereits die Auflage des Entwurfes über die Erlassung und die Ände- rung des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 290/4, 581 und 587 beschlossen. Mittlerweile musste der Entwurf wieder geändert werden, damit die Wünsche und Bedingungen aller Beteiligten (Bauherr mit orthogonaler Halle in entspre- chender Länge, Wasserbau und Naturschutz hinsichtlich des unberührten Uferbereichs und des Uferbetreuungsstreifens, Gemeinde hinsichtlich der Erschließung) enthalten sind. Die raumordnerischen Interessen sind sichergestellt, weshalb die Auflage eines geänderten Entwurfs für einen Bebauungsplan im genannten Bereich beschlossen wurde. Änderung Bebauungsplan im Bereich Sportplatz Thal Geplant ist die Errichtung einer Überdachung eines Teils der Tribüne sowie eines Ausschankbereichs. Im gegenständlichen Bereich gilt ein Bebauungsplan vom 11.12.2017. Dieser legt die offene Bauweise fest und Richtung Süden, zu Grundstück 261/4 KG Thal eine Baugrenzlinie. Bereits dieser wurde in Hinblick auf das gegenständliche Bauvorhaben erlassen. Allerdings hat sich zwischenzeitlich die Planung geändert, sodass der Bebauungsplan angepasst werden muss, um das Bauvorhaben genehmigen zu können. Geändert hat sich neben dem Ausmaß der geplanten Überdachung auch die geplante Konstruktion und Höhe. Ursprünglich war ein dünnes Dach aus Stahlbeton geplant, als Flachdach. Nunmehr ist eine Holz- konstruktion vorgesehen, ausgeführt als Pultdach. Die Auflage des geänderten Entwurfes für den Bebauungsplan wird beschlossen. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 356, 361, 362, 518, KG Bannberg, Silke Fröhlich Geplant ist die Errichtung einer Solaranlage im Süden des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf Grundstück 361 KG Bannberg sowie einer landwirtschaftlichen Garage östlich davon, auf Grundstück 518 KG Bannberg. Um das Bauprojekt realisieren zu können, ist die Änderung des Flächenwid- mungsplanes erforderlich. Die Auflage des Entwurfes wird beschlossen. Löschung Vorkaufsrecht für die Gemeinde Assling betref- fend EZ 107 KG Oberassling Dem Antrag von Harald Lukasser, Oberassling 10, auf Löschung des eingetragenen Vorkaufsrechts wird stattgege- ben, da das Grundstück gemäß Bestimmungen im Kaufvertrag längst bebaut ist. Durchführung Vermessungsurkunde Schlussvermessung Römerweg-Ploner Die Schlussvermessung nach durchgeführter Straßensanierung “Römerweg-Ploner“ ist erfolgt. Der Gemeinderat genehmigt die Zu- und Abschreibungen der Trennflächen lt. Planurkun- den des DI Rudolf Neumayr, Teilungsplan Zl. 8889/2018, Plannummern 8889_18-5 Teil 1 und 8889_18-5 Teil 2 vom 03.04.2019. Verkauf Wohnung Schulhaus Klausenberg Die Wohnung im Schulhaus Klausen wurde zum Kauf ange- boten. Besichtigt wurde das Objekt von mehreren Interessen- ten, schlussendlich wurde nur ein Kaufangebot von Herrn Johannes Lanz abgegeben. An diesen wurde die Wohnung samt Dachboden und Stellplatz zu dem angebotenen Preis von € 56.000,- verkauft. Die Kosten für das zu erstellende Parifi- zierungsgutachten sowie allfällig noch notwendige Bauverfah- ren zur Herstellung des baurechtlichen Konsenses bzw. die für die Ausweisung von Eigentum nach dem Wohnungseigen- tumsgesetz (WEG) notwendig sind, sind von der Gemeinde Assling zu übernehmen bzw. zu beantragen. Die Kosten für die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung trägt der Käufer. Änderung Flächenwidmungsplan Teilflächen Gst 608 KG Kosten - Pedarnig Helene Geändert wurden die Grundstücksgrenzen im nördlichen Teil des Grundstücks 679/7 KG Kosten. Hier wurde eine Teilfläche von ca. 128 m² mit dem Grundstück 608 KG Kosten vereinigt. Dadurch verlor das Grundstück 608 KG Kosten jedoch die einheitliche Bauplatzwidmung. Der Verlust der einheitlichen Bauplatzwidmung durch die Änderung der Grundstücksgren- zen ist raumordnerisch nicht begründbar. Die Vergrößerung des Grundstücks 608 KG Kosten steht in Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben und ermöglicht zudem, dass die bestehende Mauer auf einem Grundstück zu stehen kommt. Der Gemeinderat beschließt die Auflage des Entwurfes über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes. Einhebung einmalige Anschlussgebühr LWL-Netz Das LWL-Projekt in der Gemeinde Assling ist fertig gestellt. Zu Beginn des Projektes wurde vom Gemeinderat beschlos- sen, dass bis zur Fertigstellung von der Gemeinde Assling kei- ne Anschlussgebühr verrechnet wird. Der Gemeinderat beschließt, ab 01.01.2020 einen einmaligen Anschlussbeitrag in Höhe von € 190,- je Gebäude für den Anschluss an die Lichtwellenleiterversorgungsleitung einzuheben. Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 18. Juni 2019

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