GZ_Oberlienz_2019_08

10 OBERLIENZerlesen Illegale Rest- und Sperrmüll- entsorgungen im Alteisencontainer von Bgm Martin Huber Dämmstoffe sind kein Sperrmüll von Gerhard Lusser, Umweltberater AWV Osttirol Die in Folge beschriebenen Dämm- stoffe wurden europaweit als „ge- fährlicher Abfall“ eingestuft und müssen separat entsorgt/schadlos verwertet (spezielle Verbrennung) werden. Durch die schädlichen Umweltauswirkungen und krebs­ fördernden Substanzen dürfen diese Materialien nicht mehr über den Sperrmüll entsorgt werden. Nur mehr bei befugten Entsorgungs­ unternehmen (z. B. Fa. Rossbacher) ist die Abgabe möglich. XPS-/Hartschaumplatten (Baustyropor) Färbige Dämmplatten aus XPS (extrudiertes Polystyrol) werden umgangssprachlich auch „Styrodur“ oder „Rufmet“ genannt. Sie dienen als Wärme- und Feuchtigkeitsisolie- rung beim Hausbau. Untersuchun- gen zeigen, dass die verwendeten Chemikalien unter Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Die jetzt im Handel erhältlichen Hartschaum- platten enthalten diese giftigen Stoffe nicht mehr, sollten aber trotz- dem über einen befugten Entsorger abgegeben werden. Glas- und Mineralwolle Mittlerweile ist zudem bekannt, dass die Fasern der Stein- und Glaswolle auch gefährlich sind. Sie brechen beim Verarbeiten und gelangen ohne Atemschutz bis in die Lunge. Dabei verhalten sich die Fasern ähnlich wie jene von Asbest (ebenfalls ein Gestein). Dort können sie schwerwiegende chronische Entzündungen und Ge- schwüre auslösen, die bösartig (Krebs) werden können. Aus diesem Grund ist Mineralwolle auch als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Betroffen sind Isolierungen, zum Beispiel von Rohren oder Gebäuden, die aus diesem Material bestehen. Der Abfallwirtschaftsverband Ost- tirol versucht für die Gemeinden eine gesetzeskonforme Lösung bei einer möglichen Annahme zu erwir- ken. Bis dahin können diese Stoffe nur bei einem Entsorger, der die Genehmigung zur Sammlung dieser Stoffe hat, entsorgt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitarbeiter auf den Recycling­ höfen angewiesen sind, für die oben erwähnten Abfälle die Annahme zu verweigern. Ein Tipp: Solche Abfälle möglichst trocken anliefern, da sie nach Gewicht verrechnet werden. Leider haben in der Vergangenheit einige Gemeindebürger ihren Rest- bzw. Sperrmüll illegal im Alteisen- container entsorgt. Dadurch hat die Gemeinde („Allgemeinheit“) nicht wie üblich eine finanzielle Rückver- gütung für die Alteisensammlung bekommen, sondern eine geschmal- zene Rechnung für den verunreinig- ten Inhalt vom Entsorger erhalten. Die Gemeindeführung appelliert eindringlich an diese „Schwarzen Schafe“, ihren Müll ordnungsgemäß über den Restmüllcontainer und bei der jährlichen Sperrmüllaktion zu entsorgen. Anderenfalls müssen von der Ge- meinde entsprechende Gegen­ maßnahmen (z. B. Entfernung des Alteisencontainers) ergriffen werden. © AWV-Osttirol

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