GZ_Doelsach_2019_08

Seite 28 Dölsacher Dorfzeitung August 2019 Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 17. Juni 2019, mit der Planungsnummer 707-2019-00010, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 34, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 34 KG 85012 Göriach rund 68 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standort- gebunden] Gleichzeitig wird gemäß § 71Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 91/1 und 92/1, KG Göriach (Martin Nußbaumer). Für diesen Bereich wurde mit GR-Beschluss vom 28. März 2019 eine Änderung des Flächenwidmungs- planes vorgenommen. Im Zuge der aufsichtsbehörd- lichen Genehmigung wurde angeregt, für diesen Be- reich auch einen Bebauungsplan zu erlassen, damit die angrenzenden Streuobstwiesen vor einer Bebau- ung geschützt werden. Nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 91/1 und 92/1, KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 28. Juni 2019, Zahl 707w91-1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 3. Juli bis einschließlich 1. August 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 462, 965 und 942, KG Dölsach (FUN Vergnügungsbetriebe GmbH. und Gemeinde Dölsach). Mit GR-Beschluss vom 14. Mai 2019 wurde der Be- bauungsplan für diesen Bereich angepasst. Im Zuge dieser Anpassung wurde u. a. auch eine Höhenlage festgelegt. Aufgrund der Geländegegebenheiten ist diese Höhenlage für die gewünschte Bebauung zu ge- ring festgelegt, sodass der bestehende Bebauungsplan abzuändern ist. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgeset- zes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 462, 965 und 942, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 7. Juni 2019, Zahl 707w462BBP2.dwg, durch zwei Wochen hindurch, und zwar vom 3. Juli bis einschließlich 18. Juli 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. e) Erlassung des Flächenwidmungsplanes und Änderung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 63/7, KG Stribach (Anton Schneider). Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2018 wurde die Auflage über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach und Erlas- sung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 63/7, KG 85034 Stribach, beschlossen. Die vier- wöchige Auflage erfolgte vom 21. November bis ein- schließlich 20. Dezember 2018. Innerhalb der Auf-

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3