GZ_Doelsach_2019_08

August 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 25 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürger- meister sieben Anrainer bzw. Beteiligte aus der Frak- tion Stribach. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2018 wurde die Auflage über die Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach und Erlas- sung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 63/7, KG 85034 Stribach, beschlossen. Die vier- wöchige Auflage erfolgte vom 21. November bis ein- schließlich 20. Dezember 2018. Innerhalb der Auf- legungsfrist bzw. der einwöchigen Nachfrist sind zwei Stellungnahmen zur Änderung des Flächenwid- mungsplanes und Erlassung des Bebauungsplanes eingelangt und zwar von: – Ing. Klaus Kollnig (Stribach 89) am 14. Dezem- ber 2018 Verschlechterung der Wohnqualität durch die ge- änderte Festlegung der Bebauung, Beeinträchti- gung der Privatsphäre durch die geplante Bebau- ung, höheres Verkehrsaufkommen durch die Än- derung in gemischtes Wohngebiet, Wertminderung ihrer Liegenschaft. – Manuela Kollnig (Stribach 89) am 18. Dezember 2018 Einschränkung der Lebensqualität durch die Ände- rung Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan insbesondere im Hinblick auf ihr Kind mit Down Syndrom. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat neben den beiden rechtzeitig eingelangten Stellungnahmen auch ein Schreiben weiterer Anrainer (Wolfgang Kol- leritsch u. a., vom 10. März 2019) zur Kenntnis. Ebenso wird eine Stellungnahme vom 29. April 2019 des Herrn Anton Schneider vorgetragen. In diesem Zusammenhang informiert der Bürgermeis- ter, dass mittlerweile der Einspruch des Herrn Klaus Kollnig zurückgezogen wurden. Dieses Schreiben bringt der Bürgermeister ebenfalls dem Gemeinderat zur Kenntnis. Nach einigenWortmeldungen und zeit- weise hitziger Diskussion bringt der Bürgermeister die Angelegenheit wie folgt zur Abstimmung: Soll am GR-Beschluss vom 19. November 2018 fest- gehalten werden und sollen keine Änderungen am Entwurf des Flächenwidmungsplanes und des Bebau- ungsplanes für diesen Bereich vorgenommen wer- den? Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen – 13 Nein-Stimmen (Einstimmigkeit) Bis zur Vorlage eines, hinsichtlich der baulichen Ent- wicklung überarbeiteten Entwurfes eines Bebauungs- planes für die Gp. 63/7, KG Stribach, wird diese Angelegenheit vertagt (der Bürgermeister wird ver- suchen, mit den Beteiligten einen Konsens zu errei- chen). Die Aufnahme nachstehenden Punktes in die Tages- ordnung wird vom Gemeinderat eistimmig geneh- migt. f) Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 913, KG Görtschach-Göd- nach (Clemens Straganz). Für den Bereich der Gp. 913, KG Görtschach-Göd- nach, besteht bereits ein Bebauungsplan und ergän- zender Bebauungsplan, in dem im südlichen Bereich der Parzelle ein Baukörper für Nebengebäude oder Nebenanlage festgelegt ist. Aufgrund der geplanten Bebauung ist diese Festlegung ungünstig und muss geändert werden. Nachstehende Änderung ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 913, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 13. Mai 2019, Zahl 707w913EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 16. Mai bis einschließlich 14. Juni 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des ergänzenden Bebauungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Hansjörg Moser, Gödnach 1 Erhard Mietschnig, Stribach 5 54 Thomas Glanzer, Dölsach 222 Thomas Glanzer, Dölsach 222 Moser Robert, Gödnach 23

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