GZ_Doelsach_2019_08

Seite 24 Dölsacher Dorfzeitung August 2019 Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf ent- sprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be- schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord- nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Archi- tekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 462, 965 und 942, KG Dölsach, laut planlicher und schrift- licher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 17. April 2019, Zahl 707w462BBP.dwg, durch vier Wo- chen hindurch, und zwar vom 16. Mai bis einschließ- lich 14. Juni 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Erlassung bzw. Änderung Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan im Bereich der Gpn. 832/5, 832/3, 832/7 und 832/4, KG Gört- schach-Gödnach (Plankensteiner Holzbau GmbH., Plankensteiner, Mitterer). Die Plankensteiner Holzbau GmbH. plant auf dem bestehenden Spänesilo die Anbringung einer Photo- voltaikanlage. Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan, der dieses Vorhaben nicht zulässt. Nachstehende Ände- rung ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 832/5, 832/3, 832/7 und 832/4, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 27. März 2019, Zahl 707w832-3EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 16. Mai bis einschließlich 14. Juni 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Be- bauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Daniel Plankensteiner gefasst. d) Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 724, KG Göriach (Edmund Wallensteiner). Für den Bereich der Gp. 724, KG Göriach, besteht be- reits ein Bebauungsplan, in dem im südlichen Bereich der Parzelle eine maximale Aufschüttung festgelegt ist. Aufgrund der Hanglage befindet sich diese maxi- male Aufschüttung zum Teil unter dem bestehenden Geländeniveau. Nachstehende Änderung ist daher er- forderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes im Bereich des Grund- stückes Nr. 724, KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 17. April 2019, Zahl 707w724BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 16. Mai bis ein- schließlich 14. Juni 2019, zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. e) Behandlung von Stellungnahmen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 63/7, KG Stribach (Anton Schneider).

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