GZ_Doelsach_2019_08

August 2017 Dölsacher Dorfzeitung Seite 23 Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 223/1, 464, 942, 943 und 965 sowie Erlassung eines Bebauungsplanes im Be- reich der Gpn. 462 und 942, KG Dölsach (FUN Vergnügungsbetriebe GmbH. und Gemeinde Dölsach). Der Bauplatz Gp. 462, KG Dölsach, soll um eine Teilfläche von ca. 300 m² vergrößert werden und ist dafür die Änderung des Flächenwidmungsplanes er- forderlich. Ebenso ist der bestehende Bebauungsplan anzupassen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 13. Mai 2019, mit der Planungsnummer 707-2019-00006, über die Änderung des Flächenwid- mungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich 462, 464, 942, 965, 943, KG 85009 Dölsach (zum Teil), ist durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 462 KG 85009 Dölsach rund 2 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) weiters Grundstück 464 KG 85009 Dölsach rund 35 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Freiland § 41 weiters Grundstück 942 KG 85009 Dölsach rund 290 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) sowie rund 24 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Freiland § 41 weiters Grundstück 943 KG 85009 Dölsach rund 1.427 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Geplante örtliche Straße § 53.1 sowie rund 1.427 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Freiland § 41 sowie rund 799 m² von Freiland § 41 in Geplante örtliche Straße § 53.1 weiters Grundstück 965 KG 85009 Dölsach rund 36 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Freiland § 41 sowie rund 36 m² von Allgemeines Mischgebiet mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6) in Geplante örtliche Straße § 53.1 IMPRESSUM: Herausgeber, Gestaltung und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Dölsach – vertreten durch Bgm. Josef MAIR. Erscheint viermal jährlich. Satz und Druck: Oberdruck Digital Medienproduktion GmbH. Dölsach. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – Biotop 3. Erscheinungsort Dölsach. Verlagspostamt 9900 Lienz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3