GZ_Doelsach_2019_08

August 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 21 Straßenmalkreiden sowie die Hüpfburg durften bei diesem Gemeinschaftsfest der Vereine nicht fehlen. Wir haben am Sonntag süße, leckere Apfelkiachln ge- backen. Ein Danke allen, die in unser Spendenglas „Hüpfburg“ für die Spiele-Arche etwas eingeworfen haben! 162,00 € wurden an diesem Fest für die Spiele-Arche gegeben! BAUSTEIN AKTION Wir haben es fast geschafft, mit viel Engagement, enormer Eigenleistung – wir bitten Euch um Spenden für einen Baustein eurer eigenen Entscheidung … DANKE!!! BAUSTEIN KONTO: ARCHE IM REGENBOGEN-Spiel-PARK DÖLSACH Familien Dölsach IBAN: AT47 3637 3000 0013 6937 RAIKA Lienzer Talboden Interessierte, die „für unsere Familien“ mitgestalten möchten, sind immer herzlich willkommen! Meldet euch bitte bei Maria Pichler, Tel. 0650- 6681805. Mit lieben Grüßen für das Team vom Familienverband in Dölsach Maria Pichler Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Ab- gabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Frei- zeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzab- gabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Be- friedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürf- nisses dienen, sondern zumAufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzver- zeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeit- wohnsitzabgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt wer- den. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat noch zu erlassenen Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe. Nähere Angaben folgen in der nächsten Ausgabe der Dölsacher Dorfzeitung. Dieser Betrag ist bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde unter Angabe der Nutzfläche zu ent- richten. Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken. Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte infor- mieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflich- tung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internet- seite des Landes Tirol. Das Freizeitwohnsitzabgabegesetz kann über das Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ TI_20190705_79/LGBLA_TI_20190705_79.html abgerufen werden. Information zur Freizeitwohnsitzabgabe Dorffest 2019. Steine bemalen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3