GZ_Gaimberg_2019_08

18 18 Die Sonnseiten Nummer 60 - August 2018 Informationen i i 3 - s 9 Heizkostenzuschuss 2019/2020 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2019/2020 wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss inHöhe von € 250,-- pro Haushalt. Es wird darauf hingewiesen, dass der antrags- bzw. zu- schussberechtigte Personen- kreis gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit auf- rechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem. § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschuss- berechtigt sind: - Personen, die zum Zeit- punkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs/ Grundversorungsleistung be- ziehen - BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinder- teneinrichtung, Schüler- und Studentenheimen Für PensionistInnen mit Be- zug der Ausgleichszulage , denen im vergangenen Jahr der Heizkostenzuschuss des Landes gewährt wurde, ist keine gesonderte Antragstel- lung erforderlich. Für Neu- und Folgeantrag- stellungen liegen die Antrags- formulare im Gemeindeamt Gaimberg auf oder können von der Homepage ( www. sonnendoerfer.at ) herunterge- laden werden. Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzgrundver- ordnung ist es unbedingt erforderlich, die im Antrags- formular enthaltene Einwil- ligungserklärung zu unter- schreiben. Für die Antragstellung gelten die folgenden Netto-Einkom- mensgrenzen: € 910,-- pro Monat für allein stehende Personen € 1.380,-- pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemein- schaften € 230,-- pro Monat zusätzlich für das 1. und 2. und € 160,-- für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt le- bende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Fami- lienbeihilfe € 500,-- pro Monat für die erste weitere erwachsene Per- son im Haushalt € 340,-- pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechung der Son- derzahlungen (13. u. 14. Ge- halt) zu ermitteln. Einkom- men, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvor- schuss, Kinderbetreuungs- geld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen. Bei der Ermittlung des mo- natlichen Einkommens sind anzurechnen: - Eigen/Witwen/Waisenpen- sionen/Unfallrenten/Pensi- onen aus dem Ausland - Einkünfte aus selbststän- diger und nicht selbststän- diger Arbeit (Lohn, Gehalt) - Leistungen aus der Arbeits- losen- und Krankenversiche- rung - Studienbeihilfen, Stipendien - Einkommen aus Vermietung und Verpachtung - Wochen-, Kinderbetreuungs- geld und Zuschüsse zum Kin- derbetreuungsgeld - Erhaltene Unterhaltszah- lungen und -vorschüsse/Ali- mente - Nebenzulagen - Pflegekarenzgeld - Rehabilitationsgeld Um die Gewährung des Heiz- kostenzuschusses kann zwi- schen dem 1. Juli 2019 bis 30. November 2019 im Ge- meindeamt Gaimberg ange- sucht werden. Der Bürgermeister Das „Hubertus-Stöckl“ Im Laufe des vergangenen Frühjahres hatten Gaimber- ger Jagdkameraden die Idee, dem Hl. Hubertus auch ein „Platzl“ zu gönnen. In Ei- genregie wurde das „Stöckl“ (Holzstamm mit Nische) entworfen und durch Franz Pongritz‘ handwerkliches Geschick innerhalb kürzester Zeit gefertigt. Kurt Gomig (vlg. Freimann) stellte den Platz zur Verfü- gung und half bei Gestaltung und Aufstellen tatkräftig mit. Es handelt sich dabei um den Ort, wo bis Ende der 1930er Jahre das alte „Freimann Futterhaus“ stand. Es wurde mehrmals durch den Grafen- bach vermurt und letztendlich abgetragen. Das gelungene Ensemble lädt zur besinnlichen Rast ein, zum Betrachten und Verwei- len in den jeweiligen Jahres- zeiten, zum Erzählen - nicht nur gemeinsamer Jagderleb- nisse - zum Zuhören... Kurt Gomig und Franz Pongritz Fotos: Anita Gomig

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