GZ_Thurn_2019_07

Seite 12 G EMEINDE Baugründe im Mußhauserfeld Für Thurner Gemeindebürger/innen besteht die Möglichkeit, Baugründe im Mußhauserfeld zu erwerben. Im Jahr 2019 beträgt der m 2 -Preis 145 € . Alle Grundstücke sind mit der gesamten In- frastruktur erschlossen. Bei Interesse bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Bgm. Reinhold Kollnig, Tel. 0664 4607257. Regiobus Lienz Sommerfahrpläne Seit Beginn des Sommerfahrplanes (06.07.2019 bis 01.09.2019) verkeh- ren tagesdurchgängig zwei Linien di- rekt zum Tristacher See: Linie 1 (von Gaimberg über Lienz und Tristach zur Seewiese); Linie 2 (von Gaimberg über Lienz und Amlach zum Parkhotel); Fahrgäste der Linie 3 kön- nen am Bahnhof in die Linie 1 oder 2 umzusteigen. Für den Sommerfahrplan gilt dazu wieder folgende Mitnahmeregelung von bzw. zu den städtischen Bade- anlagen: Um zu den städtischen Badeanla- gen bzw. von den Badeanlagen nach Hause zu gelangen, können Inhaber/ innen von Saisonkarten der städt. Ba- deanlagen bzw. der Jahreskarte für das Dolomitenbad (berechtigt auch zum Eintritt im Freibad und im Strand- bad Tristacher See) sowie Inhaber des Sportpasses die drei Linien des Regi- obusses gratis nutzen. Die jeweiligen Berechtigungskarten sind dem Bus- fahrer beim Einstieg vorzulegen. Für Badegäste ohne Saison- oder Jahreskarte bzw. Sportpass besteht die Möglichkeit, ihr für die Hinfahrt zur städt. Badeanlage erworbenes VVT- Einzelticket (Einzelfahrt Erwachsene infolge der VVT-Tarifrefom nunmehr maximal 1,30 €) beim Eintritt in das Dolomitenbad bzw. Strandbad Trista- cher See an der Kasse abstempeln zu lassen. Mit Vorweis des abgestem- pelten Tickets sind die Badegäste zur kostenlosen Rückfahrt mit den Linien des Regiobus Lienz berechtigt. INFORMATIONEN der Gemeinde Elektronische Zustellung von Schriftstücken der Gemeinde Die elektronische Zustellung von Zäh- lerablesekarten, Rechnungen, Abga- benbescheiden, Vorschreibungen und GrundsteuerbescheidenderGemeinde in Form eines E-Mails (registered Mail) ist seit Jänner 2016 möglich. Dafür ist das Einverständnis für diese Art der Zustellung notwendig: Senden Sie bitte eine E-Mail an amtsleiter@ gemeinde-thurn.at mit einem kurzen Hinweis, dass Sie die e-Zustellung von Dokumenten der Gemeinde wün- schen. Abbuchungsaufträge für Gemeindeabgaben Regelmäßig wiederkehrende Zah- lungen für Gemeindeabgaben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem über das Girokonto mit einem Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift- Mandat) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht. Das Antragsformular dafür erhalten Sie im Gemeindeamt Thurn bei Amtsleiter Thomas Tschurtschenthaler und Kas- senverwalterin Gabriela Schramm. Terminabstimmungen Geplante Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Gemeinde Thurn (Pavillon, T h urnsaal, Gemeindesaal und Veranstaltungsraum Kammer- landerhof) sind rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung (Bürgermeister oder Amtsleiter) zu vereinbaren. Informationen des Bürgermeisters: Bauangelegenheiten Immer wieder müssen wir feststellen, dass es bei Bauvorhaben zum Leid- wesen der Bauwerber zu teilweise er- heblichen Zeitverzögerungen kommt. Diese entstehen in den meisten Fällen durch • das Fehlen der einheitlichen Bau- platzwidmung und • durch nicht korrekt erstellte Einreich- unterlagen, welche nicht der Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechen. Die TBO und der vom Gemeinderat er- lassene Bebauungsplan müssen auch aus Rücksicht auf die Nachbarrechte eingehalten werden. Um mögliche Mehr- und Umplanungs- kosten zu ersparen, bitten wir im Vor- feld bei jedem Bauvorhaben um Kon- taktaufnahme mit dem Gemeinde- amt Thurn. Abbrennen biogener Materialien Zeit und Ort des Verbrennens von ge- schwendetem Material sind der Ge- meinde mindestens zwei Tage vorher zu melden. Brauchtumsfeuer und das Verbrennen von Lawinenschadholz sind der Ge- meinde mindestens zwei Wochen vor- her zu melden. Alle rechtlichen Voraussetzungen müs- sen jeweils gegeben sein! Sicherheit im Straßenverkehr Die Gemeinde Thurn ersucht alle Grundbesitzer, den Bewuchs ge- genüber öffenlichen Verkehrsflä- chen bei Bedarf regelmäßig zurück- zuschneiden. In die Fahrbahn ragende Äste stellen für Verkehrsteilnehmer eine Sichtbe- hinderung und somit eine große Ge- fahrenquelle dar. Bitte auch Bäume und Sträucher, die die Straßenlater- nen umwachsen und damit außer Funktion setzen, zurückschneiden, damit eine entsprechende Beleuch- tung gewährleistet ist. Sollten Ihre Hecken, Sträucher oder Bäume derzeit ordentlich zurechtge- schnitten sein, so bedanken wir uns bei Ihnen. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch in Zukunft entsprechende Maß- nahmen zeitgerecht ergriffen werden. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und Fußgänger, auch wegen eines sauberen Ortsbildes, wird gebeten, diesem Aufruf Folge zu leisten. Vielen Dank!

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