GZ_Thurn_2019_07

Seite 11 G EMEINDE Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.15 Uhr Amtsstunden: Montag bis Donners- tag von 07.00 bis 12.45 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 07.15 bis 12.15 Uhr Sprechstunden Bürgermeister: täglich nach telefonischer Verein- barung sowie Freitag von 07.30 bis 09.30 Uhr Kanzleistunden Waldaufseher: Montag von 08.00 bis 10.00 Uhr Terrassen- und Außengestaltung „Zentrale“ Für eine Sanierung und Erweiterung des Terrassen- und Außenbereiches, der im Zuge der Erweiterung und Sa- nierung der Küche bei der „Zentrale“ durchgeführt wird, übernimmt die Ge- meinde Thurn die Materialkosten. Die Durchführung der Arbeit erfolgt mit freiwilligen Helfern und unter Mithilfe des Wirtes Walter Ruggenthaler. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Personalangelegenheiten Aushilfskraft für die Grundreinigung Volksschule und Kindergarten: Die Arbeitsstelle wird an Frau Anna- lena Baumgartner für die Dauer von vier Wochen in den heurigen Sommer- ferien vergeben. Mautpersonal: Für die Dauer der gesamten Sommer- saison werden die Arbeitsstellen an Herrn Werner Graf und Frau Stepha- nie Huber vergeben. Für die Dauer von vier Wochen wird eine Arbeitsstelle an Frau Linda Wurzer vergeben. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Rigolerrichtung im Bereich der Gp. 120, KG. Thurn – Andreas Großlercher und Johanna Gomig Zustimmung des Gemeinderates um Genehmigung zur Errichtung eines Rigols im Bereich ihrer Grundstücks- zufahrt auf öffentlichem Grund, Gp. 808/1, „Reneweg“, zur Ableitung der dort anfallenden Vorplatz- und Stra- ßenwässer. Die Entwässerung erfolgt in die private Sickergrube der Antrag- steller. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Änderung des Raumordnungs- programmes landwirtschaftliche Vorsorgeflächen im Bereich der Gpn. .54, 311, 316, 806 und 831, KG. Thurn – Irma Tschapeller Für die aufsichtsbehördliche Geneh- migung der Flächenwidmung, die vom Gemeinderat in der Sitzung am 19. Fe- bruar 2019 durchgeführt wurde, wird nun von der Aufsichtsbehörde auch noch ein Beschluss des Gemeinde- T H urnsaalordnung Beschluss des Gemeinderates vom 19. März 2019 1. Der Turnsaal ist nach der Benützung in einem sauberen, aufgeräumten Zustand zu hinterlassen! - Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich im Gemeindeamt Thurn zu melden! 2. Die Benützung des Turnsaales ist nur mit Hallenschuhen oder Socken erlaubt! - Im Bereich der Kletterwand dürfen Kletterschuhe verwendet werden. - Ausnahme: Ist für eine Veranstaltung der „Veranstaltungsboden“ verlegt, darf der Turnsaal auch mit anderen Schuhen betreten werden. 3. Es gibt fixe Termine und Zeiten, an denen der Turnsaal für bestimmte Aktivitäten reserviert ist – diese sind einzuhalten! - Nach jeder Benützung ist in der Liste „Belegung T H urnsaal“, welche an der Eingangstür zum Turnsaal angebracht ist, die erfolgte Tätigkeit mit Namen, Tätigkeit, Anzahl der Personen, Benützungsdatum, Zeit einzutragen! 4. Die Reservierung des Turnsaales erfolgt ausschließlich über das Gemeindeamt Thurn! - Für das „freie Klettern“ gibt es vordefinierte Zeiten. Eine Benützung ist nur nach Absprache mit dem Sektionsleiter Klettern möglich. - Für private Aktivitäten (nicht im Zuge des Kindergartens, der Schule, eines Thurner Vereins, …) kann der Turnsaal gegen eine Gebühr bei der Gemeinde Thurn gebucht werden. Die Benützung der Gerätschaften (Bälle, Geräte, …) ist mit dem Eigentümer (Gemeinde, Schule, Verein, …) abzuklären! 5. Die Gemeinde Thurn bzw. die Sportunion Raiffeisen Thurn stellen die Räumlichkeiten bzw. Gerätschaften in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Die Benützung erfolgt jeweils auf eigene Gefahr! Der Bürgermeister: Ing. Reinhold Kollnig rates für die Änderung des Raumord- nungsprogrammes der landw. Vorsor- geflächen in diesem Bereich benötigt. Beschluss des Gemeinderates, die Änderung des Raumordnungspro- grammes betreffend die landw. Vorsor- geflächen im Bereich der genannten Parzellen durchzuführen und den Be- schluss der Raumordnungsabteilung zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: 11 : 0

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