GZ_Virgen_2019_07

17 Gemeinde Virger Zeitung fälle (besonders Elektrogeräte) nach Afrika, Asien oder Osteuropa exportiert. Oftmals findet in diesen Ländern auch keine Wiederver- wendung statt, sondern die Abfälle werden unter katastrophalen Um- welt- und Gesundheitsschutzbedin- gungen zerlegt. Meist werden nur wertvolle metallhaltige Bauteile ent- nommen und der Rest wird illegal entsorgt oder die Kunststoffum- mantelung von Elektrokabeln wird in offenen Feuerstellen abgebrannt. Dazu möchte ich als Umweltbera- ter anmerken, dass über die Ge- meinde entsorgte Abfälle über ein eigenes Aufzeichnungsverfahren bis zur Verwertung oder Verbren- nung nachverfolgt werden können. Für weitere Infos zu den Themen Abfall und Umwelt unter www. awv-osttirol.at . Gerhard Lusser, AWV Osttirol recyclinghof Laut einer Mitteilung des Abfall- wirtschaftsverbandes Osttirol kommt es in letzter Zeit am Recyc- linghof wiederum vermehrt zu Fehlwürfen. Solche Fehlwürfe ver- ursachen unnötig Mehrkosten und Mehraufwand bei der Entsorgung der anfallenden Abfälle, diese Mehrkosten müssen in die Abfall- gebühren miteinkalkuliert werden und müssen somit von uns allen getragen werden. Sollte man unsicher sein, in wel- chen Container oder welche Mulde der jeweilige Abfall gehört, ersuchen wir die Recyclinghof- betreuer Gottfried Egger und Alois Mariacher um Rat zu fragen. Diese wurden hierfür speziell geschult. Es ist auch immer wieder zu be- obachten, dass Kartonagen bei der Entsorgung nicht zerkleinert wer- den – dadurch muss der Contai- ner für die Kartonagenentsorgung öfter entleert werden und ver- ursacht ebenfalls beträchtliche Mehrkosten. Um eine geordnete Entsorgung zu erleichtern, unterstützt ab sofort auch Josef Mariacher, der im Früh- jahr und im Herbst den Strauch- schnittlagerplatz betreut, an Sams- tagen die Recyclinghofbetreuer. Förderungen und beihilfen kartonagen sollten bei der entsorgung zerkleinert werden! kindergeld Plus Seit dem 1. Juli 2019 können Ansuchen von Eltern eingereicht werden, deren Kinder zwischen dem 2. September 2015 und dem 1. September 2017 geboren sind und die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Das Förderansuchen kann aus- schließlich online unter www.tirol. gv.at/kindergeldplus an das Land Tirol als Fördergeber gestellt wer- den. Dem Förderansuchen ist eine Haushaltsbestätigung beizulegen, die im Gemeindeamt erhältlich ist (kostenlos). Die Beihilfe ist einkom- mensabhängig, die detaillierten Richtlinien dafür sind auf der ange- führten Homepage des Landes zu finden. heizkostenzuschuss 2019/2020 Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2019/20120 wieder einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten. Dieser beträgt 250,00 € pro Haushalt. Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gemäß § 3 TMSG. Nicht antrags- bzw. zuschussberech- tigt sind: Personen, die zum Zeit- punkt der Antragstellung eine lau- fende Mindestsicherungs/Grund- versorgungsleistung beziehen, BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behindertenein- richtungen, Schüler- und Studen- tenheimen Für die Gewährung gelten fol- gende Netto-Einkommensgrenzen: •910,00 € pro Monat für allein- stehende Personen •1.380,00 € pro Monat für Ehe- paare und Lebensgemeinschaften •230,00 € pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 160,00 € für jedes weitere im ge- meinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe •500,00 € pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt •340,00 € pro Monat für jede wei- tere erwachsene Person im Haus- halt Antrags- bzw. zuschussberechtigte Personen können die Anträge ab sofort im Gemeindeamt (Konrad Großlercher) unter Mitnahme der aktuellen Einkommensnachweise bis 30. November 2019 stellen.

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