GZ_Virgen_2019_07

die land- und forstwirtschaftlichen einheitswerte wurden neu festgestellt. 14 Gemeinde Virger Zeitung neue Einheitswertbescheide mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2015 erlas- sen. Erst Ende April bis Mitte Mai die- sen Jahres hat die Gemeinde Vir- gen Durchschriften dieser Ein- heitswerte erhalten, die für die Be- rechnung der Grundsteuer als Grundlage heranzuziehen sind. Durch die verspätete Zustellung der Grundsteuerbescheide musste auch die Grundsteuer für landwirt- schaftlichen Besitz rückwirkend bis 2015 neu berechnet und vorge- schrieben werden. Mittlerweile werden vom Finanz- amt laufend korrigierte aber auch neue Einheitswertbescheide mit verschiedenen Gültigkeiten (2015 bis 2018) zugestellt und somit kann es im Laufe des Jahres vor- kommen, dass die im Mai 2019 aufgerollten Grundsteuervorschrei- bungen wiederum neu berechnet werden müssen. Die Vorschreibung der Grund- steuer darf nur auf Grundlage von vorhandenen Einheitswertbeschei- den erfolgen und kann aufgrund der verzögerten Zustellung an die Gemeinde mehrere Jahre betref- fen. Wir bitten um Verständnis, dass unter Umständen im Laufe des Jahres noch mehrere Aufrol- lungen und Neuberechnungen der landwirtschaftlichen Grundsteuer erfolgen werden. Bei offenen Fragen zur Berechnung bzw. Aufrollung der Grundsteuer bitten wir um Rückfrage bei Finanz- verwalter Frank Mattersberger im Gemeindeamt (Tel. 04874/5202-15) Vom bauansuchen zum baubescheid Für Bauherren werden von Seiten der Gemeinde als Servicestelle um- fangreiche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt: Ganz neu – der Baukoffer der Bezirksblätter in Kooperation mit der GemNova, Informations- mappen von Energie Tirol, Broschü- ren zu Förderungen und Antragsfor- mulare sowohl als Download über die Gemeinde-Homepage als auch auf Wunsch als Ausdruck. Es empfiehlt sich jedenfalls, früh- zeitig mit der Baubehörde/Ge- meinde-Baureferat für eine Erstin- formation in Kontakt zu treten. In weiterer Folge steht auch der Bau- aus dem bauamt

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