GZ_Virgen_2019_07

13 Gemeinde Virger Zeitung einzugsermächtigung gemeindeabgaben Die Gemeinde Virgen möchte auf die Möglichkeit einer bequemen und vereinfachten Zahlungsab- wicklung der Gemeindeabgaben aufmerksam machen. Nützen Sie die Vorteile einer Einzugsermäch- tigung bei Ihrem Geldinstitut und beauftragen Sie uns, zum Zahlungs- termin Ihre Gemeindeabgaben von Ihrem Konto abzubuchen! Vorteile: Automatisch, einfach und praktisch – Zahlung erfolgt genau am Fällig- keitstag – Ausnützung der vollen Zahlungsfrist – Zahlung kann nicht vergessen werden – daher keine Mahnge- bühren möglich – bequem – keine Überweisung zu tätigen – Zeitersparnis – der Weg zur Bank entfällt Das notwendige Zustimmungsfor- mular kann auf der Homepage der Gemeinde Virgen ( www.virgen.at ) heruntergeladen, oder im Gemein- deamt bei Finanzverwalter Frank Mattersberger (Tel. 04874/5202-15 oder mattersberger@virgen.at) an- gefordert werden. Die Einzugsermächtigung kann na- türlich auch jederzeit widerrufen werden. elektronische Zustellung Seit zwei Jahren wird die elektroni- sche Zustellung von Gebührenbe- scheiden, Vorschreibungen und Rechnungen der Gemeinde Vir- gen in Form eines E-Mail angebo- ten. Die elektronische Übermitt- lung von Schriftstücken hilft nicht nur Geld und Zeit zu sparen, son- dern entlastet auch die Umwelt! Briefe, Vorschreibungen, Rechnun- gen u. ä. der Gemeinde Virgen kommen – wie z. B. von der Tele- fonrechnung gewohnt – per Mail und können zu Hause entweder ausgedruckt oder einfach am eige- nen PC gespeichert werden. Damit die elektronische Verwaltung mög- lichst effizient ist, bitten wir euch, dieses Angebot vermehrt zu nutzen. Das notwendige Zustimmungsfor- mular kann auf der Homepage der Gemeinde Virgen ( www.virgen.at ) heruntergeladen, oder im Gemein- deamt angefordert werden. Auf diesem Zustimmungsformular ist die für den Steuerpflichtigen gültige E-Mail-Adresse anzuführen und mit der Unterschrift das Ein- verständnis zur elektronischen Zu- stimmung zu geben. Das Formular kann abschließend per E-Mail oder auf dem Postweg der Gemeinde übermittelt oder direkt beim Gemeindeamt abgege- ben werden. Die Zustellung von Gebührenbescheiden erfolgt dann auf elektronischem Weg. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung eurerseits! All jene, die uns keine E-Mail- Adresse bekanntgeben, bekommen die Schriftstücke der Gemeinde selbstverständlich weiterhin wie ge- wohnt in Papierform. bankomatkasse gemeindeamt Derzeit wird seitens der Gemeinde- verwaltung geprüft, ob die Anschaf- fung eine Bankomatkasse für die Verwaltung und vor allem für die Gemeindebürger nützlich wäre. Mit einer solchen Bankomatkasse könnten Zahlungen für Müllsäcke, Kopien, Gebühren für Passanträge bequem mittels Bankomatkarte ge- tätigt werden. Auch Abgabenbe- scheide und Vorschreibungen der Gemeinde könnten auf diese Art direkt im Gemeindeamt beglichen werden. Die Anschaffung einer Bankomat- kasse ist vor allem als Serviceleistung für Gemeindebürger zu sehen. Da für die Gemeinde durch die An- schaffung einer Bankomatkasse nicht unbeträchtliche Kosten entste- hen würden, ist vorab abzuklären, ob seitens der Bürger Interesse an der Installation einer Bankomat- kasse besteht. Wir bitten euch daher, vorhandenes Interesse bei der Gemeinde – persönlich, telefonisch oder per E-Mail – bis Ende August 2019 bekanntzugeben. grundsteuer land- wirtschaftlicher besitz - aufrollungen In den Jahren 2015 und 2016 hat das Finanzamt die Grundlagen für die Bewertung des Einheitswertes für land- und forstwirtschaftlichen Besitz neu erhoben und dazu auch die Finanzverwaltung informiert BÜRGERSERVICE die gemeinde überlegt die an- schaffung einer bankomatkasse

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