GZ_Sillian_2019_06

BLICK Ein 7 2017 wird durch Entfall der Parkplätze TSCHURTSCHENTALER sowie ORTNER – Bp. 83 und Gp. 124 sowie Gp. 106, je- weils KG Sillian, geändert – einstimmiger Beschluss. • Über Antrag von Herrn Stefan WALDER, vlg. Riedl, Sillianberg Nr. 17, wird der Flä- chenwidmungsplan der Marktgemeinde Sillian im Bereich je einer Teilfläche der Gpn. 306 und 307, KG Sillianberg, von derzeit „FREILAND“ in künftig „Sonder- fläche HOFSTELLE mit einer höchstzu- lässigen Wohnnutzfläche von 380 m²“ geändert – einstimmiger Beschluss. • Über Antrag von Herrn Martin SENFTER, vlg. Simler, Sillianberg Nr. 5, wird das ört- liche Raumordnungskonzept im Bereich je einer Teilfläche der Gpn. 74, 90 und 91, KG Sillianberg, von derzeit „FREI- HALTEFLÄCHE LANDSCHAFTSBILD (FA) in künftig „BAULICHER ENTWICKLUNGS- BEREICH für LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG (L6) sowie Festlegung als „BAULICHER ERHALTUNGSBEREICH „E7“ geändert – einstimmiger Beschluss. • Über Antrag von Herrn Martin SENFTER, vlg. Simler, Sillianberg Nr. 5, wird der Flächenwidmungsplan der Marktge- meinde Sillian im Bereich der Gp. 71/1, KG Sillianberg, von derzeit „FREILAND“ in künftig „Sonderfläche LANDWIRT- SCHAFTLICHE HOFSTELLE auf nicht zusammenhängenden Flächen – Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit Lager und Garage - sowie im Bereich je einer Teilf- läche der Gpn. 74, 90 und 91, KG Sillian- berg, von derzeit „FREILAND“ in künftig „Sonderfläche LANDWIRTSCHAFTLICHE HOFSTELLE auf nicht zusammenhängen- den Flächen – Wohngebäude mit Garage und landwirtschaftlicher Garage sowie Mistlege – geändert – einstimmiger Be- schluss. • Über Antrag von Herrn Martin SENFTER, vlg. Simler, Sillianberg Nr. 5, wird ein Be- bauungsplan im Bereich je einer Teilflä- che der Gpn. 74, 90 und 91, KG Sillian- berg erlassen – einstimmiger Beschluss. • Über Antrag der AGRARGEMEINSCHAFT NACHBARSCHAFT HUBEN wird der Flä- chenwidmungsplan der Marktgemein- de Sillian im Bereich einer Teilfläche der Gp. 297/1, KG Arnbach, von derzeit „FREILAND“ in künftig „Sonderfläche für SONSTIGES LAND- und FORSTWIRT- SCHAFTLICHES GEBÄUDE - Halle für landwirtschaftliche Maschinen für die Mitglieder der Agrargemeinschaft Nach- barschaft Huben“ geändert – einstimmi- ger Beschluss. • Über Antrag der Fa. EUROCLIMA Appa- ratebau GmbH., Arnbach Nr. 88, werden ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 die bestehen- den Bebauungspläne für das EUROCLI- MA-Firmenareal aufgehoben und ein ge- änderter Bebauungsplan für den Bereich der Gpn. 135/2, 142, 147/1, 147/2, 836 und 857, alle KG Arnbach, erlassen - ein- stimmiger Beschluss. • Hinsichtlich geplanter ERRICHTUNG der SKISCHAUKEL SILLIAN-SEXTEN wird ein OPTIONSVERTRAG zwischen der MARKT- GEMEINDE SILLIAN, Herrn Gottfried KINIGER jun. und der “HOCHGRUBEN SEILBAHN GmbH. & Co. KG“ bezüglich Verkauf einer Teilfläche aus der gemein- deeigenen Gp. 1130/116, KG Sillian, ge- nehmigt – mehrheitlicher Beschluss. • Die ZUSATZVEREINBARUNG zwischen der MARKTGEMEINDE SILLIAN und Herrn Gottfried KINIGER zum OPTIONSVER- TRAG hinsichtlich künftig evt. erforder- licher Flächenwidmung wird genehmigt – einstimmiger Beschluss. • Bei der Projektabwicklung „HOCHWAS- SERSCHUTZ DRAU“ über das BBA-Lienz wird beim Neubau Bahnhofs-Draubrücke die Fa. BNW-Beton in Leisach mit den Beton-Prüfungen und Laborarbeiten mit Kosten von € 2.207,52 brutto beauftragt -einstimmiger Beschluss. • Wegen zunehmend sinkendem Bedarf für das Offenhalten des Jugendraumes im Kulturzentrum Sillian wird das Dienst- verhältnis mit der Betreuerin beendet - einstimmiger Beschluss. • Auf Grund der Stellenausschreibung vom 18.02.2019 wird Herr Johny MARINUS befristet als Bauhofarbeiter der Marktge- meinde Sillian angestellt - einstimmiger Beschluss. 11.04.2019 • Zur Finanzierung der anteiligen Bauko- sten von den INFRASTRUKTUR-MASS- NAHMEN der ÖBB – Attraktivierung und Umbau Bahnhof Sillian, Maßnahmen bei Eisenbahnkreuzungen und Errich- tung Überfahrtsbrücke, Neuerrichtung Haltestelle Weitlanbrunn – wird bei der RAIFFEISENBANK SILLIAN ein Darlehen in Höhe von maximal € 1.300.000,-- auf- genommen – einstimmiger Beschluss. • Die NEUGESTALTUNG des PLATZES zwi- schen altem und neuem GEMEINDEHAUS durch Änderung der Grüninsel mit Ge- samtkosten von rund € 7.000,-- wird genehmigt - einstimmiger Beschluss. • Die Fa. Elektro AICHNER, Sillian, wird mit der Lieferung von einem neuen Be- amer OPTOMA ZH500T zum Preis von € 2.899,-- sowie Zubehör incl. Montage zum Preis von € 3.259,30 für das KUL- TURZENTRUM SILLIAN beauftragt - ein- stimmiger Beschluss. • Bezüglich geplantem Ankauf eines KOM- MUNALFAHRZEUGES (Kastenwagen) für den GEMEINDEBAUHOF soll ein günsti- ges Gebrauchtfahrzeug gesucht werden – mehrheitlicher Beschluss. • Mit der SANIERUNG von ELEMENTAR- SCHÄDEN im Gemeindegebiet nach den Starkniederschlägen vom Oktober 2018 – Dammschütten, Anbringung Stein- schlagnetze, Böschungssanierung usw. am Köckberg – werden die Agrar Lienz und die Wildbach- und Lawinenverbau- ung mit einem geschätzten Gemeinde- anteil von rund € 30.000,-- beauftragt - einstimmiger Beschluss. • Für die NEUVERLEGUNG der TRINKWAS- SERLEITUNG zwischen der EISARENA und der Malerei SCHETT im Zuge der Umlegung des STENKER-BACHES wird die Fa. WÜRTH mit der Materiallieferung mit Kosten von € 6.188,12 beauftragt - einstimmiger Beschluss. • Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss vom 05.07.2018 über die Errichtung u.a. eines OBERFLÄCHENWASSERKANALES in der Gemeindestraße Gp. 771, KG Arn- bach, Gewerbegebiet Arnbach-Huben, wird nun die Fa. PORR mit der Verlegung des Oberflächenwasserkanales mit Ko- sten von € 34.342,80 beauftragt – ein- stimmiger Beschluss. • Über Ersuchen der MUSIKKAPELLE SIL- LIAN wird zur vorgeschriebenen Vergnü- gungssteuer (Kartensteuer) vom Rosen- montagsball eine Vereinsförderung in Höhe von € 1.070,-- gewährt - einstim- miger Beschluss. • Über Ersuchen der TIROLER VOLKSPAR- TEI, Bezirk Lienz, wird der Gemeinde- parteischilling für das Jahr 2019 in Höhe von € 218,88 gewährt - einstimmiger Beschluss. • Der Gemeinderatsbeschluss vom 14.08.2014 über die Gewährung ei- ner Entschädigung an den Obmann der Agrargemeinschaft Leckfeldalpe für sei- ne weitere Tätigkeit wird nach Beendi- gung seiner Tätigkeit für die Gemeinde wieder aufgehoben - einstimmiger Be- schluss. • Der DIENSTBARKEITSVERTRAG zwi- schen der MARKTGEMEINDE SILLIAN, als Verwalterin des Öffentlichen Gutes, Aus der Gemeindestube

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