GZ_Leisach_2019_06

9 AUS DeM GeMeinDeRAt + Beschlussfassung einer allfälligen Änderung des örtlichen Raumordnungs- konzeptes der Gemeinde Leisach und einer neuerlichen Auflage desselben Der Raumplaner Dr. Thomas Kranebitter gibt zu den Stellungnahmen seine fachlichen Erklärungen ab und erfolgte nach Beratungen die Abstimmung über jede einzelne Stellungnahme separat. Sodann beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, folgende Änderungen des Entwurfes: a) Bereich Gp. 118 KG Leisach in „Landschaftlich wertvolle Freihaltefläche“ (FA) gem. § 27 Abs. 2 j TROG 2016 b) Bereich Gp. 30, 31/1 und 43 KG Leisach in „Landschaftlich wertvolle Freihaltefläche“ (FA) gem. § 27 Abs. 2 j TROG 2016 c) Bereich Gp. 358/2, 360 und 361 KG Leisach in „Landschaftlich wertvolle Freihaltefläche“ (FA) gem. § 27 Abs. 2 j TROG 2016 d) Stempelbeschreibung K01, z1, D1 erweitert um „ … Hofstelle vulgo Moar …“ Der geänderte Entwurf liegt zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht auf und kann bis spätestens einer Woche nach Beendung der Auflage zu den Änderungen eine Stellungnahme abgegeben werden. + Genehmigung einiger Ausgabenüberschreitungen im Haushaltsjahr 2019 Der Tiroler Gemeindeordnung konform, auf Wunsch des Überprüfungsausschusses und auf Anweisung des Bürgermeisters wird von der Finanzverwalterin vor jeder Ge- meinderatssitzung eine Liste der überschrittenen Ansätze erstellt und dem Gemeinde- rat zur Genehmigung vorgelegt. Nach kurzer Beratung genehmigt der Gemeinderat die Ausgabenüberschreitungen per 30. April 2019 einhellig.

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