GZ_Dölsach_2019_05

Mai 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 19 Im Zuge eines Grundverkehrs zwischen HerrnWerner Winkler und der Agrargemeisnchaft Görtschach-Göd- nach stellte sich heraus, dass der natürliche Verlauf des Gemeindeweges in diesem Bereich nicht mit den Mappengrenzen der Gp. 1385, KG Görtschach-Göd- nach, übereinstimmt. Zur Berichtigung des Mappen- standes in diesem Bereich ist nachstehende Zu- und Abschreibung erforderlich. Die Verkehrssituation wird durch diese Maßnahme nicht erschwert. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz- lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 27. Februar 2019, GZ. 8969/2018 werden die Teilflächen „6“, „9“, „10“ und „11“ imAusmaß von 73 m² aus dem Öffentlichen Gut Gp. 1385, KG Görtschach-Gödnach, ausgeschie- den, die Teilflächen „3“, „4“, „7“, „8“ und „12“ im Ausmaß von insgesamt 157 m² werden dem Öffentli- chen-Gut Gp. 1385, KG Görtschach-Gödnach, zuge- schrieben. Die Kosten der Durchführung hinsichtlich des Gemeindeweges gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach, als Ablöse wird ein Preis von 11,00 € je m² festgelegt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehen- den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen. c) Zuschreibung einer Teilfläche zum Öffentlichen Gut Gp. 755/1, KG Görtschach-Gödnach (Hansjörg Moser). Im Zuge der Parzellierung von zwei Grundstücken im Wohngebiet Moser in Gödnach wird auch ein Weg ausparzelliert, der die Erschließung des Gebietes si- cherstellt. Dieser Erschließungsweg soll dem Öffent- lichen Gut Gp. 755/1, KG Görtschach-Gödnach, zu- geführt werden. Die verkehrsmäßige Erschließung dieses Wohngebietes wird durch diese Zuschreibung ermöglicht. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz- lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 24. April 2018, GZ. 8267/2018. wird die Teilflächen „2“ imAusmaß von 242 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 755/1, KG Görtschach-Gödnach, zugeschrieben. Die Kosten der Durchführung hinsichtlich des Gemeindeweges gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach. Die Abtre- tung der Wegfläche erfolgt kostenlos. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurden den Ge- meinderäten zwei Verträge im Zusammenhang mit dem LWL-Ausbau übermittelt. Zum einen wird mit der STW Spleisstechnik West GmbH. ein Vertrag über die Erbringung von Dienst- leistungen an der passiven Breitband-Infrastruktur der Gemeinde Dölsach abgeschlossen. Wesentlicher Ver- tragsgegenstand ist die Herstellung von Anschlüssen und die Behebung von Störungen an der Breitband- Infrastruktur. Der Gemeinderat stimmt dem vor- liegenden Vertrag mit der STW Spleisstechnik West GmbH. einstimmig zu. Zum anderen wird mit dem Land Tirol und dem Pla- nungsverband 36 eine Fördervereinbarung für den LWL-Netzausbau abgeschlossen. Demnach erhält die Gemeinde Dölsach 25 % der maximal förderbaren Gesamtkosten (405.420,00 €) als nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss (101.355,00 €). Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Fördervereinbarung einstim- mig zu. Der Bürgermeister berichtet, dass in Folge der Insol- venz der Fa. Gimaex das Tanklöschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Dölsach neu auszuschreiben ist. Aufgrund des neuen Vergabegesetzes schlägt der Bürgermeister vor, die Dienste der GemNova in An- spruch zu nehmen und diese die Ausschreibung vor- nehmen zu lassen. Nach einigen Wortmeldungen stimmt der Gemeinderat dieser Vorgehensweise ein- stimmig zu. Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Ge- meinderäten auch ein Dienstbarkeitsvertrag mit dem Servitutsnehmer Alois Fasching hinsichtlich der auf Grundstück 1620, KG Görtschach-Gödnach, er- richteten Wasserkraftanlage übermittelt. Im Wesent- lichen räumt die Gemeinde Dölsach, als Verwalter des Öffentlichen Gutes, auf den Weggrundstücken 1311/1, 1328, 1330 und 1332, alle KG Görtschach- Gödnach, das Recht der Verlegung, Benützung und Erhaltung einer unterirdischen Druckleitung sowie dreier Leerverrohrungen ein. Diesbezüglich äußert sich auch GR Alois Fasching. Nach Beratung gelangt der Gemeinderat zur Auffas- sung, den vom Notariat Dr. Hans Peter Falkner aus- gearbeiteten Dienstbarkeitsvertrag zuzustimmen. Ein- stimmiger Beschluss! GR Alois Fasching war bei Beschlussfassung wegen Befangenheit abwesend. Der Bericht des Überprüfungsausschusses über die Vorprüfung der Jahresrechnung 2018 vom 15. Fe-

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