GZ_Dölsach_2019_05

Seite 18 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2019 d) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 319/3 und 321/1, KG Göriach (Ingrid Forkl). Die Firma Aberjung OG (Lukas Jungmann und Part- ner) beabsichtigt, das Anwesen der Frau Ingrid Forkl in Göriach 33 zu erwerben und dort ein Bürogebäude zu errichten. Dazu wird es erforderlich, in diesem Be- reich gegenständliche Flächenwidmungsänderung vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 11. Februar 2019, mit der Planungs- nummer 707-2019-00002, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 321/1, 319/3, KG 85012 Göriach (zur Gänze), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Ein- sichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 319/3 KG 85012 Göriach rund 2.919 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) weiters Grundstück 321/1 KG 85012 Göriach rund 2.023 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Folgende Bauwerber erhielten Erschließungskosten vorgeschrieben: Peter Mair, Dölsach 46 Es wird einstimmig beschlossen, dem Bauwerber einen Baukostenzuschuss in der Höhe von 30 % der anfallenden Erschließungskosten zu gewähren. Folgende Ansuchen um Förderung eines Elektro- fahrrades sind eingelangt: Klaus Detomaso, Dölsach 177 ............ 75,00 € Sophia Eder, Dölsach 12 ..................... 75,00 € Gerald Dellacher, Dölsach 226a.......... 75,00 € Walburga Detomaso, Dölsach 179 ...... 75,00 € Sabine Mühlmann, Gödnach 81 .......... 75,00 € Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer- bern o. a. Förderung zu gewähren. Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair unter Vorsitz von GV Mag. Arno Ober- egger (an Lebensjahren ältestes GV-Mitglied) gefasst. Zu- und Abschreibung Öffentliches Gut: a) Zu- und Abschreibung von Teilflächen aus dem Öffentlichen-Gut Gp. 340/1 und 346/1, KG Stri- bach (Bereich Stribacher Säge). Die Gemeinde Dölsach plant im Bereich der Striba- cher Säge zwei Bauplätze auszuparzellieren. Dazu wird es erforderlich, Teilflächen vom Öffentlichen- Gut mit einzubeziehen. Die Verkehrssituation in die- sem Bereich wird durch die Abschreibung dieser Teilflächen nicht erschwert. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs- kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 7. Februar 2019, GZ. 9750/2018 werden die Teilfläche „1“ aus Gst. 340/1 im Ausmaß von 10 m² und die Teilfläche „2“ aus Gst. 346/1 im Ausmaß von 25 m² aus dem Öffentlichen-Gut in der KG Stribach ausgeschieden, die Teilfläche „3“ aus Gst. 45/11 im Ausmaß von 35 m² wird dem Öffentlichen-Gut Gp. 346/1, KG Stri- bach, zugeschrieben. Die Kosten der Durchführung gehen zu Lasten der Agrargemeinschaft Stribach. b) Zu- und Abschreibung von Teilflächen aus dem Öffentlichen-Gut Gp. 1385, KG Görtschach- Gödnach (Winkler, Eder, Agrar Görtschach- Gödnach).

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