GZ_Dölsach_2019_05

Mai 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 17 Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 12. März 2019, mit der Planungsnum- mer 707-2019-00004, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 340/1, 346/1, 45/11, KG 85034 Stribach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 340/1 KG 85034 Stribach rund 10 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 346/1 KG 85034 Stribach rund 25 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) weiters Grundstück 45/11 KG 85034 Stribach rund 35 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41 Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 91/1 und 92/1, KG Göriach (Martin Nußbaumer). Herr Martin Nußbaumer hat bei seinemWohnhaus in Göriach einen Holzunterstand errichtet. Damit dieser einer baurechtlichen Bewilligung zugeführt werden kann, ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer AB Architektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 11. März 2019, mit der Planungsnum- mer 707-2019-00005, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 91/1, 92/1, KG 85012 Göriach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsicht- nahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 91/1 KG 85012 Göriach rund 836 m² von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) sowie rund 56 m² von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) in Freiland § 41 weiters Grundstück 92/1 KG 85012 Göriach rund 70 m² von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

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