GZ_Dölsach_2019_05

Seite 16 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2019 Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 12. Februar 2019, mit der Planungs- nummer 707-2019-00003, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 660/2 KG 85009 Dölsach (zur Gänze) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 660/2 KG 85009 Dölsach rund 916 m² von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Fest- legung Erläuterung: Kleingewerbebetrieb im Bau- und Baunebengewerbe mit Betreiberwohnung und Einrichtungen für die Radwegerhaltung (Lager und Werkstätte) in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Kleingewerbebetrieb mit Betreiberwoh- nung und zweiter Wohneinheit Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 340/1, 346/1 und 45/11, KG Stri- bach (Öffentliches Gut und GGAG Stribach). Im Bereich der Stribacher Säge (bereits abgerissen) ist geplant, zwei Baugründe zu parzellieren. Damit die Bauplätze eine bebaubare Größe erhalten, werden Teilflächen des Öffentlichen Gutes benötigt. Diesbe- züglich liegt bereits ein Teilungsvorschlag der Ver- messungskanzlei DI Neumayr vor. Damit die Bau- plätze nach Grundteilung eine einheitliche Widmung aufweisen, ist nachstehende Flächenwidmung erfor- derlich. DONNERSTAG, 28. MÄRZ 2019 Das Protokoll der Sitzung vom 19. Februar 2019 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be- richtet über folgende Themen: – Die Aufräumarbeiten nach den Windwürfen im Herbst gehen zügig voran. Auf Gemeindegebiet Iselsberg-Stronach ist Windwurf von der GGAG Stribach aufzuarbeiten. – Die Behebung der Hochwasserschäden wurde von der Wildbachverbauung inAngriff genommen. Eine diesbezügliche Anfrage von GV Werner Greil wird beantwortet. – Der Bau des „Oberen Eichholzweges“ in Gört- schach geht zügig voran. Eine Besichtigung der Baustelle ist bei der nächsten GR-Sitzung geplant. – Landesgeologe Johann Schroll hat im Bereich Un- terhofer in Gödnach eine Problemstelle besichtigt und wird diesbezüglich einen Lösungsvorschlag unterbreiten. – Derzeit findet die Ausschreibung für den Bau des Urnenfriedhofes statt. – Beim Spielplatz oberhalb der Feuerwehr wurden erste Maßnahmen durch den Gemeindebauhof durchgeführt. – Der rumänische Pkw auf dem Sportplatzparkplatz soll entfernt werden. – Am vergangenen Wochenende ereignete sich ein Unfall beim Stribacher Kreisverkehr , der einigen Schaden verursachte. – Die Arbeitsgruppe „Straßennamen“ hat schon zwei Sitzungen abgehalten. – Vier Bushaltestellen sind noch zu sanieren und es wird diesbezüglich wieder mit dem BBA Lienz zu- sammengearbeitet werden. Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gp. 660/2, KG Dölsach (Anton und Alberta Ploner). Die Eheleute Anton und Alberta Ploner planen, das Wohnhaus Dölsach 96 zu veräußern. Dieser Bereich ist als Sonderfläche gewidmet und der neue Besitzer will dieses Anwesen auch als Künstlerwerkstatt nut- zen. Nachstehende Änderung des Flächenwidmungs- planes ist daher erforderlich.

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