GZ_Dölsach_2019_05

Mai 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 13 Freibad Dölsach mit 30. Mai 2019 geöffnet GÜNSTIGE SAISONKARTEN Familienkarte ........ 60,00 € Erwachsene ........... 40,00 € Kinder .................. 20,00 € Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Der vom Gemeinderat der Gemeinde Dölsach in seiner Sitzung am 25. Juni 2018 beschlossene Ent- wurf eines Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 757/1, 758/1 und 758/2, KG 85013 Gört- schach-Gödnach, ist durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflage- und Stellungnahmefrist ist keine Stellungnahme eingelangt. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vomArchitekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes im Bereich der Grund- stücke Nr. 757/1, 758/1 und 758/2, KG Görtschach- Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 8. Februar 2019, Zahl 707w757-1BBP.dwg, durch zwei Wochen hindurch, und zwar vom 21. Februar bis einschließlich 8. März 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. d) Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 906 und 913, KG Görtschach-Gödnach (Josef und Clemens Straganz). Herr Clemens Straganz plant sein Baugrundstück mit einemWohnhaus zu bebauen. Für diesen Bereich be- steht bereits ein Bebauungsplan mit Plandatum 6. Juli 2017. Die gewünschte Bebauung widerspricht derzeit dem Bebauungsplan, sodass nachstehende Änderung erforderlich wird. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekt DI Mayr ausgearbeiteten Ent- wurf eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau- ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 906 und 913, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Architekten DI Mayr vom 14. Februar 2019, Zahl 707w878-2EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 21. Fe-

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUxMzQ3