GZ_Dölsach_2019_05

Mai 2019 Dölsacher Dorfzeitung Seite 11 weiters Grundstück 874/2 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 258 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 183/21, KG Dölsach (DI Hatzer). Herr DI Michael Hatzer plant bei seinem Objekt Döl- sach 242 verschiedene Zubauten zu errichten. Derzeit weist der Bauplatz keine einheitliche Flächenwid- mung auf. Ebenso wird die nördliche Baufluchtlinie des bestehenden Bebauungsplans zu ändern sein. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: 1) Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer ABArchitektur-Raumordnung Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 22. Jänner 2019, mit der Planungsnum- mer 707-2018-00018, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 183/21, KG 85009 Dölsach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 183/21 KG 85009 Dölsach rund 2 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entspre- chende Änderung des Flächenwidmungsplanes ge- fasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme- frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be- schließt die Aufhebung des allgemeinen und ergän- zenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 183/21 und 183/22, KG Dölsach (ursprünglich Grundstücke 183/18, 183/21 und 183/22, KG Döl- sach), mit Plandatum vom 19. Februar 2007. 3) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach be- schließt gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumord- nungsgesetzes 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Archi- tekt DI Mayr ausgearbeiteten Entwurf eines Bebau- ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 183/21, KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstel- lung des Architekten DI Mayr vom 8. Februar 2019, Zahl 707w181-21BBP.dwg, durch vier Wochen hin- durch, und zwar vom 21. Februar bis einschließlich 22. März 2019, zur öffentlichen Einsichtnahme auf- zulegen. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich der Gpn. 761, 762, 756, 757/1, 758/1 und 758/2, KG Görtschach-Gödnach sowie Erlas- sung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 757/1, 758/1 und 758/2, KG Görtschach- Gödnach (Moser, Bödenler, Moser). Herr Hansjörg Moser plant, ein Baugrundstück seiner Tochter zu überschreiben. Gleichzeitig sollen die Grundstücke des Herrn Bödenler einer Widmung zu- geführt werden, damit eine geplante baurechtliche Sanierung erfolgen kann. Dies war bereits in der GR- Sitzung am 25. Juni 2018 und am 19. November 2018 Tagesordnungspunkt. Ebenso ist der Bebauungsplan anzupassen. Nachstehende Beschlussfassung ist daher erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige Beschlüsse:

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