GZ_Dölsach_2019_05

Seite 10 Dölsacher Dorfzeitung Mai 2019 Das Protokoll der Sitzung vom 17. Dezember 2018 wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet über folgende Themen: – Der Winterdienst hat zwar relativ spät begonnen war dann aber umso heftiger. Trotz einiger Be- schwerden hat der Winterdienst aber gut funktio- niert. – Die Rodelbahn befindet sich in einem guten Zu- stand. Der Bürgermeister dankt vor allem dem Sport- verein und Hans Gumpitsch für ihre Tätigkeiten. – Die Waldaufräumarbeiten nach dem Sturmereig- nis gehen zügig voran. Ca. ein Drittel des Windwur- fes dürfte aufgearbeitet sein. – Bei Sturmereignissen kommt es immer wieder zu Stromausfällen . Dazu gibt es am Dienstag, 26. Fe- bruar 2019, einen Termin mit Verantwortlichen der TIWAG. – Das Tanklöschfahrzeug soll nach dem Konkurs der Fa. Gimaex neu ausgeschrieben werden. Der Bür- germeister wird diesbezüglich Kontakt mit der GemNova aufnehmen. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürger- meister den Verkehrsplaner Ing. Helmut Hirschhuber. Bereits in der GR-Sitzung vom 6. August 2018 wurde über Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ge- meindegebiet von Dölsach beraten. Der Bürgermeis- ter ersucht den Verkehrsplaner seine Vorschläge zu den zwei Hauptthemen „Kreisverkehr Kreuzwirt“ und „30 km/h-Zonen“ dem Gemeinderat zu präsentieren: In einer ca. 45-minütigen Präsentation erläutert der Verkehrsplaner die Möglichkeiten. Bezüglich Kreis- verkehr ist er der Ansicht, dass aufgrund des derzei- tigen Verkehrsaufkommens eine Realisierung mög- lich erscheint. Er gibt zu bedenken, dass die Verant- wortlichen des BBA Lienz mit diesem Kreisverkehr an der B 100 keine Freude haben. Der Kreisverkehr muss eine Größe von mindestens 35 m (Durchmesser) aufweisen und wäre auf öffentlichen Grund umsetz- bar. Nach einigenWortmeldungen und Beantwortung einiger Anfragen beschließt der Gemeinderat einstim- mig, das Büro Hirschhuber mit einer Machbarkeits- studie für den Kreisverkehr beim Kreuzwirt zu be- trauen. Weiters informiert Ing. Hirschhuber darüber, dass 30 km/h-Zonen nicht willkürlich erlassen werden dür- fen, sondern diese begründet (hohes Verkehrsaufkom- men, hohe Geschwindigkeiten etc.) sein müssen. Auf- grund der örtlichen Gegebenheiten sind zwei Zonen denkbar, und zwar in Dölsach/Ort und in Gödnach. In Görtschach-Oberdorf und in Obergöriach sieht er aufgrund der engen Straßen keine Möglichkeit, eine 30 km/h-Zone verordnen zu können. Nach kurzer Diskussion beauftragt der Gemeinderat das Büro Hirschhuber, an neuralgischen Stellen Verkehrsmes- sungen durchzuführen. Einstimmiger Beschluss! Raumordnung Dölsach a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be- reich von Teilflächen der Gpn. 874/2 und 255/1, KG Görtschach-Gödnach (Agrargemeinschaft Görtschach-Gödnach). Frau Angelika Maier plant das Grundstück ihres Va- ters (Gp. Nr. 1567) gegen Osten hin zu erweitern und erwirbt dazu von der Agrargemeinschaft Görtschach- Gödnach zwei Teilflächen im Nahbereich des Früh- aufbaches. Damit eine Grundvereinigung möglich wird und der Bauplatz anschließend eine einheitliche Flächenwidmung aufweist, ist nachstehende Ände- rung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Dölsach gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architektengemeinschaft Lienz ausgearbeiteten Ent- wurf vom 6. Dezember 2018, mit der Planungsnum- mer 707-2018-00016, über die Änderung des Flä- chenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Be- reich 255/1, 874/2, KG 85013 Görtschach-Gödnach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch zur öffent- lichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächen- widmungsplanes der Gemeinde Dölsach vor: Umwidmung Grundstück 255/1 KG 85013 Görtschach-Gödnach rund 42 m² von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) GEMEINDERATSSITZUNGEN DIENSTAG, 19. FEBRUAR 2019

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