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Juni 2014
Gemeinderatsbeschlüsse
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Sitzung vom 27.03.2014
Im Zusammenhang mit dem Pro-
jekt „Erweiterung Dolomitengolf Ostti-
rol“ hat der Gemeinderat eine Änderung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes
sowie des Flächenwidmungsplanes je
mehrheitlich beschlossen.
Im Rahmen des Projektes zum
Ausbau und der Sanierung der La-
vanter Landesstraße L318 sollen in
der EZ 75, KG Tristach, einliegende
Straßenteilflächen mit einem Gesamt-
flächenausmaß von 75 m² aus dem
öffentlichen Gut, Wege der Gemeinde
Tristach ins Eigentum des Landes Ti-
rol übertragen werden. Mit einstimmi-
gem Beschluss hat der Gemeinderat
eine Übertragung dieser Flächen ins
Eigentum des Landes Tirol an die Be-
dingung geknüpft, dass der Bereich der
Einmündung des sogen. „Mitterweges“
(Gp. 1725, KG Tristach) in die La-
vanter Straße im Zuge des ggst. Stra-
ßensanierungsprojektes vom Land Tirol
auf dessen Kosten instandgesetzt wird.
Der Gemeinderat hat die vom Bür-
germeister vorgetragenen Änderungen
bezügl. Kostenbeiträge der Gemeinden
zum Osttiroler Kinderbetreuungszen-
trum mit einstimmigem Beschluss zur
Kenntnis genommen.
Den Ansuchen um Anschluss der
Gp. 1804 sowie der Gp. 581/10, beide
KG Tristach, an die Gemeindetrinkwas-
serleitung hat der Gemeinderat mit je
einstimmigem Beschluss stattgegeben.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, für die Aufrechterhal-
tung des Landesverbandsausbildungs-
zentrums (LAZ) in Fußball, Standort
Lienz, vorerst befristet auf 4 Jahre (bis
einschl. 2017) die anteiligen, Tristach
betreffenden Kosten für die Nutzung
der Infrastruktur der Stadt Lienz (Do-
lomitenstadion) zu übernehmen. Für
2014 beträgt der Beitrag
232,56
(Zwei Teilnehmer/innen à
116,28).
Dem Österreichischen Bergret-
tungsdienst, Ortstelle Lienz, wurde
mit einstimmigem Beschluss fürs Jahr
2014 ein finanzieller Unterstützungs-
beitrag in Höhe von
845,40 gewährt
[1.409 Einwohner (Hauptwohnsitze)
zum 28.03.2014 à
0,60].
Der Gemeinderat hat einstimmig
die Ausschüttung einer Förderung in
Höhe von
75,-- an eine Antragstelle-
rin für die Anschaffung eines E-Fahrra-
des beschlossen.
Der Rechnungsabschluss 2013
schließt im ordentlichen Haushalt (OH)
mit Gesamteinnahmen in der Höhe von
2.447.662,51 und Gesamtausgaben
in der Höhe von
2.254.689,09 ab.
Ein Betrag von
101.012,26 bildet
einen Einnahmenrückstand, die Aus-
gabenrückstände belaufen sich auf
29.471,17. Das tatsächliche Jahres-
ergebnis (Überschuss) im OH beträgt
somit
264.514,51. Der außerordent-
liche Haushalt (AOH) 2013 schließt
mit Gesamteinnahmen und Gesamt-
ausgaben jeweils in der Höhe von
216.977,80 ab; somit lautet das
Jahresergebnis im AOH auf Null. Der
Kassenbestand per 31.12.2013 belief
sich auf
165.824,60. Der Rech-
nungsabschluss 2013 wurde gem. §
108 Abs. 2 TGO 2001 vom Gemeinde-
rat wie vom Bürgermeister ausführlich
vorgetragen mehrheitlich genehmigt
und zum Beschluss erhoben. Weiters
wurde dem Bürgermeister Ing. Mag.
Markus Einhauer als Rechnungsleger
sowie dem Kassier Michael Achmül-
ler als Gemeindekassenverwalter für
den RA 2013 mit mehrheitlichem Be-
schluss die Entlastung erteilt.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, Herrn Alois Bacher, wh.
9907 Tristach, Griesweg 2 im Sommer
2014 wiederum als Gemeindearbeiter
über das AMS-Fördermodell „Gemein-
denahes Beschäftigungsprogramm Tirol
2014“ mit 40 Wochenarbeitsstunden
befristet auf 8 Monate zu beschäftigen.
Sitzung vom 22.05.2014
Der Gemeinderat hat je mehr-
heitlich beschlossen: a) Einer Stel-
lungnahme gegen die Erlassung eines
Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke Gp. 1791, 1792 und 1793,
alle KG Tristach, wird auf Grund der
Ausführungen des beauftragten Raum-
planers in seiner diesbezügl. Stellung-
nahme keine Folge gegeben; b) Gem.
§ 66, Abs. 1 TROG 2011 beschließt
der Gemeinderat den ggst. Bebauungs-
plan und ergänzenden Bebauungsplan
für den Bereich der o.a. Grundstücke.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, gem. § 66 Abs. 1 des
Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011,
LGBl. Nr. 56 den vom Raumplaner Dr.
Thomas Kranebitter, Albin Egger-Straße
10, 9900 Lienz ausgearbeiteten Ent-
wurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke
Bp. .257, Gp. 812/3, Gp. 819/3, Gp.
820/3, Gp. 820/4 und Gp. 820/5, alle
KG Tristach, sowie eines Bebauungs-
planes und ergänzenden Bebauungs-
planes im Bereich des Grundstückes
Gp. 819/2, KG Tristach laut planli-
cher und schriftlicher Darstellung des
vorhin genannten Raumplaners durch
vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzei-
tig hat der Gemeinderat gemäß § 66
Abs. 2 TROG 2011 den mehrheitlichen
Beschluss des ggst. Bebauungsplanes
und des ggst. ergänzenden Bebauungs-
planes gefasst; dieser Beschluss wird
„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse der letzten Sitzungen des Gemeinderates Tristach
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
GRAFIK
ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-
fice@grafikzloebl.at.
Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail: georg.neudert@cebs.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Sept. 2014
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahme finden sollen, könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.