Juni 2014
Gemeinderatsbeschlüsse
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Sitzung vom 27.03.2014
Im Zusammenhang mit dem Pro-
jekt „Erweiterung Dolomitengolf Ostti-
rol“ hat der Gemeinderat eine Änderung
des örtlichen Raumordnungskonzeptes
sowie des Flächenwidmungsplanes je
mehrheitlich beschlossen.
Im Rahmen des Projektes zum
Ausbau und der Sanierung der La-
vanter Landesstraße L318 sollen in
der EZ 75, KG Tristach, einliegende
Straßenteilflächen mit einem Gesamt-
flächenausmaß von 75 m² aus dem
öffentlichen Gut, Wege der Gemeinde
Tristach ins Eigentum des Landes Ti-
rol übertragen werden. Mit einstimmi-
gem Beschluss hat der Gemeinderat
eine Übertragung dieser Flächen ins
Eigentum des Landes Tirol an die Be-
dingung geknüpft, dass der Bereich der
Einmündung des sogen. „Mitterweges“
(Gp. 1725, KG Tristach) in die La-
vanter Straße im Zuge des ggst. Stra-
ßensanierungsprojektes vom Land Tirol
auf dessen Kosten instandgesetzt wird.
Der Gemeinderat hat die vom Bür-
germeister vorgetragenen Änderungen
bezügl. Kostenbeiträge der Gemeinden
zum Osttiroler Kinderbetreuungszen-
trum mit einstimmigem Beschluss zur
Kenntnis genommen.
Den Ansuchen um Anschluss der
Gp. 1804 sowie der Gp. 581/10, beide
KG Tristach, an die Gemeindetrinkwas-
serleitung hat der Gemeinderat mit je
einstimmigem Beschluss stattgegeben.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, für die Aufrechterhal-
tung des Landesverbandsausbildungs-
zentrums (LAZ) in Fußball, Standort
Lienz, vorerst befristet auf 4 Jahre (bis
einschl. 2017) die anteiligen, Tristach
betreffenden Kosten für die Nutzung
der Infrastruktur der Stadt Lienz (Do-
lomitenstadion) zu übernehmen. Für
2014 beträgt der Beitrag
€
232,56
(Zwei Teilnehmer/innen à
€
116,28).
Dem Österreichischen Bergret-
tungsdienst, Ortstelle Lienz, wurde
mit einstimmigem Beschluss fürs Jahr
2014 ein finanzieller Unterstützungs-
beitrag in Höhe von
€
845,40 gewährt
[1.409 Einwohner (Hauptwohnsitze)
zum 28.03.2014 à
€
0,60].
Der Gemeinderat hat einstimmig
die Ausschüttung einer Förderung in
Höhe von
€
75,-- an eine Antragstelle-
rin für die Anschaffung eines E-Fahrra-
des beschlossen.
Der Rechnungsabschluss 2013
schließt im ordentlichen Haushalt (OH)
mit Gesamteinnahmen in der Höhe von
€
2.447.662,51 und Gesamtausgaben
in der Höhe von
€
2.254.689,09 ab.
Ein Betrag von
€
101.012,26 bildet
einen Einnahmenrückstand, die Aus-
gabenrückstände belaufen sich auf
€
29.471,17. Das tatsächliche Jahres-
ergebnis (Überschuss) im OH beträgt
somit
€
264.514,51. Der außerordent-
liche Haushalt (AOH) 2013 schließt
mit Gesamteinnahmen und Gesamt-
ausgaben jeweils in der Höhe von
€
216.977,80 ab; somit lautet das
Jahresergebnis im AOH auf Null. Der
Kassenbestand per 31.12.2013 belief
sich auf
€
165.824,60. Der Rech-
nungsabschluss 2013 wurde gem. §
108 Abs. 2 TGO 2001 vom Gemeinde-
rat wie vom Bürgermeister ausführlich
vorgetragen mehrheitlich genehmigt
und zum Beschluss erhoben. Weiters
wurde dem Bürgermeister Ing. Mag.
Markus Einhauer als Rechnungsleger
sowie dem Kassier Michael Achmül-
ler als Gemeindekassenverwalter für
den RA 2013 mit mehrheitlichem Be-
schluss die Entlastung erteilt.
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen, Herrn Alois Bacher, wh.
9907 Tristach, Griesweg 2 im Sommer
2014 wiederum als Gemeindearbeiter
über das AMS-Fördermodell „Gemein-
denahes Beschäftigungsprogramm Tirol
2014“ mit 40 Wochenarbeitsstunden
befristet auf 8 Monate zu beschäftigen.
Sitzung vom 22.05.2014
Der Gemeinderat hat je mehr-
heitlich beschlossen: a) Einer Stel-
lungnahme gegen die Erlassung eines
Bebauungsplanes und ergänzenden Be-
bauungsplanes im Bereich der Grund-
stücke Gp. 1791, 1792 und 1793,
alle KG Tristach, wird auf Grund der
Ausführungen des beauftragten Raum-
planers in seiner diesbezügl. Stellung-
nahme keine Folge gegeben; b) Gem.
§ 66, Abs. 1 TROG 2011 beschließt
der Gemeinderat den ggst. Bebauungs-
plan und ergänzenden Bebauungsplan
für den Bereich der o.a. Grundstücke.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, gem. § 66 Abs. 1 des
Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011,
LGBl. Nr. 56 den vom Raumplaner Dr.
Thomas Kranebitter, Albin Egger-Straße
10, 9900 Lienz ausgearbeiteten Ent-
wurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke
Bp. .257, Gp. 812/3, Gp. 819/3, Gp.
820/3, Gp. 820/4 und Gp. 820/5, alle
KG Tristach, sowie eines Bebauungs-
planes und ergänzenden Bebauungs-
planes im Bereich des Grundstückes
Gp. 819/2, KG Tristach laut planli-
cher und schriftlicher Darstellung des
vorhin genannten Raumplaners durch
vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzei-
tig hat der Gemeinderat gemäß § 66
Abs. 2 TROG 2011 den mehrheitlichen
Beschluss des ggst. Bebauungsplanes
und des ggst. ergänzenden Bebauungs-
planes gefasst; dieser Beschluss wird
„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse der letzten Sitzungen des Gemeinderates Tristach
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
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Zoier, Mag. Georg Neudert.
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Mag. Georg Neudert, Althu-
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tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Sept. 2014
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desKoflkuriersAufnahme finden sollen, könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
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