Seite 7 - Gemeindezeitungen

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Aus dem Gemeinderat
die Erneuerung der Höggerbrücke
€ 40.379,87 betragen.
Die Höggerbrücke ist deshalb teu-
rer, da sie breiter ist als die Mo-
seletbrücke. Der Bürgermeister
informiert zum Angebot, dass in
diesen Summen ausschließlich die
Brückenbauteile und die Montage
enthalten sind. Nach Rücksprache
mit der Agrar Lienz (DI Scherer
Christoph) kommen in etwa noch
€ 17.000,--/Brücke für das Brücken-
geländer, Asphaltierungsarbeiten,
etc. dazu. Somit würden die Kos-
ten für beide Brücken zusammen in
etwa € 110.000,-- betragen.
Der Bürgermeister schlägt vor, im
Jahr 2014 die Höggerbrücke zu
erneuern und im kommenden Jahr
die Moseletbrücke.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig im Jahr 2014 die Högger-
brücke zu erneuern.
Jahresrechnung 2013
Der Gemeindekassier FÜRHAPTER
Oswald bringt dem Gemeinderat
die Jahresrechnung 2013 und die
dort enthaltenen Aufstellungen zur
Kenntnis. Nachdem der Bürgermeis-
ter sämtliche Fragen beantwortet
hat, übernimmt der Bürgermeister
Stellvertreter FÜRHAPTER Josef
den Vorsitz und der Bürgermeister
verlässt das Sitzungszimmer.
Die Erläuterungen zu den Abwei-
chungen über € 4.000,-- gegenüber
dem Voranschlag 2013 wurden
durch Mehrausgaben und Minder-
ausgaben bzw. Mehreinnahmen und
Mindereinnahmen schriftlich be-
gründet und werden mit 8 Ja-Stim-
men und einer Stimmenenthaltung
(Bgm.) beschlossen. Die Zuführung
zu den Rücklagen bzw. die Entnah-
me aus Rücklagen, werden seitens
des Gemeinderates ebenfalls mit 8
Ja-Stimmen und einer Stimmenent-
haltung ( Bgm. ) beschlossen.
Die Jahresrechnung 2013, die in der
Zeitvom28.02.-22.03.2014öffentlich
aufgelegen ist und vom Gemeinde-
überwachungsausschuss vorgeprüft
wurde, wird vom Gemeinderat mit 8
Ja-Stimmen und einer Stimmen-Ent-
haltung (Bgm) mit einer Einnahmen-
vorschreibung von € 1.964.412,35
und einer Ausgabenvorschreibung
von € 1.860.335,17 daher mit ei-
nem Rechnungsüberschuss von €
104.077,18 im ordentlichen Haus-
halt und im außerordentlichen Haus-
halt mit Einnahmenvorschreibungen
von € 17.408,50 (Abwasser) und
einer Ausgabenvorschreibung von €
217.651,80 daher mit einem Rech-
nungsabgang von € 200.243,75
(Kraftwerk) genehmigt und den
Funktionären die Entlastung erteilt.
Gemeinderatssitzung
30.04.2014
Verlängerung örtliches
Raumordnungskonzept
Bis zum 14. Juli 2014 muss das Ört-
liche Raumordnungskonzept fortge-
schrieben bzw. verlängert werden.
Am 18.12.2013 wurde dazu eine
öffentliche Gemeindeversammlung
abgehalten. Im Anschluss konn-
te ein Termin mit dem Raumpla-
ner ausgemacht werden um die
Änderungswünsche in das ROK
einzuarbeiten. Da insgesamt noch
genügend (Bauland)Reserven vor-
handen sind, ist eine frühere Fort-
schreibung des Örtlichen Raumord-
nungskonzeptes nicht erforderlich.
Einer Verlängerung um weitere 5
Jahre gem. § 31b kann aus raum-
ordnungsfachlicher Sicht empfoh-
len werden.
Seitens der Gemeinderäte beste-
hen keine Einwände gegen eine
Verlängerung des Örtlichen Raum-
ordnungskonzeptes.
Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzept
Josef Fürhapter, Ebene 50, 9932
Innervillgraten hat am 22.04.2014
einen Antrag um Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzep-
tes im Bereich der Gp. 959/1, KG
Innervillgraten eingebracht. Für die-
se Grundstücke gibt es bereits eine
Rodungsbewilligung.
Ein Teil im ROK würde von der Ent-
wicklung herausgenommen wer-
den (westlich der Gp. 959/2) und
der südliche Teil würde für touris-
tische Nutzung (keine Großbeher-
bergungsbetriebe mit mehr als 150
Betten) erweitert werden.
Die Gemeinderäte Josef Fürhapter
und Martin Fürhapter erklären sich
beim gegenständlichen Tagesord-
nungspunkt als befangen.
Der Gemeinderat beschließt mit 6
Stimmen gegen 2 Stimmen diesen
Tagesordnungspunkt zu vertagen
bis die Stellungnahmen vorliegen.
Rückabwicklung Verkauf
Zollhaus- und grund
Seitens den Rechtsanwälten Dr.
Pedevilla & Dr. Gruber-Mariacher
liegt ein Schreiben betreffend der
Rückabwicklung des Kaufvertrages
mit Martin Fürhapter, Ebene 50c
vor. Darin wird folgende Regelung
vorgeschlagen, dass die Gemeinde
Innervillgraten die gegenständliche
Liegenschaft wieder um den seiner-
zeit von Herrn Fürhapter bezahlten
wertgesicherten Kaufpreis zurück-
kauft und Herrn Fürhapter zusätz-
lich, den von ihm für die Anteile am
Kohlerweg bezahlten Betrag von
€ 4.000,-- refundiert und ihm weiters
einen Teilbetrag von € 25.000,00
für die von ihm bereits ausgelegten,
weit höheren, Projektierungs- und
sonstigen Kosten vergütet.
Der Gemeinderat Josef Fürhapter
erklärt sich beim gegenständlichen