Seite 23 - Gemeindezeitungen

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Förderungen
Heimfahrtbeihilfe für Schüler:
Anspruch haben Eltern, deren Kind
nicht am Hauptwohnsitz die Schule
absolviert und deshalb in der Nähe
der Schule wohnen muss, am Wo-
chenende heimfährt und kein öffent-
liches Verkehrsmittel unentgeltlich
benützen kann.
Der Schüler muss Anspruch auf Fa-
milienbeihilfe haben. Der kürzeste
Weg in eine Richtung muss mindes-
tens 2 km lang sein.
Die Beihilfe beträgt je nach Entfer-
nung zwischen € 19,-- und € 58,--/
Monat. Anträge beim Wohnsitzfi-
nanzamt (Formular Beih 85).
Schulfahrtbeihilfe für Schüler:
Anspruch haben Eltern deren Kind
für die Fahrt vom Wohnort in die
Schule und zurück kein öffentliches
Verkehrsmittel unentgeltlich benut-
zen kann. Schüler muss Anspruch
auf Familienbeihilfe haben und der
kürzesteWeg in eine Richtung muss
mindestens 2 Kilometer betragen.
Die Beihilfe ist je nach Entfernung
unterschiedlich hoch gestaffelt. An-
träge beim Wohnsitzfinanzamt (For-
mular Beih 85).
Steuerfreibeträge bei auswärti-
ger Berufsausbildung (und
Berufsschule):
Kosten für die zwangsläufige aus-
wärtige Berufsausbildung eines
Kindes. Besteht im Einzugsbereich
des Wohnortes keine entsprechen-
de Ausbildungsmöglichkeit und das
Kind muss eine auswärtige Schule
(mind. 25 km Entfernung) besu-
chen, so kann für jeden angefan-
genen Monat ein Freibetrag von €
110,-- monatlich geltend gemacht
werden. Ist die Ausbildungsstät-
te vom Wohnort mehr als 80 km
entfernt, dann steht der Freibetrag
auf alle Fälle zu. Bei einer Entfer-
nung von weniger als 80 km steht
der Freibetrag zu, wenn für Schüler
innerhalb von 25 km keine entspre-
chende Ausbildungsmöglichkeit be-
steht und am Ausbildungsort eine
Zweitunterkunft bewohnt wird. Gel-
tendmachung über die Arbeitneh-
merveranlagung.
Studienbeihilfe des Bundes:
Ordentlich Studierende an Hoch-
schulen, Fachhochschulen, Aka-
demien und Konservatorien. Stu-
dienberechtigungsprüfung. Österr.
Staatsbürger und gleichgestellte
Ausländer, Studienerfolg, soziale
Bedürftigkeit. Höchstalter 30 Jahre.
Daniel und Maria Swarovski-
Stiftung:
Die Stiftung fördert Schülerinnen
und Schüler an mittleren oder höhe-
ren Schulen ab der 10. Schulstufe.
Voraussetzung ist soziale Bedürf-
tigkeit, Hauptwohnsitz in Tirol, No-
tendurchschnitt von max. 2,0 und
der Schüler muss eine inländische
Schule besuchen und nicht älter als
27 Jahre sein.
Stipendium der „Michael von
Zoller-Stiftung“:
Stipendien für erbrachte Leistun-
gen im vergangenen Schul- und
Studienjahr für SchülerInnen und
StudentInnen aus Tirol, die österr.
Staatsbürger sind und eine ös-
terr. höhere Schule mit Reifeprü-
fungsabschluss bzw. Universität,
Pädagogische Akademie, Berufs-
pädagogische Akademie, Akade-
mie für Sozialarbeit und Land- und
forstwirtschaftliche Akademie be-
suchen. Stipendien sind abhängig
vom Familieneinkommen. Das Pro-
Kopf-Einkommen darf netto € 620,-
- nicht überschreiten und die eige-
nen Einkünfte dürfen nicht über €
8.000,-- jährlich brutto liegen. Wei-
tere Voraussetzung ist ein günstiger
Schulerfolg (2,1 Notendurchschnitt
und kein „nicht genügend“), bzw.
Studienerfolg (2,3 Notendurch-
schnitt im Reife-, Berufsreife- bzw.
Studienberecht igungsprüfungs-
zeugnis für StudentInnen im ersten
Studienjahr, bzw. 2,5 für StudentIn-
nen an Akademien, bzw. 3 bei Stu-
dentInnen an Universitäten). Ein-
reichfrist 15. September bis 31. Mai
des laufenden Schul- bzw. Studien-
jahres beim Amt der NÖ Landesre-
gierung, Abt. Stiftungsverwaltung.
Schulstarthilfe des Landes Tirol:
Für Tiroler SchülerInnen mit Haupt-
wohnsitz in Tirol zwischen 6 und 15
Jahre, abhängig vom Familienein-
kommen. Der Zuschuss beträgt €
145,35 pro schulpflichtigem Kind
und wird einmal jährlich im Herbst
ausbezahlt. Der Antrag ist zwischen
April und September einzureichen.
Anträge beim Amt der Tiroler Lan-
desregierung, Abt. JUFF-Familien-
referat.
Kinderbetreuungsbeihilfe:
Für Mütter/Väter mit Hauptwohnsitz
in Tirol, die als Alleinerziehende ihr
Kind außerhäuslich betreuen las-
sen müssen, um ihren Beruf nach-
gehen zu können und beim AMS
keine Unterstützung mehr erhalten
(vor der Antragstellung beim JUFF
muss beim AMS um Unterstützung
angesucht werden). Abhängig vom
Einkommen.
Anträge und Infos bei AAB-
Bezirksobmann Andreas Köll
Telefon: 0664/141 15 97
E-Mail: bgm.koell@utanet.at
Alle Anträge sind auch übers
Internet abrufbar