Seite 10 - Gemeindezeitungen

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Aus dem Gemeinderat
graten Niederspannungserdkabel
(3x230/400 V, 50 Hz) verlegt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, die Änderung der örtlichen
Stromversorgung auf der Grundpar-
zelle 2911, KG Innervillgraten (Ver-
legung eines Niederspannungserd-
kabel) unter der Bedingung, dass
die TIWAG-Netz AG nach der Ver-
legung des Niederspannungserdka-
bels die Straße wieder herrichtet auf
die Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, die Änderung der örtlichen
Stromversorgung auf der Grundpar-
zelle 2911, KG Innervillgraten (Ver-
legung eines Niederspannungserd-
kabels) unter der Bedingung, dass
die TIWAG-Netz AG nach der Ver-
legung des Niederspannungserdka-
bels die Straße wieder herrichtet.
Kabelverlegung TIWAG
Im Auftrag der TIWAG-Tiroler Was-
serkraft AG ist eine Änderung der
örtlichen Stromversorgung notwen-
dig. Hierbei wird durch die Grund-
parzellen 10 und 3047, KG Innervill-
graten Niederspannungserdkabel
(3x230/400 V, 50 Hz) verlegt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, die Änderung der örtlichen
Stromversorgung auf der Grundpar-
zellen 10 und 3047, KG Innervillgra-
ten unter der Bedingung, dass die
TIWAG-Netz AG nach der Verle-
gung des Niederspannungserdka-
bels die Straße wieder herrichtet auf
die Tagesordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig, die Änderung der örtlichen
Stromversorgung auf der Grund-
parzellen 10 und 3047, KG Inner-
villgraten (Verlegung eines Nie-
derspannungserdkabels) unter der
Bedingung, dass die TIWAG-Netz
AG nach der Verlegung des Nie-
derspannungserdkabels die Straße
wieder herrichtet.
Gemeinderatssitzung
24.06.2014
Behebung Kanalschäden
Insgesamt wurden 17.959m Kanal
untersucht. Bei den Untersuchun-
gen wurden 8 Kanalschäden fest-
gestellt. Die Reparaturen können
großteils ohne größeren Aufwand
saniert werden, solang der Asphalt
nicht aufgebrochen werden muss.
Die Kosten für die Sanierung be-
tragen lt. grober Schätzung des DI
Michael Konrad ca. € 10.000,--.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Behebung der Kanal-
schäden im BA05 sowie die Fa.
Steinbacher+Steinbacher für die
Einholung von Angeboten zu beauf-
tragen.
Kanalanschluss Fürat und Högger
Bereits des Öfteren wurde über
den Anschluss der letzten Objekte
„Högger“ und „Fürat“ an den Orts-
kanal gesprochen.
Zu beiden Objekten wurden 2 Vari-
anten (dezentrale Entsorgung mit-
tels 2 Pflanzenkläranlagen sowie
die Ableitung in den Ortskanal) von
DI Michael Konrad errechnet. Die
Kosten für die Ableitung in den Orts-
kanal ist bei beiden Objekten die
günstigere Variante. Vor ein paar
Jahren wurden alle Betreffenden
zu einer gemeinsamen Aussprache
eingeladen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Anschluss der Objekte
Fürat und Högger an den Gemein-
dekanal wenn die Grundbesitzer
einverstanden sind und die Ge-
meinde die finanziellen Mittel dafür
aufbekommt.
Trennstückregelung Gemeinde-
weg Oberlahnberg
Um den ersten Teil der Straßenver-
messung „Oberlahnberg“ abschlie-
ßen und grundbücherlich durchfüh-
ren zu können muss ein Beschluss
für die Zu- und Abschreibung der
Trennflächen gefasst werden.
Hierbei handelt es sich um den
ersten Teilabschnitt im Bereich der
Abzweigung „Oberlahnberg“ bis zur
Hofstelle vlg. „I.Steinwand“.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig dem Trassenverlauf so-
wie der Zu- und Abschreibung von
Trennflächen des Güterweges
Oberlahnberg laut der Planurkun-
de des DI Michael Rohracher, GZ:
9253/2013 vom 28.02.2014 zuzu-
stimmen.
Finanzierung Rückkauf Zollhaus
und Zollhausgrund
Für die Finanzierungsausschrei-
bung wurden insgesamt 7 Banken
eingeladen. Nach Prüfung der An-
gebote hat sich die Hypo Tirol Bank
Austria AG als Bestbieter herausge-
stellt.
Die Gemeinderäte Martin Fürhapter
und Josef Fürhapter enthalten sich
beim gegenständlichen Tagesord-
nungspunkt der Abstimmung.
Der Gemeinderat beschließt mit
5 Stimmen gegen 1 Stimme die
Vergabe der Finanzierung für den
Rückkauf des Zollhausgrundes und
dem alten Zollhauses an den Best-
bieter die Hypo Tirol Bank AG, Me-
raner Straße 8, 6020 Innsbruck mit
einer Rate von € 5.641,-- bei einer
Laufzeit von 20 Jahren, einem Auf-
schlag von 0,81% p.a. und einem
Zinssatz von 1,207% p.a. zu ver-
geben. Die erste Anpassung erfolgt
am 31.12.2014. Bei einer vorzeiti-
gen Tilgung entstehen keine Kos-
ten.