Seite 7 - Gemeindezeitungen

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Aus dem Gemeinderat
graten entsprechend dem Planent-
wurf sowie die Neuerlassung eines
ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich der Gp. .2, 5, 6 und 15/2 KG
Innervillgraten entsprechend dem
Planentwurf.
Kostenbeiträge Osttiroler Kin-
derbetreuungszentrum
Die Kostenbeiträge des OK-Zent-
rums sollen ab 01.01.2013 neu fest-
gesetzt werden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Festsetzung der Kos-
tenbeiträge ab 01.01.2013 für das
Osttiroler Kinderbetreuungszentrum
lt. Ergänzung zur Partnerschafts-
vereinbarung des Jahres 2012.
Austausch der bestehenden
AMST durch eine Betonmaststa-
tion
Die TIWAG Netz AG beabsichtigt
im Bereich Kalkstein die Errichtung
einer Hochspannungsanlage. Die
durch Schnee zerstörte AMST soll
durch eine Betonmaststation auf
dem selben Standort ersetzt wer-
den.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig dem Austausch der beste-
henden AMST durch eine Beton-
maststation im Bereich Kalkstein
zuzustimmen.
Ankauf eines Rasentraktors
Der Sozialausschuss hat sich in
den letzten Jahren ausführlich mit
der Sanierung des Fußballplatzes
beschäftigt. In einer gemeinsamen
Sitzung mit der Sportunion wurde
angeregt einen Rasentraktor zu
kaufen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Ankauf des Rasentrak-
tor Vorführgerätes HUSQVARNA
CTH192 in der Höhe von € 2.900,--
für die Sportunion. Die Verantwortung
und Wartung liegt bei der Sportunion.
Gemeinderatssitzung
25.06.2013
Umsetzung des Projektes „Dorf-
zentrum/Pavillon“
Seit längerer Zeit ist die Gemeinde
mit der Planung der Dorfplatzge-
staltung/Pavillon beschäftigt. Sei-
tens Arch. DI Martin Valtiner wurde
ein Vorschlag erarbeitet der dem
Gemeinderat präsentiert wurde.
Der Gemeinderat beschließt mit 7
Stimmen gegen 1 Stimme die Um-
setzung des Projektes „Dorfzent-
rum/Pavillon“.
Rodung im Bereich der Gp.
2557/2 (Klamperplatz-Pranaue)
Die Grundeigentümer der Gpn.
2557/1, 2557/3, 2557/4 und 2557/5,
alle KG Innervillgraten möchten
die Rodung dieser Flächen bean-
tragen. Um einen gemeinsamen
Rodungsantrag stellen zu können
muss sich auch die Gemeinde mit
der Gp. 2557/2 beteiligen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Rodung im Bereich der
Gp. 2557/2, KG Innervillgraten.
Ansuchen Sportschützengilde
Innervillgraten
Die Sportschützengilde Innervill-
graten hat bei der Gemeinde In-
nervillgraten um eine finanzielle
Unterstützung für die bevorstehen-
de Bundesligateilnahme, die Öster-
reichischen Meisterschaften sowie
den Jackenankauf angesucht.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Sportschützengilde In-
nervillgraten einmalig mit € 2.000,--
zu unterstützen.
Sponsorbeitrag
Ingemar Walder
Herr Walder Ingemar, Gasse 74e
ersucht die Gemeinde Innervillgra-
ten wiederum um die Bereitstellung
von finanziellen Mitteln als Spon-
sorbeitrag für die kommende Olym-
piasaison 2014 in der Höhe von
€ 3.000,--.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig Herrn Walder Ingemar ei-
nen Sponsorbeitrag in der Höhe
von € 1.500,-- für die Olympiasaison
2014 zu gewähren unter der Bedin-
gung, dass er wieder eine Veran-
staltung mit der Schuljugend abhält.
Der zugesagte Beitrag setzt eine
aktive Teilnahme an der Rennsai-
son voraus.
Uferbegleitweg
Seitens des Tourismusverbandes
ist geplant einen Uferbegleitweg zu
errichten. In Außervillgraten wird
der Uferbegleitweg heuer bis zu
Renner-Brücke fertiggestellt wer-
den. Geplant wäre diesen Uferbe-
gleitweg dann mit Innervillgraten
zusammenzulegen. Von der BH-Li-
enz wurde das Projekt bewilligt und
könnte durchgeführt werden. Heuer
könnte ein Bauabschnitt bereits ge-
baut werden. Dabei handelt es sich
um den 1. Teilabschnitt von Gisser-
brücke bis zur Jeneweinbrücke. Die
Kosten dafür belaufen sich auf rund
€ 34.400,--. 50% der Kosten über-
nimmt der Tourismusverband und
die restlichen 50% sollte die Ge-
meinde bezahlen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Übernahme von 50%
der Kosten für die Errichtung des 1.
Teilabschnittes des Uferbegleitwe-
ges auf die Tagesordnung zu set-
zen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Übernahme von 50%
der Kosten für die Errichtung des 1.
Teilabschnittes des Uferbegleitwe-
ges zu zahlen unter der Bedingung
dass die Loipe im Winter weiterhin
betrieben werden kann.