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Dölsacher Dorfzeitung
August 2013
samt 463 m² dem Öffentlichen Gut Gp. 802/1, KG
Dölsach (EZ 40), zugeschrieben und die Teilfläche
„9“ im Ausmaß von 108 m² aus dem Öffentlichen Gut
Gp. 802/1, KG Dölsach (EZ 40), ausgeschieden.
Durch die Architektengemeinschaft Griessmann-
Scherzer-Mayr wurde für das
Dorf Cafe
im Mehr-
zweckhaus die Neuverglasung der bestehenden Fenster
ausgeschrieben. Geplant war ursprünglich ein Fenster-
tausch, der aber von Arch. DI Griessmann für nicht sinn-
voll erachtet wurde. Für den Tausch der acht Fenster liegt
ein Angebot der Fa. Suntinger &Wallner zum Nettopreis
von 2.268,00 € vor. Nach Beratung und Diskussion ver-
gibt der Gemeinderat einstimmig den Fenstertausch an
die Fa. Suntinger & Wallner zum angebotenen Preis.
Herr Manfred Wallensteiner ersucht mit Schreiben vom
28. April 2013 um
Verpachtung
einer Teilfläche von
ca. 100 m² aus der Gp. 212/1, KG Dölsach. Benötigt
wird diese Fläche als Holzlagerplatz. Nach Beratung
stimmt der Gemeinderat einer befristeten Verpachtung
(bis auf Widerruf) der benötigten Fläche aus der Gp.
212/1, KG Dölsach, zu. Als Pachtzins wird ein Betrag
von jährlich 35 € festgelegt. Einstimmiger Beschluss.
Bei diesem Tagesordnungspunkt war GR Manfred
Wallensteiner wegen Befangenheit abwesend.
Der
Bericht des Überprüfungsausschusses
über die
Prüfung der Gemeindekasse vom 2. Mai 2013 wird vom
Überprüfungsausschussobmann Werner Greil vorge-
tragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindeverwaltung hat per 2. Mai 2013 ein
Darlehen
für die Errichtung des Hochbehälters Döl-
sach II in der Höhe von 300.000 € mit folgenden Be-
dingungen ausgeschrieben (siehe Seite 21):
Gesamtfinanzierungsplan
Darlehensaufnahme................................... 300.000 €
Bedarfszuweisung Land............................ 100.000 €
Gesamtkosten ............................................ 400.000 €
Teilfinanzierungsplan 2012
Anteilsbetrag ordentlicher Haushalt............ 15.000 €
Gesamtkosten .............................................. 15.000 €
Teilfinanzierungsplan 2013
Anteilsbetrag ordentlicher Haushalt ......... - 15.000 €
Darlehensaufnahme................................... 300.000 €
Bedarfszuweisung Land............................ 100.000 €
Gesamtkosten ............................................ 385.000 €
Einstimmiger Beschluss!
Im Vorfeld zu dieser GR-Sitzung wurde den Ge-
meinderäten der Entwurf des
Baurechtsvertrages
mit
der WE-Wohnungseigentum übermittelt. Dieser Ver-
trag räumt der WE-Wohnungseigentum auf der Gp.
932, KG Dölsach, ein Baurecht zur Errichtung des
ausgearbeiteten Entwurf vom 13. Mai 2013, Zahl
707q150FWP.dwg, über die Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich des
Grundstückes Nr. 150, KG Dölsach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 14. Mai bis einschließlich 12.
Juni 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 150, KG
Dölsach, von derzeit Freiland in künftig „Sonder-
fläche Hofstelle“ gemäß § 44 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Bei dieser Beschlussfassung war GR Johannes Wein-
gartner wegen Befangenheit abwesend.
Abschließend berichtet der Bürgermeister, dass die
Widmungssperre mittlerweile aufgehoben wurde. Nun
gilt es, das örtliche Raumordnungskonzept der Ge-
meinde Dölsach ehest zu überarbeiten.
Folgendes Ansuchen um Förderung für ein
Elektro-
fahrrad
ist eingelangt:
Gertraud Waldner, Dölsach 94
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber o. a. Zuschuss zu gewähren.
Behandlung von Zuschreibungen zum bzw. Ab-
schreibungen vom Öffentlichen Gut:
a.
Übernahme von Teilflächen („2“, „4“, „6“, „7“,
„10“, „11“, „12“,) in das öffentliche Gut Gp.
802/1, KG Dölsach, sowie Abschreibung einer
Teilfläche („9“) aus dem Öffentlichen Gut Gp.
802/1, KG Dölsach (Gemeindezentrum).
Im Bereich des Gemeindezentrums „Gemeinde NEU“
im Ortskern wird die Zufahrtssituation zum Tirolerhof
und dem Gemeindezentrum neu geregelt. Dazu wird es
erforderlich, einige Teilflächen dem Öffentlichen Gut
Gp. 802/1, KG Dölsach, zuzuschreiben und eine
Teilfläche aus dem Öffentlichen Gut Gp. 802/1, KG
Dölsach, abzuschreiben. Die Verkehrssituation wird
dadurch in diesem Bereich deutlich verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 23. April
2012, GZ. 3120/2012, werden die Teilflächen „2“, „4“,
„6“, „7“, „10“, „11“ und „12“ im Ausmaß von insge-