Seite 5 - Gemeindezeitungen

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Juni 2013
‘s Blatt‘l
Seite 5
die Berufungen gegen die Beschei-
de von Agrarbehörde und Landesa-
grarsenat notwendig. Dass es sich
bei der Vermögensauseinanderset-
zung zwischen Gemeinde und Ag-
rargemeinschaft Schlaiten nicht um
eine „Hauptteilung“ (mit dem Ziel der
Lastenfreistellung beider Vertrags-
partner) gehandelt hat, wurde dem
Bürgermeister bereits im Vorfeld von
verschiedenen Seiten mitgeteilt. Eine
Abstimmung über die Genehmigung
der Kosten ist auf Grund der Befan-
genheit der Mehrzahl der Gemein-
deräte nicht sinnvoll. Entsprechend
dem Gesetz über die Regelung des
Gemeindewesens (Tiroler Gemein-
deordnung TGO 2001) ist die Verwal-
tung des Gemeindevermögens eine
verpflichtende primäre Aufgabe des
Bürgermeisters.
Für die Aufbringung, bzw. Geneh-
migung der Kosten ist daher nicht
zwingend ein Beschluss eines Kolle-
gialorgans erforderlich.
Neuausschreibung der Stelle für
die Altstoffsammelstelle (Müllauf-
sicht):
Im Sommer 2013 wird Johann
Gantschnig seine Tätigkeit bei der
Übernahme von Restmüll, Wert- und
Problemstoffen im Bauhof altersbe-
dingt beenden. Es wird vereinbart,
die Stelle durch Kundmachung an
der Amtstafel auszuschreiben.
Aufnahme eines WLF-Darle-
hens:
Für die Erweiterung der Was-
serversorgungsanlage – Versorgung
der Hofstelle vlg. Zischger und Ring-
leitung von der Hofstelle vlg. Kraßnig
bis Plone wird die Aufnahme eines
Wasserleitungsfonds-Darlehens in
Höhe von € 50.000,00 (Zinssatz dzt.
1 %, Laufzeit 10 Jahre) beschlossen.
Die von der Gemeindeaufsicht
immer wieder empfohlene Umschul-
dung eines bestehenden Darlehens
bei der Bank Austria mit einem Fix-
zinssatz von 5,76 % auf eine variab-
le Verzinsung würde für die verblei-
bende Vertragsdauer bis 31.12.2016
Auflösungskosten von € 59.000,00
nach sich ziehen. Eine Änderung der
Bedingungen, bzw. ein Ausstieg ist lt.
Vertrag erst ab 01.01.2017 möglich.
Weitere Verwendung vom Korn-
kasten „Schneider Kastl“:
Im Rah-
men des Architektenwettbewerbes
wurde das Objekt in die Planung als
event. Wochenmarkt für den Nahver-
sorger mit einbezogen. In der Zwi-
schenzeit liegt ein Schätzgutachten
vor. Der Gemeinderat beschließt, mit
der Grundbesitzerin, Frau Anna En-
geler, bezüglich einer Übernahme
der Grundfläche samt dem Gebäude
zu verhandeln.
Weitere Verwendung der Wirts-
Dachharpfe:
Laut vorliegendem
Angebot würde die Abtragung und
Wiedererrichtung der Wirts-Dach-
harpfe an anderer Stelle € 15.559,20
inkl. 20 % MWSt. kosten. Die Fun-
damente für einen neuen Standort
müssten bauseits vorgefertigt wer-
den. Es wäre möglich, dass die Abt.
Dorferneuerung des Landes eine
Revitalisierung dieses Kulturgutes
entsprechend unterstützt. Jedoch
sollte die Harpfe nicht als Fahrzeug-
unterstand o. ä. genutzt werden. Bis
jetzt hielt sich das Interesse mögli-
cher Übernehmer der Dachharpfe
sehr in Grenzen. Falls kein neuer
Standort gefunden wird, bleibt nur
mehr die Möglichkeit, das Gebäude
abzutragen und das Holz möglichst
gewinnbringend zu verkaufen. Für
die derzeit in der Dachharpfe unter-
gebrachte Kühlzelle muss ein neu-
er Platz gefunden werden. Sie wird
derzeit vom Nahversorger, von der
Jägerschaft und von der Gemeinde
(als Zwischenlager für Forstpflanzen)
genutzt.
Für die
provisorische Unterbrin-
gung des Nahversorgers
stehen
Räumlichkeiten im Gemeindehaus
zur Verfügung. Es wird vereinbart,
ab Herbst 2013 den gesamten Ge-
meindesaal und das alte Probelokal
für diesen Zweck zu adaptieren.
Der Gemeinderat beschließt den
Ankauf von 7 Stk Garderoben-
schränken für die Feuerwehr
aus
verzinktem Stahlblech bei der Fir-
ma Melcher & Co./Matrei i. O. (Fa.
Tschojer) zum Gesamtpreis von
€ 878,28 inkl. 20 % MWSt. frei Haus.
GR-Sitzung am 21.03.2013
Wohnanlage mit Nahversor-
ger: Grundverkauf an GHS abge-
schlossen:
Die Gemeinde Schlai-
ten verkauft eine Fläche von 1213
m² zum Preis von € 56,00 je m² an
die GHS. Die gesamte Fläche ist im
Flächenwidmungsplan der Gemein-
de als Gemischtes Wohngebiet gem.
§ 38 (2) TROG 2011 gewidmet. Auf
dieser Fläche ist die Errichtung einer
Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten
mit integriertem Geschäftslokal ge-
plant.
Grundstücksänderung im Zuge
der
Isel-Flussbettaufweitung:
Nach nunmehr bald 10 Jahren be-
steht die Aussicht, dass die neue
Weganlage im Bereich der Gp. 1110/
KG Schlaiten, die im Zuge der Isel-
Flussbettaufweitung angelegt wurde,
endlich vermessen und ins Öffent-
liche Gut der Gemeinde Schlaiten
eingetragen wird. Die Weganlage
wurde größtenteils von der Grund-
parzelle 1110 (Eigentümer: Gemein-
de) abgetrennt. Über eine Fläche von
150 m² führt der Weg in die Gp. 30
(Eigentümer Johannes Lumaßeg-
ger, vlg. Rösch). Es wird ein flächen-
gleicher Tausch vereinbart.
Aus der Gemeindestube
Beschlüsse des Gemeinderates
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Mo - Fr
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GWA: Martin Falkner 04853/5213-2
0676/847580100; gwa@schlaiten.gv.at
Müllaufsicht - Erfordernisse:
• Besuch eines 1- bis 2-tägigen Prob-
lemstoff-Seminars.
• Wöchentlich 2 x Übernahme von
Restmüll, Sperrmüll, etc. in der Alt-
stoffsammelstelle. (derzeit Samstag
von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr und Mitt-
woch von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr) –
104 Termine pro Jahr.
• Die Aufgabe umfasst auch diverse
kleinere zusätzliche Arbeiten wie z.B.
Führen der Listen für die Übernah-
me von Restmüll, Sperrmüll, etc. und
Veranlassen der außerplanmäßigen
Abfuhr verschiedener Wertstoffe.