Seite 20 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

20
D
ie
S
onnseiten
N
ummer
45 - J
uli
2013
G
emeinde
Die Landesregierung hat in ihrer letzten
Sitzung einen Heizkostenzuschuss für
die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von
€ 200,-- beschlossen. Es wird besonders
darauf hingewiesen, dass der antrags-
bzw. zuschussberechtigte Personenkreis
gegenüber dem Vorjahr unverändert
bleibt, somit sind PensionistInnen, Pen-
sionsvorschussbezieherInnen, AMS/
NotstandshilfebezieherInnen und Allei-
nerzieherInnen, sowie Ehepaare bzw.
Lebensgemeinschaften mit mindestens
einem im gemeinsamen Haushalt le-
benden unterhaltsberechtigten Kind mit
Anspruch auf Familienbeihilfe antrags-
berechtigt. Für
PensionistInnen mit
Bezug der Ausgleichszulage
, denen
im vergangenen Jahr einen Heizkosten-
zuschuss des Landes gewährt wurde, ist
eine gesonderte Antragstellung nicht er-
forderlich. Für
Neu- und Folgeantrag-
stellungen
(AlleinerzieherInnen, Fa-
milien, Lebensgemeinschaften, AMS/
NotstandshilfebezieherInnen)
liegen
die Antragsformulare im Gemeindeamt
Gaimberg auf oder können von der Ho-
mepage (
www.sonnendoerfer.at
) herun-
tergeladen werden.
Für die Antragstellung gelten die fol-
genden Netto-Einkommensgrenzen:
€ 830,-- pro Monat für allein stehende
Personen
€ 1.250,-- pro Monat für Ehepaare und
Lebensgemeinschaften
€ 200,-- pro Monat zusätzlich für jedes
im gemeinsamen Haushalt lebende, un-
terhaltsberechtigte Kind mit Anspruch
auf Familienbeihilfe
€ 450,-- pro Monat für die erste weitere
erwachsene Person im Haushalt
€ 300,-- pro Monat für jede weitere er-
wachsene Person im Haushalt
Das monatliche Einkommen ist ohne
Anrechung der Sonderzahlungen (13. u.
14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen,
die nur 12 x jährlich bezogen werden
(Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensions-
vorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind
auf 14 Bezüge umzurechnen.
Bei der Ermittlung des monatlichen
Einkommens sind anzurechnen:
- Eigen-/Witwen-/Waisenpensionen
- Unfallrenten
- Pensionen aus dem Ausland
- Einkünfte aus selbstständiger und
nicht selbstständiger Arbeit
- Leistungen aus der Arbeitslosen- und
Krankenversicherung
- Studienbeihilfen, Stipendien
- Einkommen aus Vermietung und Ver-
pachtung
- Kinderbetreuungsgeld und Zuschüsse
zum Kinderbetreuungsgeld
- Unterhaltszahlungen und -vorschüsse/
Alimente
- Nebenzulagen
Um die Gewährung des Heizkostenzu-
schusses kann ab sofort bis zum 29. No-
vember 2013 im Gemeindeamt Gaim-
berg angesucht werden.
Heizkostenzuschuss des Landes Tirol
Die Urlaubszeit naht und damit sie
auch die schönste Zeit im Jahr bleibt,
helfen oft schon ein paar ausgewähl-
te Vorsichtsmaßnahmen. Das Bun-
deskriminalamt gibt Ihnen wichtige
Tipps, wie Sie Diebstählen, Betrug
und Einbrüchen vorbeugen können.
Viele Urlauber sorgen sich vor Antritt
einer Reise vor allem um die Sicherung
ihres Wohnraums, denn ein Einbruch in
die eigenen vier Wände bedeutet für alle
Menschen einen großen Schock. Lei-
der gibt es keinen hundertprozentigen
Schutz gegen Einbrüche, jedoch gibt es
sehr gute Methoden und Techniken, die
es Einbrechern schwerer machen.
Bei Neu- oder Umbauten empfiehlt sich
der Einbau von einbruchshemmenden
Türen und Fenstern, aber auch ältere
lassen sich nachrüsten. Der Einbau von
hochwertigen Schlössern, Beschlägen
und Zusatzsicherungen können einen
sinnvollen Einbruchsschutz bieten.
Beim Einbruch in Wohnungen zielen die
Täter zumeist auf die Eingangstüre ab.
Hingegen sind bei Einfamilienhäusern
Terrassentüren, Fenster und Kellertüren
die Hauptangriffspunkte.
Wie man Diebe abschreckt
Vermeiden Sie Zeichen Ihrer Abwesen-
heit. Während Ihres Urlaubes sollte der
Briefkasten geleert und Werbematerial
beseitigt werden. Nachbarschaftshilfe ist
hier besonders wichtig.
Heruntergelassene Rollläden oder stän-
dig zugezogene Vorhänge signalisieren,
dass niemand zu Hause ist.
Vergewissern Sie sich beim Weggehen
ob die Türe versperrt ist. Ziehen Sie
die Türe nicht nur ins Schloss, sondern
schließen Sie diese immer zweifach ab.
Verschließen Sie Fenster, Balkon- und
Terrassentüren. Lassen Sie Fenster nicht
gekippt.
Lassen Sie Beleuchtung und Radio mit
Hilfe einer Zeitschaltuhr zu unterschied-
lichen Zeiten an- und ausgehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn über die
Funktion einer vorhandenen Alarmanla-
ge und auch darüber, dass Sie Ihre Be-
leuchtung, Ihr Radio oder ähnlich Ein-
richtungen über Zeitschaltuhren steuern.
Vermeiden Sie Zeichen Ihrer Abwesen-
heit durch entsprechende Nachrichten
auf dem Anrufbeantworter, sowie durch
Eintragungen auf diversen Social Net-
works (Facebook, Twitter, etc.).
Urlaubszeit: Geben Sie Einbrechern keine Chance
Foto: LPD OÖ Michael Dietrich