Seite 47 - Gemeindezeitungen

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Mai 2013
Gemeindekurier Nußdorf-Debant
75. Ausgabe
47
HINWEISE BETREFFEND MÜLLENTSORGUNG
Altkleidersäcke:
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Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altkleidern darf nur über die dafür eigens vorgesehe-
nen
weißen Altkleidersäcke
erfolgen.
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Diese Altkleidersäcke sind ausschließlich am Marktgemeindeamt (Parterre Bürgerservice) während der Amtsstun-
den gegen einen
Kostenbeitrag von € 0,10 pro Sack
erhältlich.
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Abgabe der vollen Säcke weiterhin im Müllhof unserer Marktgemeinde.
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Die Annahme von Altkleidern, die andersweitig (
z.B. in schwarzen Säcken
) abgegeben werden, ist
ausnahms-
los nicht
möglich.
Lumpen, Stoffreste, Teppiche, Nylonstrümpfe sowie verunreinigte und verschlissene Klei-
dung müssen mit dem Restmüll entsorgt werden.
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Mit der Altkleidersammlung unterstützen Sie den sozialen Verein „s’Gwandtl“, welcher die Altkleider weiterver-
arbeitet bzw. anderen Menschen zur Verfügung stellt.
Ökoboxen:
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„Richtiges Mülltrennen“ heißt auch,
Tetrapackungen
(Saft- und Milchverpackungen)
getrennt
vom sonstigen
Kunststoff (also Verpackungsmaterial, Folien) zu sammeln.
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Für das Sammeln der gefalteten Tetrapackungen besteht ein eigener
Groß-Sammelsack in unseremMüllhof
. Ge-
ben Sie daher die Tetrapackungen in diesen Sammelsack, da diese nicht mehr in den Kunststoffsammelbehältern
(im Müllhof oder bei den Sammelinseln) landen sollten.
Sperrmüll und Altholz:
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Keine Abgabe mehr in unserem Müllhof
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Kann von unseren Gemeindebürgern kostenlos bei der Fa. Rossbacher, Draustraße 6 zu den Öffnungszeiten (Mon-
tag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) abgegeben werden.
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Sperrmüll ist Restmüll, der
groß
und
sperrig
ist und daher nicht in die eigene Restmülltonne bzw. den eigenen
Restmüllsack passt. Daher: Viel (Rest-)Müll bedeutet
nicht
automatisch Sperrmüll!
Alteisen und Elektroschrott:
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Kann im Müllhof oder bei der Fa. Rossbacher abgegeben werden
g
Für Alteisen eigener Behälter in unserem Müllhof (nicht in den Container für Verpackungsmaterial/Aludosen ge-
ben!)
Weitere Informationen auch auf der Gemeindehomepage
www.nussdorf-debant.at
.
LÄRMVERORDNUNG
Für die Marktgemeinde Nußdorf-Debant gilt im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres eine
LÄRMVERORDNUNG, die wir in Erinnerung rufen dürfen:
Gestützt auf § 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, wird zur Hintanhaltung ungebührlicher Lärmbelä-
stigung im Ortsgebiet von Nußdorf-Debant sowie im Bereich der Wochenendsiedlung Faschingalm verordnet, dass
Motorrasenmäher, Kreissägen und andere lärmerzeugende Maschinen und Geräte vom 1. Mai bis zum 30. Septem-
ber nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen ist das Inbetriebnehmen der genannten Maschinen und Geräte ganztägig während des gan-
zen Jahres untersagt.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirt-
schaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park- und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant
im Einsatz stehen.
Kostenlose Sammeltaschen
Diese bequemen und immer wieder ver-
wendbaren Sammeltaschen (farblich ge-
trennt nach Wertstoffen: Papier/Glas/Metall
und Kunststoff) können weiterhin kostenlos
am Gemeindeamt abegholt werden.
Öffnungszeiten unseres Müllhofes:
Mittwoch und Freitag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jeden ersten Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(am Freitag vor diesem Samstag-Termin ist der Müllhof ge-
schlossen!)
der Marktgemeinde Nußdorf-Debant