Seite 17 - Gemeindezeitungen

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AUS DEM GEMEINDERAT
Außerordentlicher Haushalt:
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben
363
Proj. I
„Gemeindezentrum – Kulturhaus Hanserhof“ 800.000 € 800.000 €
612
Proj. II
„Gemeindestraßensanierungen“ 100.000 € 100.000 €
633
Proj. III
„Wildbachverbauung Dorfbach Leisach“ 20.000 € 20.000 €
816
Proj. IV
„Sanierung der Straßenbeleuchtung“ 30.000 € 30.000 €
820
Proj. V
„Neuanschaffung eines
Kommunalfahrzeuges“ 130.000 € 130.000 €
Summe außerordentlicher Haushalt 1,080.000 € 1,080.000 €
Gesamtsumme, ordentlicher und
außerordentlicher Haushalt 2,872.500 € 2,872.500 €
Ordentlicher Haushalt:
Gr. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben
0 Vertretungskörper u. allgemeine Verwaltung 8.500 € 212.500 €
1 öffentliche Ordnung und Sicherheit 41.200 € 89.300 €
2 Unterricht, Erziehung, Sport, Wissenschaft 77.400 € 307.100 €
3 Kunst, Kultur und Kultus 100 € 77.000 €
4 Soz. Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.800 € 148.600 €
5 Gesundheit – € 145.500 €
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 2.800 € 60.000 €
7 Wirtschaftsförderung – € 18.500 €
8 Dienstleistungen 658.600 € 664.700 €
9 Finanzwirtschaft 892.300 € 69.300 €
Rechnungsergebnis des Vorjahres 108.800 €
Summe ordentlicher Haushalt 1,792.500 € 1,792.500 €
Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages für das Jahr 2014:
Auf Wunsch einiger Gemeinderäte trägt der Gemeindeamtsleiter die wichtigsten
Voranschlagsposten beginnend mit den ordentlichen Ausgaben anhand des
vorliegenden Entwurfes vor. über Anträge der Gemeinderatsfraktion „AiL Zanon“
werden einige Haushaltsansätze abgeändert, zuletzt der Gesamthaushalt für das
Jahr 2014 einhellig wie folgt festgesetzt:
Hinsichtlich des festzulegenden Mittelfrist- und Investitionsplanes für die nächsten drei
Jahre (2015 bis 2017) beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, diesen – wie im
letzten Jahr – vom Gemeindevorstand festlegen zu lassen.
Personalangelegenheiten:
Der Gemeinderat debattiert über die Ersuchen der Gemeindebediensteten Alfons
Monitzer und Alois Müller unter Ausschluss der öffentlichkeit. Trotz einer längeren
Debatte kommt der Gemeinderat zu keiner Einigung und zwar dahingehend, ob dem
Gemeindeamtsleiter und den Gemeindearbeitern eine Lohnerhöhung – wie sie der
Gemeindevorstand zuletzt vorgeschlagen hat – gewährt werden soll. Die Angelegen-
heit wird dem Gemeindevorstand neuerlich zur Besprechung der Jetzt-Situation
zugeteilt.