Seite 10 - Gemeindezeitungen

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I. „Sicherheit in unseren
Gemeinden“
Im Rahmen der Initiative des
Bundesministeriums für Inneres
und des Österreichischen Gemein-
debundes betreffend die Aktion
„Sicherheit in unseren Gemein-
den“ fand am 24.09.2013 von
11:00 Uhr bis 12:00 Uhr im
Gemeindeamt der Gemeinde Ass-
ling ein Informationstag statt, an
dem interessierte Gemeindebürger
Fragen direkt an
Polizeichefinspektor Johann Gatterer,
Polizeiinspektion Lienz
(zuständig für die Gemeinde Ass-
ling) und
Bürgermeister Bernhard Schneider, MBA
stellen
konnten.
Ziel der Initiative des Bundesministeriums für Inneres und des
Österreichischen Gemeindebundes ist es, das subjektive
Sicherheitsempfinden der Menschen zu erhöhen, indem der
Kontakt der Bürgerinnen und Bürger zur örtlichen Polizei-
dienststelle verbessert wird und es einen regelmäßigen Aus-
tausch von Informationen gibt. Daraus resultiert auch eine
objektive Verbesserung der Sicherheitslage insgesamt.
Die Aktion besteht aus drei Eckpfeilern:
1. Der Sicherheitsstammtisch
In möglichst vielen Gemeinden oder Regionen sollen ein bis
zwei Mal pro Jahr „Sicherheitsstammtische“ stattfinden. Orga-
nisiert von Vertretern der Gemeinde und der nächsten Polizei-
dienststelle soll über die Sicherheitslage informiert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger hören aus erster Hand, wo die
Polizei Probleme und Handlungsbedarf sieht. Umgekehrt kön-
nen die Bewohner mit den Verantwortlichen der Polizei und
den lokalen Politikern Probleme und Herausforderungen aus
ihrer Sicht besprechen und Anliegen deponieren. Damit soll
dauerhaft der Kontakt zwischen Polizei und Bevölkerung ver-
bessert werden. Diese Veranstaltung kann beispielsweise im
Gemeindesaal oder im Kulturzentrum stattfinden. Gemeinden
ohne eigene Polizeidienststelle wenden sich an die nächst
gelegene Dienststelle, um ebenfalls solche Veranstaltungen
durchführen zu können.
2. Der/die Gemeindepolizist/in
Von der jeweils zuständigen Polizeidienststelle wird ein/e
„Gemeindepolizist/in“ namhaft gemacht. Ziel dabei ist es,
dass „Gemeindepolizisten“ ein Gefühl der Sicherheit vermit-
teln. Sie sind sichtbar in den Straßen präsent, suchen den Kon-
takt zur Bevölkerung und halten Sprechstunden in
ausgewählten Gemeindeämtern ab.
Die Gemeindepolizist/innen sind Brückenbauer zu Geschäfts-
inhabern, Lehrerinnen und Lehrern und anderen Personen des
gesellschaftlichen Lebens. Neben ihren polizeilichen Kernauf-
gaben sind sie auch Dreh- und Angelpunkt für Probleme
gesellschaftlicher Art. Wenn ihnen etwa ein Problem mitge-
teilt wird, nehmen sie sich der Sache an und versuchen, die
dafür zuständigen Stellen zu sensibilisieren und eine Lösung
herbeizuführen. Ein/e Gemeindepolizist/in ist das Gesicht der
Exekutive in der Gemeinde.
3. Regelmäßige Netzwerktreffen
In jeder Gemeinde gibt es Menschen, die im
sozialen Leben sehr aktiv sind und große Ver-
antwortung tragen. Dazu zählen zum Beispiel die Obleute von
Vereinen, Gemeinderät/innen, Leiterinnen und Leiter von
Kindergärten, Schulen, Ärzte und Geschäftsinhaber/innen.
Ziel von regelmäßigen Netzwerktreffen zwischen Polizei,
Gemeindeverantwortlichen und dieser Personengruppe ist es,
aktuelle Sicherheitsfragen möglichst zeitnah zu diskutieren
und Lösungen zu erarbeiten.
Diese Treffen sollen einmal pro Quartal, bei Bedarf auch öfter,
stattfinden. In kleiner und vertraulicher Runde kann jeder die-
ser sozialen Verantwortungsträger seine Meinung und seine
Wahrnehmung zu Sicherheitsfragen abgeben. Für die Polizei
kann dies zu wertvollen Hinweisen bei der Einschätzung der
Sicherheitslage beitragen.
Mit der regelmäßigen und sorgfältigen Durchführung die-
ser drei Elemente steigt nicht nur das subjektive Sicher-
heitsgefühl in der Bevölkerung, auch die objektiv
messbare Sicherheitslage wird sich mittelfristig verbes-
sern, wenn der Kontakt zwischen Bevölkerung und Exeku-
tive regelmäßig und intensiv stattfindet. Die Gemeinde
ersucht die Bevölkerung höflich dieses Vorhaben zu unter-
stützen.
II. Räumung der Schneelasten auf Dächern und Vermei-
dung von Dachlawinen.
In Anbetracht des herannahenden Winters und auf Grund der
Anregung des Feuerwehrkommandanten der FF- Assling über
die Problematik der Befreiung von Dächern von der Schnee-
last, wird dieses Thema hier kurz angesprochen. Grundsätzlich
sind die Hauseigentümer und nicht die Örtliche Feuerwehr für
die Befreiung der Dächer von Schneelasten zuständig. Die
Feuerwehr kann grundsätzlich bei Gefahr in Verzug die
betroffenen Objekte evakuieren, jedoch nicht immer bei der
Dachabschöpfung behilflich sein, zumal auch hier die
Ressourcen begrenzt sind.
Die Kenntnis und richtige Anwendung der Einwirkungen von
Einflüssen aus der Umwelt sind die Grundvoraussetzung für
die Planung eines Tragwerks. Ihr Zimmerer und Statiker kann
Ihnen sagen, ab wann Ihr Dach „schneefrei“ zu machen ist.
Das Dach wird nicht auf Grund einer gewissen Schneehöhe
vom Schnee befreit, sondern dann, wenn das Gewicht zu hoch
für die Dachkonstruktion und Unterbau ist
Rechtliche Grundlagen:
Die Berechnung von Schneelasten, die auf Dächern und ande-
ren Bauteilen zu liegen kommen sind für Österreich im
EUROCODE ÖNORM EN 1991-1-3 und dem dazu gehören-
den „Nationalen Anhang ÖNORM B 1991-1-3 geregelt, sowie
in ÖNORM B 4000. Sie ersetzt seit dem 1. Jänner 2006 die
bisher gültige ÖNORM B 4013. Der österreichischen Neure-
gelung liegt die europäische Norm EN 1991-1-3 zugrunde.
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10/2013
Rechtlich gesehen ...
Informationsreihe von Gemeindeamtsleiter Dr. Alban Ymeri
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