Seite 8 - Gemeindezeitungen

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Experten von Energie Tirol verraten im Detail, was der
Energieausweis kann und was er nicht kann.
Seit Dezember 2012 ist das neue Energieausweis-Vorlage-
Gesetz in Kraft und für alle Gebäude und Wohnungen, die
verkauft oder vermietet werden, muss ein maximal zehn Jahre
alter Energieausweis vorgelegt werden. „Der Energieausweis
ist quasi das energetische „Pickerl“ und gibt Aufschluss über
den Energiebedarf der Immobilie“, erklärt Bruno Oberhuber,
Geschäftsführer von Energie Tirol.
Das Beraterteam von Energie Tirol gibt regelmäßig Auskunft
darüber, warum der Energieausweis keineswegs ein bloßes
bürokratisches Übel sondern ein überaus wichtiges Qualitäts-
und Planungsinstrument zur Einsparung von Energiekosten
darstellt.
Die Vorteile
Die Kennzahlen, die im Energieausweis angeführt sind, erge-
ben die Energiebilanz des Gebäudes, aus denen sich der Ener-
giebedarf für die Beheizung und das Warmwasser einschätzen
lassen. Der Käufer oder Mieter kann sich somit durch den
Energieausweis ein neutrales Bild über die energetische Qua-
lität der Immobilie machen und ist nicht auf die Aussagen des
Verkäufers oder Maklers angewiesen. Auch wird der Ver-
gleich unterschiedlicher Immobilienangebote dadurch erleich-
tert. „Immer öfter entscheiden sich potenzielle Käufer oder
Mieter trotz eines höheren Kaufpreises für das Objekt mit den
besseren energetischen Standards, weil die niedrigeren
Betriebskosten langfristig zu massiven Einsparungen führen“,
sagt Oberhuber.
Energieausweis als Planungsinstrument
Die Tiroler Bauordnung schreibt vor, dass auch bei Neu-, Um-
oder Zubau sowie bei der größeren Renovierung eines Gebäu-
des ein Energieausweis erstellt werden muss. Mit dem Ener-
gieausweis steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem das
Energiekonzept hervorragend optimiert und die Energiekosten
auf ein Minimum reduziert werden können. So ermöglicht der
Energieausweis unter anderem die Bestimmung der Dämm-
stärken für das definierte energetische Ziel, die Abstimmung
von Gebäudehülle und Haustechniksystemen, eine ausführli-
che technische Dokumentation des Gebäudes und eine exakte
Ermittlung des Einsparpotenzials vom Bestand zur Sanierung.
Außerdem wird der Energieausweis im Rahmen der Wohn-
bauförderung zur Bemessung der gebäudebezogenen Förder-
würdigkeit und im Weiteren zur Ermittlung der Förderhöhe
herangezogen.
Wie komme ich zu einem Qualitäts-Energieausweis?
Am Markt gibt es eine Fülle von Anbietern für die Erstellung
von Energieausweisen. Die gebotene Qualität aber auch der
Preis für den Energieausweis variiert dabei zum Teil stark.
Energieausweise, die im Internet um 150 Euro zum Download
angeboten werden, sind meist unseriös und führen kaum zu
aussagekräftigen Ergebnissen.
Tipp: Wenden Sie sich für die Erstellung eines qualitativ hoch-
wertigen Energieausweises an einen Fachmann, der laut Zivil-
technikergesetz oder Gewerbeordnung dazu befugt ist. Fragen
Sie auch, ob sich der Aussteller im Bereich Energieausweis
weitergebildet hat.
Die Kosten für den Energieausweis hängen stark von der Grö-
ße und Form des Gebäudes ab. Die am Markt üblichen Preise
für den Energieausweis eines Einfamilienhauses (Neubau) lie-
gen derzeit zwischen 400 und 500 Euro.
Nähere
Informationen
und eine Liste befugter Energieaus-
weis-Berechner gibt es im Büro von Energie Tirol
Südtiroler-Platz 4, 6020 Innsbruck , Tel: +43 (0)512 589913
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06/2014
Energieausweis: Energetisches „Qualitätspickerl“
für Gebäude und Wohnungen
Benötigte Unterlagen für die Energieausweis-
Berechnung

maßstäbliche Pläne des Gebäudes

detaillierte Angaben zu den Bauteilaufbauten für
Wände, oberste und unterste Decke, Dach, erdanlie-
gende Wände usw.

Angaben zu Fenstern und Türen mit U-Werten

Angaben zum haustechnischen System