Seite 33 - Gemeindezeitungen

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Maßnahmen wie z. B. Schneefanggitter,
-haken oder -balken bis hin zu Dach-
heizungen präventiv die Entstehung von
Dachlawinen zu verhindern, sind fast
jedes Jahr Verletzte und sogar Tote durch
herabstürzende Schneebretter und Eis-
brocken zu beklagen.
EinWarnschild reicht nicht
Eine ausdrückliche Verpflichtung zur
Entfernung von Schnee und Eis auf
Dächern ist gesetzlich geregelt (§ 93
Abs. 2 StVO). Das Aufstellen von Warn-
stangen bzw. die Anbringung eines
Warnschildes reicht oft nicht aus.
Sechs hilfreiche Tipps:
• Beachten Sie, dass kommunale Ge-
bäude (Schulen, Turnhallen, Alters-
und Pflegeheime) auf Grund der häu-
fig großen Dachflächen und der vielen
Menschen, die täglich diese Stellen auf-
suchen, ein besonderes Risiko punkto
Dachlawinen aufweisen können.
• Ergreifen sie – soweit dies technisch
möglich ist – präventiv gegen Dach-
lawinen geeignete Maßnahmen (Schnee-
haken, -balken, oder -gitter) vor allem
dort, wo es zu einer Gefährdung von
Personen oder Sachen kommen könnte;
achten Sie auch darauf, dass im Dach-
bereich entsprechende Sicherungsein-
richtungen für allfällige Arbeiten am
Dach vorgesehen sind (Anschlag-
punkte, Seilsicherungen ...).
• Wenn diese Maßnahmen nicht ausrei-
chen oder nicht möglich sind, treffen
Sie rechtzeitig geeignete Sicherungs-
maßnahmen durch Absperrungen
etc. – nicht nur für Fußgänger, son-
dern (soweit dies möglich und unver-
zichtbar ist) auch für den Kfz-Verkehr
(z. B. vorübergehende Sperre von un-
mittelbar an der Hausfront gelegenen
Parkplätzen).
• Besondere Achtsamkeit ist bei ein-
setzendemTauwetter und bei größeren
Neuschneemengen geboten; wenn
Räumarbeiten auf dem Dach erforder-
lich sind, setzen Sie nur entsprechend
geschulte und ausreichend gesicherte
Mitarbeiter bzw. befugte Firmen ein.
• Dokumentieren Sie die getroffenen Si-
cherungsmaßnahmen (Fotos etc.) um
im Schadensfall den Nachweis der „ge-
hörigen Sorgfalt“ führen zu können.
• Wenn Sie Hinweise aus der Bevölke-
rung bzw. von Mitarbeiter/innen
(bspw. Schulwarte, Bauhofmitarbeiter)
auf drohende oder bereits abgegangene
Dachlawinen erhalten, sollten umge-
hend entsprechende Sicherungsmaß-
nahmen erfolgen.
Kommunalnet.at, Carina Rumpold,
07.02.2014
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
Dachlawinen stellen nicht nur für Passanten, sondern auch für Autos eine Gefahr dar.