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EREINE
Wie jedes Mal herrschte großer Andrang und jeder wollte sein
Glück versuchen. Jung und alt spielten bunt gemischt auf mehr
als 10 Tischen im Gemeindesaal um die begehrten „Maschelen“.
An den ersten beiden Tagen spielten wir von 19:00 bis ca. 24:00
Uhr. Die Finalspiele fanden dann am letzten Abend statt. Sie
waren von Spannung und Unterhaltung nicht zu überbieten.
Schließlich setzten sich die jungen Philipp Zeiner und Markus
Leiter im Finale gegen Sebastian Zeiner und Viktor Zeiner nach
überragendem Spiel noch durch. Sie gewannen den 1. Preis und
Siegerehrung Maibaum-Watten.
Vorne v.l.: Christof Berger,
Philipp Zeiner, Markus Leiter; stehend v.l.: Christof Mußhauser,
Martin Zeiner, Désirée Mußhauser, Manuela Zeiner, Viktor
Zeiner, Sebastian Zeiner, Michael Mußhauser.
Neuzugänge 2013.
1. Reihe v.l.: Martin Albrecht, Florian
Mußhauser, Philipp Stadler, Manuel Wurzer, Kevin Ackerer;
2. Reihe v.l.: Philipp Zeiner, Florian Unterweger, Markus
Leiter, Markus Schwarzl, Stefan Unterfeldner.
somit den Maibaum. Die Zweiten bekamen einen Reisegutschein
von Bundschuh-Reisen. Im kleinen Finale gewannen die zwei
Damen im Feld – Manuela Zeiner und Désirée Mußhauser
bekamen Gutscheine der Lienzer Bergbahnen überreicht. Der 4.
Platz ging an Christof Mußhauser und Christof Berger, die als
Preis eine Bauernjausn erhielten. Das Maibaumwatten war somit
wieder ein voller Erfolg und eine große Bereicherung für die
Gemeinschaft in Thurn.
Andreas Mußhauser
Maibaumwatten 2013
Die Freiw. Feuerwehr war heuer wieder für das Aufstellen und Bewachen des Maibaumes verantwortlich.
Und somit wurde bereits zum 3. Mal das fast schon traditionelle Watten an den letzten drei Abenden im Mai
veranstaltet.
Abbrennen biogener Materialien
Sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen biogener und nicht biogener Materialien
außerhalb von Anlagen ist grundsätzlich ganzjährig verboten.
Ausnahmen
1. Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung
von Bundesheer und Feuerwehren
2. Lagerfeuer und Grillfeuer
3. Abflammen (Hitzebehandlung ohne Verbrennen)
4. punktuelles Verbrennen von geschwendetem
Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen
(siehe „50 m-Regelung“)
außerdem das punktuelle Verbrennen von
feuerbrandbe-
fallenen und -gefährdeten Pflanzen, von biogenen Materialien
im Rahmen der Brauchtumsfeuer und von Lawinenholz,
sofern für die Sachverhalte Feuerbrand, Brauchtumsfeuer
und Lawinenholz
Löschgerät (z.B. Nasslöscher, Eimer mit Wasser etc.)
bereitgehalten wird,
das Feuer bis zum endgültigen Erlöschen durch eine
geeignete Person beaufsichtigt wird,
Zeit und genauer Ort des Verbrennens der Gemeinde
gemeldet wurden (mindestens 2 Wochen vorher für
Brauchtumsfeuer und Lawinenholz).
50 m-Regelung
Schwer zugänglich bedeutet, wenn
die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter
Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen (z.B. Traktor
mit Anhänger) möglich ist, mehr als 50 m beträgt, oder
die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter
Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen möglich ist,
50 m oder weniger beträgt, jedoch der Einsatz einer Seilwinde
geländetechnisch nicht durchführbar ist.
Das Anzünden dieses Materials ist mindestens zwei
Arbeitstage vorher persönlich im Gemeindeamt Thurn zu
melden. Dabei muss die genaue Angabe der Grundparzelle
erfolgen. Das unterschriebene Formular wird dann von der
Gemeinde an die Leitstelle Tirol weitergeleitet.
Die Meldung im Gemeindeamt bedeutet aber nicht, dass
die Gemeinde Thurn die Erlaubnis zum Anzünden erteilt,
sondern nur, dass das Anzünden an die entsprechenden
Institutionen weitergeleitet wird!
Der Bürgermeister